Überschwemmungsschutz für das eigene Zuhause

Schadenreiche Überschwemmungen durch Starkregen sind an jedem Ort in Deutschland möglich – selbst wenn kein Fluss oder kein sonstiges Gewässer in der Nähe ist. Umso wichtiger sind entsprechende Präventionsmaßnahmen für Immobilienbesitzer.

Überschwemmungen sind überall in Deutschland möglich

Überschwemmungen, unter anderem ausgelöst durch Starkregen, zählen neben Sturmereignissen hierzulande mittlerweile zu den häufigsten Naturkatastrophen. Eines der bisher größten Unwetterereignisse dieser Art in Deutschland war die Flutkatastrophe im Ahrtal und in anderen Regionen im Juli 2021. Allein diese Katastrophe verursachte nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 8,5 Milliarden Euro an versicherten Sachschäden.

Weitere „großflächige Überschwemmungen gab es zuletzt immer häufiger, etwa die großen Fluten 2002 und 2013, aber auch lokale Hochwasser wie 2014 in Münster oder 2016 in Simbach am Inn und Braunsbach“, so der GDV. Nach der vom Umweltbundesamt veröffentlichten „Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland“ ist generell „mit einer klimawandelbedingten Intensivierung von Starkregen zu rechnen“.

Auch der GDV warnt: „Deutschland muss sich auf mehr Wetterextreme wie Starkregen einstellen – das zeigen Klimamodelle. Solche Extremregen sind gefährlich, schwer vorhersagbar, oft kurz und kleinräumig. Ihre Zerstörungskraft ist immens. Hohe Schäden entstehen meist auf kleinerem Gebiet – in einzelnen Ortschaften oder Stadtquartieren.“ „Fakt ist: Jeder Ort in Deutschland kann von Starkregen betroffen sein“, betont der GDV weiter.

Onlinetool zeigt individuelles Hochwasser- und Starkregenrisiko

Gefährlich ist Starkregen mit einer Regenmenge von mehr als 25 Litern pro Quadratmeter in der Stunde oder 35 Litern pro Quadratmeter in sechs Stunden. Diese Regenmenge kann dazu führen, dass das Regenwasser nicht mehr im Erdreich versickert und sich Sturzfluten entwickeln, die unter anderem in Gebäude eindringen.

Zudem können kleine Bäche und Gräben zu breiten und reißenden Flüssen werden. Außerdem kann es zu einem Rückstau in der Kanalisation kommen, sodass Wasser durch das Abwassersystem ins Hausinnere gedrückt wird. Auch Erdrutsche und Schlammlawinen durch Starkregen sind möglich.

Jeder Gebäudebesitzer kann mittels des GDV-Onlinetools „Hochwasser-Check“ durch die Eingabe seiner Immobilienadresse selbst ermitteln, wie hoch das Risiko ist, dass sein Haus von Starkregen oder Hochwasser betroffen sein kann. Datenbasis ist ein Zonierungssystem des GDV für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz ZÜRS Geo.

Von den insgesamt 22,2 Millionen Adressen, die in ZÜRS Geo erfasst sind, besteht bei der Mehrheit, nämlich bei knapp 78 Prozent, eine mittlere bis hohe Gefahr, dass die Gebäude dort von Schäden durch Starkregen betroffen werden.

Präventionsempfehlungen von offiziellen Stellen

„Schon heute führen Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Starkregen und Flusshochwasser zu erheblichen Gebäudeschäden und stellen neue Anforderungen an die Gebäudestabilität/‑widerstandsfähigkeit“, so das Umweltbundesamt. Jeder, der ein Haus besitzt oder einen Neubau plant, kann jedoch das Risiko, dass seine Immobilie durch Starkregen und Überschwemmung beschädigt wird, minimieren.

Wer ein neues Haus bauen will, sollte darauf achten, dass der Bauplatz nicht in einem Gebiet mit einer hohen Hochwassergefahr, also in der Regel in der Nähe von Flüssen und Bächen, liegt. Hinweise dazu bietet der bereits genannte Hochwasser-Check des GDV.

Seit der Jahrtausendwende werden laut GDV dennoch jährlich zwischen 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in derartigen Risikogebieten errichtet. „Insgesamt liegen in Deutschland rund 270.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten“, so der GDV.

Des Weiteren gilt es, auch die Überschwemmungsrisiken durch Starkregen, der überall in Deutschland möglich ist, für das Eigenheim zu minimieren. Ein präventiver Schutz vor Überschwemmungsschäden durch Hochwasser oder Starkregen ist auch für bestehende Häuser möglich.

Ausführliche Informationen dazu, wie man sein Haus gegen Hochwasser- und Überschwemmungsschäden schützen kann, enthalten die kostenlos downloadbaren Ratgeber „Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Schutzmaßnahmen vom Keller bis zum Dach

Sind beispielsweise riskante Stellen auf dem Grundstück bekannt, durch die bei einer Überschwemmung Wasser zum Gebäude strömen könnte, sollten diese mit Barrieren wie Mauern oder kleinen Erdwällen abgesichert werden. Grundsätzlich sollten auch Wasserabflüsse wie Dachrinnen regelmäßig gereinigt werden, sodass das Wasser ungehindert abfließen kann.

Ferner können Treppen und Schwellen sowie Aufkantungen bei Keller- und Hauseingängen verhindern, dass bereits bei kleineren Überschwemmungen Wasser ins Hausinnere gelangt. Für den Keller und das Erdgeschoss sowie für die Garage empfehlen Experten den Einbau von druckwasserdichten Fenstern. Zusätzlich lassen sich Fenster und Türen mit Dammbalken und Schottsystemen gegen das Eindringen von Wasser schützen.

Sinnvoll ist es zudem, das Abwassersystem eines Hauses mit Rückstauklappen, einer Hebeanlage oder sonstigen Rückstausicherungen auszurüsten, um bei einer Überschwemmung das Eindringen des Wassers über die Kanalisation zu verhindern.

Besteht in einer Region eine erhöhte Überschwemmungsgefahr, sollte auf einen Keller verzichtet oder zumindest entsprechende Baumaßnahmen gegen das Eindringen von Wasser wie das Abdichten der Außenwände, der Einbau von Drainagen und/oder von entsprechenden Bodenwannen vorgenommen werden.

Außerdem raten Experten, in diesen Gebieten die Gebäudetechnik wie den Stromverteiler und Heizungsanlagen möglichst nicht im Keller oder in überschwemmungsgefährdeten Räumen unterzubringen. Heizöltanks sind zudem gegen ein Aufschwimmen zu sichern. Ferner sollten laut GDV im Keller und Erdgeschoss möglichst wasserunempfindliche Baustoffe verwendet werden.

Kostenlose Warn-Apps

Erfährt man frühzeitig, dass eine Überschwemmung droht, kann man unter anderem noch versuchen, mit bevorrateten Barrieren wie Sandsäcken und Schalbrettern vor Türen, Garagentoren, Tiefgaragen- sowie Kellerabgängen und Kellerfenstern das Eindringen des Wassers ins Haus zu verhindern.

Entsprechende Warnmeldungen zu regionalem Starkregen und Hochwasser liefern die kostenlos downloadbaren Warn-Apps „NINA“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie „Katwarn“ vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme auf das Smartphone.

Warnungen vor Überschwemmungen können auch aktiv im Webportal des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de abgerufen werden. Informationen zu aktuellen Pegelständen von Gewässern gibt es online unter www.hochwasserzentralen.de, einer Initiative der Bundesländer.

Vielen fehlt der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungsschäden

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gibt es jedoch keinen 100-prozentigen Schutz vor Überschwemmungsschäden am oder im Haus. Die dadurch verursachten finanziellen Schäden lassen sich in einer Wohngebäudeversicherung jedoch mit dem Einschluss von „erweiterten Naturgefahren“ beziehungsweise „Elementarschäden“ in den Versicherungsschutz – oftmals angeboten als Zusatzbaustein gegen Aufpreis – mit absichern. Auch in den meisten Hausratpolicen können Schäden am Hausrat durch Elementarrisiken optional mitversichert werden.

Nach Angaben des GDV ist derzeit allerdings „nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland gegen Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser versichert“. „Viele sind sich ihrer individuellen Bedrohung durch Naturgefahren nicht bewusst“, erklärt der GDV weiter.

In manchen Bundesländern liegt die Absicherungsquote sogar deutlich unter 50 Prozent wie zum Beispiel in Niedersachsen und Hamburg (je 30 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (31 Prozent), Schleswig-Holstein (36 Prozent), Brandenburg (39 Prozent) und in Bayern (41 Prozent).

Zu allen Fachfragen rund um die Hausrat- und Gebäudeversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 400
E-Mail: sach@sdv.ag