In den letzten zehn Jahren ereigneten sich jährlich zwischen 760.000 und 880.000 Arbeitsunfälle. Die Unfallstatistiken belegen zudem, dass sich die Höhe des Risikos, einen Arbeitsunfall zu erleiden, je nach Branche oder Beruf deutlich unterscheidet.
18,3 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter
Jedes Jahr veröffentlicht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Statistiken zum Arbeitsunfallgeschehen. Zwischen 2013 und 2022 – neuere Daten liegen noch nicht vor – ereigneten sich die meisten meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Jahr 2018 mit fast 877.200 Ereignissen und die wenigsten in 2020, dem ersten Jahr der Coronapandemie, mit knapp 760.500 Vorfällen.
Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein Beschäftigter während seiner beruflichen Tätigkeit erleidet und der dazu führt, dass der Verunfallte mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist. Im Jahr 2022 wurden den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, wie den Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen, rund 787.400 derartige Unfälle gemeldet –und damit 2,3 Prozent weniger als im Vorjahr.
Welche Branchen oder Berufe besonders unfallträchtig sind, zeigt die Unfallquote, also die Anzahl der Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. Ein Vollarbeiter entspricht dabei laut DGUV „der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr“. Zwei Beschäftigte, die beispielsweise halbtags arbeiten, gelten demnach als ein Vollarbeiter.
Im Schnitt lag 2022 die Unfallquote branchen- und berufsübergreifend bei 18,3 – es ereigneten sich also rund 18,3 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 1,5 Prozent. 2021 lag die Unfallquote nämlich noch bei fast 19,8.
Bauarbeiter haben ein 69-fach höheres Unfallrisiko als Bürokräfte
Das höchste Arbeitsunfallrisiko gab es in der Baubranche mit einer Unfallquote von 45,5, das niedrigste im öffentlichen Dienst mit 7,5 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter. Beschäftigte in der Bauwirtschaft verunfallten während der Arbeit somit 2,5-mal häufiger als der Durchschnitt aller Vollbeschäftigten und sogar sechsmal häufiger als die Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst. Dies belegen die Meldungen an BGs und Unfallkassen und die damit ermittelten Unfallquoten. Konkret lag die Unfallquote bei
- der BG Bauwirtschaft bei 45,5,
- der BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation bei 37,8,
- der BG Holz und Metall bei 30,4,
- der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe bei 28,9,
- der BG Handel und Warenlogistik bei 22,3,
- der BG Rohstoffe und chemische Industrie bei 17,3,
- der BG Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse bei 15,9,
- der BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege bei 13,9,
- der Verwaltungs-BG bei 12,5 und
- den Unfallkassen der öffentlichen Hand bei 7,5.
Betrachtet man die einzelnen Berufsgruppen, sind die Unterschiede beim Arbeitsunfallrisiko noch höher. Die meisten Arbeitsunfälle, nämlich 124 pro 1.000 Vollarbeiter, hatten im Berichtsjahr Baukonstruktionsberufe und verwandte Berufe wie Maurer, Zimmerleute, Bautischler und Steinmetze, gefolgt von Berufstätigen im Bereich der Abfallentsorgung mit einer Unfallquote von 95.
Ebenfalls eine extrem hohe Unfallquote gab es bei den Berufen der Kinder- und Lernbetreuung (87) sowie bei den Bedienern oder Fahrern von mobilen Anlagen, dazu zählen unter anderem Kranführer und Gabelstaplerfahrer sowie Fahrer land- und forstwirtschaftlicher Maschinen – deren Unfallquote lag bei 82.
Weitere Berufe mit einer Unfallquote deutlich über dem Durchschnitt waren Bediener von Anlagen der Metallerzeugung, -umformung, -veredlung (78), Ausbaufachkräfte wie Dachdecker, Boden- und Fliesenleger, Stuckateure sowie Glaser (77), Berufe in der Nahrungsmittelverarbeitung wie Bäcker, Konditoren, Fleischer oder Molkereifachkräfte (68), Berufe der Blechkaltverformung, Baumetallverformung, Formung für Metallguss wie Schweißer (65), aber auch Zugführer und verwandte Berufe (63).
Mit am geringsten war das Risiko, während der Arbeit zu verunfallen, bei den Büro- und Sekretariatskräften. Sie hatten eine Unfallquote von 1,8. Damit hatten Bauarbeiter ein um 69-fach höheres Unfallrisiko als Bürokräfte. Noch weniger Arbeitsunfälle anteilig zu den Vollbeschäftigten gab es bei den Hochschullehrern und Softwareentwicklern. Diese Berufe waren laut DGUV zwar aufgrund der „geringen Stichprobengröße von der Auswertung ausgeschlossen, dies spricht aber gleichzeitig auch für ein relativ geringes Unfallrisiko dieser Berufsgruppen“.
Zahlreiche Lücken beim gesetzlichen Unfallschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert zwar Arbeitnehmer in der Regel bei Arbeits- und Wegeunfällen, nicht jedoch bei den meisten Unfällen, nämlich den Freizeitunfällen, ab. Zudem gibt es einige Unfälle, für die ebenfalls kein gesetzlicher Unfallschutz besteht, obwohl sie sich während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin ereignen. Dies gilt, wenn der Betroffene zum Unfallzeitpunkt eine private und keine berufliche Tätigkeit ausübte.
Wer beispielsweise im Sanitärraum beim Toilettengang, in einer Raucherpause oder während der Mittagspause in der Kantine verunfallt, hat für dieses Ereignis keinen gesetzlichen Unfallschutz. Das Gleiche gilt für Unfälle, die man während eines Umweges oder einer Unterbrechung auf dem Arbeitsweg erleidet, um private Verrichtungen zu erledigen, dazu gehört unter anderem Geldabheben, Einkaufengehen und in den meisten Fällen sogar das Tanken des privaten Autos, auch wenn man es für den Arbeitsweg nutzt.
Auch wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vorerkrankung während der Arbeitszeit verunfallt, zum Beispiel weil er wegen eines Herzinfarktes oder eines bestehenden Bandscheibenvorfalles stürzt und sich dabei verletzt, steht der Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies belegen diverse Gerichtsurteile.
Doch selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung für einen Unfall besteht, sind entsprechende Leistungen insbesondere bei einer unfallbedingten Invalidität und Erwerbsminderung in der Regel nicht ausreichend, um die finanziellen Folgen für den Betroffenen zu kompensieren.
So erhält bei einer 100-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles der Betroffene maximal zwei Drittel seines Jahresarbeitsverdienstes (JAV) als Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese wird zudem auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.
Rundumschutz mit dem Premium-Plus-Tarif
Damit die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung beim Versicherungsschutz sowie die teils unzureichenden Leistungen nicht zum finanziellen Problem für einen Verunfallten werden, ist es für den Einzelnen wichtig, privat vorzusorgen. Möglich ist dies mit einer privaten Unfallversicherung, die in der Regel nicht nur für Arbeits-, sondern auch für Freizeitunfälle aufkommt. Doch auch hier gilt: Je besser der Versicherungsumfang, desto besser ist der Betroffene geschützt.
Einen besonders umfassenden Versicherungsschutz bietet diesbezüglich die Manufaktur Augsburg mit dem Premium-Plus-Tarif. Unter anderem kann hier die Höhe von verschiedenen Leistungen wie eine Invaliditätssumme ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent, eine Unfallrente, eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld und/oder auch ein Unfalltagegeld frei vereinbart werden. Eine hohe Absicherung bei schweren Unfallverletzungen ermöglicht zudem eine wählbare progressive Invaliditätsstaffel von 225 bis 1.000 Prozent. Letztere erhöht die vereinbarte Invaliditätssumme um 1.000 Prozent bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent.
Als Unfall gilt im genannten Tarif nicht nur ein Ereignis nach dem klassischen Unfallbegriff, also ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis. Anders als bei vielen Mitwettbewerbern sind hier auch Gesundheitsschäden mitversichert, die man beispielsweise unfreiwillig durch einen Insektenstich, durch bestimmte Infektionen wie Blutvergiftung oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), durch Erfrierungen, durch einen Sonnenbrand oder Sonnenstich sowie durch Vergiftungen infolge der Einnahme oder des Einatmens von schädlichen Stoffen erlitten hat.
Versicherungsschutz besteht selbst für Verletzungen infolge einer erhöhten Kraftanstrengung sowie für Unfälle, die sich aufgrund einer Übermüdung, einer Herz-Kreislauf-Störung, einer Ohnmacht oder einer Bewusstseinsstörung, ausgelöst durch eine Medikamenteneinnahme, eines Herzinfarkts oder eines Schlaganfalles des Verunfallten ereignet haben. Versichert sind sogar Verletzungen, die man in Kauf genommen hat, um Menschen, Tiere oder Sachen zu retten.
Zudem wartet der Premium-Plus-Tarif mit zahlreichen beitragsfreien Leistungen auf. Dazu gehört die Kostenübernahme von bis zu einer Million Euro für kosmetische Operationen von unfallbedingten Narben und Entstellungen sowie die Übernahme von Aufwendungen von bis zu 25.000 Euro für einen behinderungsbedingten Umbau von Wohnung und Auto. Des Weiteren gibt es eine Sofortleistung bei schwersten Verletzungen von 20.000 Euro. Ist der Versicherte aufgrund seiner Unfallverletzungen nicht in der Lage, seinen Haushalt und seine Kinder zu versorgen, werden außerdem die Kosten für eine Haushaltshilfe und eine Kinderbetreuung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten übernommen.
Mehr Infos zur Unfallversicherung finden Sie hier: https://www.manaug-produktgeber.de/unfallversicherung/
Zu allen Fragen rund um die Produkte der Manufaktur Augsburg GmbH steht Ihnen deren Team gerne unter Tel. 0821/71008-500 oder E-Mail info@manaug.de zur Verfügung.