Betriebliche Altersversorgung: Höhere Entlastung seit 2024

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung. Zum Jahreswechsel können Arbeitnehmer höhere Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei in eine solche Altersvorsorgelösung einbringen.

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung per Entgeltumwandlung …

Es gibt fünf verschiedene Formen beziehungsweise Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV): die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direkt- oder Pensionszusage. Welche Variante ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern anbietet, bleibt ihm überlassen.

Allerdings hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer seit 2002 das Recht auf eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung. Das gilt nicht nur für Voll- und Teilzeitbeschäftigte, sondern auch für Auszubildende und für Minijobber, die sich nicht von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreien haben lassen.

Bietet der Arbeitgeber eine bAV weder über einen Pensionsfonds noch über eine Pensionskasse an, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltumwandlung mittels einer Direktversicherung, sofern in einem geltenden Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.

Wird vom Arbeitnehmer der Anspruch auf eine bAV gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht, muss der Beschäftigte jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens 1/160 der jährlichen Bezugsgröße (West) von seinem Gehalt oder seinen Sonderzahlungen in die bAV einbringen. Das sind seit 2024 jährlich 265,13 Euro statt wie im Vorjahr 254,62 Euro.

… bis zu 3.624 Euro sozialversicherungs- und 7.248 Euro steuerfrei

Im Detail ist jeder Arbeitnehmer berechtigt, Teile seines Bruttogehaltes und auch möglicher Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld in Höhe von bis zu vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG West) sozialabgabenfrei in eine bAV per Entgeltumwandlung einzubringen. Da die jährliche BBG West der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2024 von 87.600 Euro auf 90.600 Euro angehoben wurde, sind das in diesem Jahr bis zu 3.624 Euro und damit 120 Euro mehr als 2023.

Wird die bAV per Entgeltumwandlung mittels einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds durchgeführt, kann der Arbeitnehmer nicht nur vier Prozent der BBG West sozialversicherungsfrei, sondern auch acht Prozent der BBG West steuerfrei einbringen. Seit Jahreswechsel müssen dann für die per Entgeltumwandlung in die genannten bAV-Varianten eingezahlten Beiträge in Höhe von bis zu 3.624 Euro keine Sozialabgaben und von bis zu 7.248 Euro keine Lohnsteuer gezahlt werden. Im Vorjahr waren noch maximal 3.504 Euro sozialversicherungs- und 7.008 Euro steuerfrei.

Bei einer Entgeltumwandlung mittels einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse, sofern dies der Arbeitgeber anbietet, sind nicht nur vier Prozent der BBG West sozialabgabenfrei, sondern die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge sind zudem komplett steuerfrei, was insbesondere für Gutverdiener vorteilhaft sein kann. Allerdings ist nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen für den Arbeitnehmer keine Fortführung dieser bAV-Formen mit eigenen Beiträgen möglich. Zudem gibt es bei einem Jobwechsel keinen Anspruch auf Übertragung des bAV-Vertrages zu einem anderen Arbeitgeber.

Grundlegende Informationen zur bAV sowie einen Überblick zu den Vor- und Nachteilen der fünf verschiedenen bAV-Durchführungswege enthält die kostenlos downloadbare Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Arbeitgeberzuschuss in 2024

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer bei einer bAV mit Entgeltumwandlung: „Spätestens ab dem Jahr 2022 sind sie gesetzlich verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss dazuzugeben, soweit sie durch die Entgeltumwandlung ihrerseits Sozialversicherungsbeiträge einsparen. In Tarifverträgen können hiervon abweichende Regelungen getroffen werden“, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont.

Im Detail beträgt die Zuschusshöhe 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, die sich der Arbeitgeber durch die bAV einspart – wenn im bestehenden Tarifvertrag kein höherer Zuschuss vereinbart ist.

Würden die vier Prozent des BBG West als Beiträge eingezahlt, liegt die Zuschusshöhe in diesem Jahr bei maximal 543,60 Euro, also 15 Prozent von 3.624 Euro, da die Einsparungen des Arbeitgebers bei den Sozialabgaben in der Regel über den 15 Prozent des umgewandelten Entgelts liegen. 2023 waren es noch maximal 525,60 Euro. Der Arbeitgeber kann freiwillige Beiträge wie auch den Zuschuss zur bAV normalerweise als Betriebsausgaben geltend machen.

Sonderregelung für bAV von Geringverdienern

Unterstützt der Arbeitgeber einen Geringverdiener, dessen monatliches Bruttoeinkommen nicht über 2.575 Euro (das sind 30.900 Euro im Jahr) liegt, bei der bAV in Form eines Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung mit einem freiwilligen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 240 Euro bis maximal 960 Euro pro Jahr, erhält der Arbeitgeber 30 Prozent dieses Zuschusses und damit zwischen 72 Euro und 288 Euro als Steuerentlastung zurück.

Konkret kann der Arbeitgeber die von ihm abzuführende Lohnsteuer um die genannte Steuerentlastung kürzen. Für den Arbeitnehmer ist der freiwillige Arbeitgeberzuschuss ebenfalls steuerfrei. Des Weiteren ist der freiwillige Arbeitgeberzuschuss für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber sozialabgabenfrei, wenn der Gesamtbetrag in die bAV vier Prozent der BBG nicht übersteigt. Die Werte haben sich hier gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Zu allen Fachfragen rund um die Altersvorsorge ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 200
E-Mail: lv@sdv.ag