Für viele gehört eine festliche Beleuchtung mit Kerzen und elektrischen Lichterketten zum Advent. Doch dadurch erhöht sich auch die Brandgefahr. Mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen lässt sich dieses Risiko minimieren. Wichtig ist zudem ein der aktuellen Situation angepasster Versicherungsschutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung, falls es doch zum Schaden kommt.
Heiße Gefahr durch kleine Flamme
Nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbandes e.V. (DFV) steigt mit der Weihnachtszeit auch das Brandrisiko. Das liegt unter anderem daran, dass vermehrt echte Kerzen zum Einsatz kommen. So kann eine brennende Kerze schnell einen Zimmerbrand verursachen, wenn kein ausreichender Abstand zwischen der Kerzenflamme und brennbaren Materialien wie trockenen Zweigen des Adventsgestecks, Strohsternen, Zeitungs- oder Geschenkpapier oder auch einem Vorhang besteht.
Dabei reicht es schon, wenn derartige Gegenstände in die Nähe der Kerzenflamme geraten, denn der obere Bereich der Flamme kann bis zu 1.400 Grad Celsius heiß werden. Wer Kerzen aufstellt, muss daher darauf achten, dass entflammbare Materialien entfernt genug sind und auch nicht durch einen Luftzug zur Flamme hin geweht werden können.
Des Weiteren sollte man laut DFV die Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig löschen, bevor sie herunterbrennen und dabei die Flamme zu nahe an die trockenen Zweige gelangen könnte. Wichtig ist außerdem, dass die Kerze in einer standfesten, nicht brennbaren Halterung steht.
Wann das Verlassen eines Raumes ein folgenreicher Fehler ist
Zudem ist darauf zu achten, dass weder kleine Kinder noch Haustiere allein in einem Raum mit brennenden Kerzen sind. Grundsätzlich darf eine brennende Kerze nicht unbeaufsichtigt bleiben – auch nicht wenige Minuten.
Wer beispielsweise allein in einem Raum ist und diesen verlässt, ohne die Kerzen auf dem Adventskranz zu löschen, handelt grob fahrlässig. Entsteht dadurch ein Brandschaden, kann der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherer die Leistung verweigern, sofern im Versicherungsvertrag nicht vereinbart wurde, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Wer beim Adventskranz und beim Christbaum nicht auf echte Kerzen verzichten möchte, findet im kostenlos downloadbaren Flyer „Lichterglanz statt Feuerbrunst“ des gemeinnützigen Vereins Aktion Das sichere Haus e.V. (DSH) weitere Brandschutztipps.
LEDs bevorzugen
Doch nicht nur Kerzen, sondern auch Lichterketten oder Mehrfachsteckdosen können zum Brandauslöser werden. Norbert Schaaf von der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ rät generell: „Beim Tannenbaum sollten Verbraucher lieber auf echte Kerzen verzichten und stattdessen elektrische Lichterketten wählen. Hier darf dann auch gern Strom gespart werden, denn Lichterketten können überhitzen. Sie sollten daher nicht allzu lange brennen oder unbeaufsichtigt sein.“
Lichterketten können bei längerer Laufzeit Temperaturen von 90 Grad Celsius und mehr – wenn einzelne Lämpchen ausfallen, sogar über 200 Grad Celsius – erreichen und somit zu Brandschäden führen. Brandschutzexperten raten daher zu LED-Lichterketten und LED-Kerzen, da diese auch bei längerem Betrieb nur handwarm werden.
Manche LED-Kerzen, die es in verschiedensten Größen vom Teelicht bis zur großen Standkerze gibt, können sogar das Flackern einer Kerzenflamme täuschend echt nachahmen. Zudem ist der Stromverbrauch einer LED-Lichterkette deutlich niedriger als bei der normalen Glühlämpchenvariante.
Damit die Mehrfachsteckdose keinen Brand verursacht
Was viele unterschätzen, ist auch die Brandgefahr, die von einer Mehrfachsteckdose ausgehen kann. Haushaltsübliche Mehrfachsteckdosenleisten sind nämlich auf eine maximale Leistung von 3.000 bis 3.500 Watt ausgelegt. Wer neben einer oder mehreren Lichterketten zudem noch zwei oder mehr Elektrogeräte mit jeweils einem Leistungsverbrauch ab 1.500 oder 2.000 Watt an der Steckdosenleiste betreibt, muss damit rechnen, dass es zu einer Überlastung des Steckers kommt, die einen Brand auslösen kann.
Daher darf die vom Hersteller der Mehrfachsteckdose genannte Belastungsgrenze auf keinen Fall überschritten werden. Typische Geräte mit einem Leistungsverbrauch ab 1.500 Watt sind beispielsweise Toaster, Wasserkocher, Kaffeevollautomaten, Bügeleisen, Heizlüfter oder Elektrokamine.
Eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen gegen Brandschäden sind korrekt installierte Rauchmelder. Sie sind mittlerweile deutschlandweit in allen Wohnungen vorgeschrieben. Nähere Einzelheiten dazu enthält das Webportal www.rauchmelder-lebensretter.de des Forums Brandrauchprävention e.V. Generell sollten zudem alle verwendeten elektrischen Geräte von der Lichterkette über die Mehrfachsteckdose bis hin zum Rauchmelder in Deutschland zugelassen sein und über eine CE-Kennzeichnung sowie seriöse Prüfsiegel wie ein GS-Zeichen verfügen.
Zu allen Fachfragen rund um die Wohngebäude- und Hausratversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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