Informationen zur voraussichtlichen Rentenhöhe

Nur wer weiß, wie hoch seine Alterseinkünfte voraussichtlich sein werden, kann abschätzen, welche finanzielle Vorsorge notwendig ist, um im Alter den bisherigen Lebensstandard halten zu können. Die Deutsche Rentenversicherung bietet diesbezüglich mehrere Informationsmöglichkeiten – jetzt auch in digitaler Form. Dennoch bleibt eine Fachberatung unverzichtbar.

Die Renteninformation

Jede Person, die zwischen 27 und 54 Jahre alt ist und eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung von wenigstens fünf Jahren hat, erhält jährlich eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugesandt. Sie zeigt das frühestmögliche Renteneintrittsdatum des Versicherten für die reguläre Altersrente, auch Regelaltersrente genannt. Aufgeführt ist zudem die individuelle Rentenhöhe der gesetzlichen Rente wegen einer vollen Erwerbsminderung, wenn in Kürze der Renteneintritt erfolgen würde.

Des Weiteren wird die Höhe der Regelaltersrente genannt, die man nach Erreichen des festgelegten Renteneintrittsalters – bei der Regelaltersrente ist das die Regelaltersgrenze – erhalten würde, unter der Annahme, dass zu den bisher erreichten Rentenanwartschaften keine weiteren hinzukommen, und ohne Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen.

Ferner wird die voraussichtliche Rentenhöhe der Regelaltersrente angegeben, die man erhalten würde, wenn sich das bisherige Einkommen und damit die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bis zum Renteneintritt (Regelaltersgrenze) nicht verändern.

Zusätzlich zeigt die Renteninformation jeweils die Höhe der Regelaltersrente mit einer jährlichen Rentenanpassung von einem Prozent und von zwei Prozent. Alle angegebenen Rentenhöhen sind Bruttowerte, also ohne die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die bei der Rentenauszahlung noch abgezogen werden, sowie ohne eine eventuell noch zu zahlende Einkommensteuer. Nicht bei den ermittelten Werten mit einbezogen ist zudem der Kaufkraftverlust, den die Rentenhöhe aufgrund der Inflation bis zum Renteneintritt und danach erleidet.

Die Rentenauskunft

Die erste Renteninformation sowie die Renteninformation im Alter von 43 Jahren enthalten zudem den bisherigen Versicherungsverlauf. Ersichtlich sind hier alle bisher erreichten rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten wie Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Pflichtbeitragszeiten, zum Beispiel als Arbeitnehmer und/oder für die Kindererziehung. Zudem wird in zeitlicher Reihenfolge die Höhe des individuellen Bruttoeinkommens, für die der gesetzlich Rentenversicherte Pflichtbeiträge gezahlt hat, angegeben.

Ab dem 55. Lebensjahr bis zum Renteneintritt erhält man statt der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sie enthält zum einen die Rentenhöhen der vollen Erwerbsminderungsrente und der Regelaltersrente, wie sie auch bei der Renteninformation ausgewiesen werden, und zum anderen den jeweils aktuellen Versicherungsverlauf. Laut DRV kann man „sich auch jederzeit einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung schicken lassen“.

Enthalten die Renteninformation, der Versicherungsverlauf oder die Rentenauskunft Fehler, beispielsweise wenn rentenrechtliche Zeiten fehlen und/oder sonstige Daten falsch eingetragen sind, sollte man dies umgehend berichtigen lassen. Anderenfalls könnte sich dies eventuell negativ auf die ausbezahlte Rentenhöhe oder das frühestmögliche Renteneintrittsdatum auswirken. Ansprechpartner sind diesbezüglich die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Grundsätzlich kann man sich übrigens auch direkt bei den zuständigen Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung über die voraussichtlichen Höhen der gesetzlichen Renten informieren.

Die neue, digitale Rentenübersicht

Für eine sinnvolle Altersvorsorge ist es wichtig, nicht nur die Höhe der gesetzlichen Rente, sondern alle späteren Alterseinkünfte zu kennen. Diesbezüglich gibt es seit Juli 2023 von der DRV eine digitale Rentenübersicht im Rahmen des neuen Webportals www.rentenuebersicht.de. Damit soll sich jeder Bürger kostenlos über den bisherigen Stand seiner gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersrentenansprüche informieren können.

Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Information, die jeder freiwillig abrufen kann. Die Renteninformation, die Rentenauskunft und der Versicherungslauf werden, wie bereits aufgeführt, weiterhin an die Versicherten versandt. Konkret soll die digitale Rentenübersicht gemäß DRV über folgende Rentenanwartschaften informieren: Renten aus

  • den Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
  • der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen wie Riester- und/oder Rürup-Rentenverträgen,
  • privaten kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr sowie
  • Altersvorsorgeverträgen in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr.

Derzeit nehmen laut DRV noch nicht alle Anbieter von Altersvorsorgeprodukten an der digitalen Rentenübersicht teil. Im Portal ist eine aktuelle Liste der angebundenen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten abrufbar. Außerdem werden noch nicht alle Formen der Altersvorsorge angezeigt. Nicht abrufbar sind derzeit zum Beispiel die Pensionsansprüche von Beamten sowie die voraussichtlichen Ruhestandsbezüge von Landwirten, Beamten, Richtern und sonstigen Versicherten im Rahmen einer berufsständischen Versorgung.

Um die digitale Rentenübersicht nutzen zu können, muss man sich vorab im Webportal registrieren. Dazu benötigt man die Steuer-Identifikationsnummer – diese findet man unter anderem auf dem Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung – sowie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Dann kann man die Rentenanwartschaften aus allen oder aus einzelnen Altersvorsorgevarianten anfragen. Laut DRV sind die angeforderten Daten spätestens fünf Tage nach der Anfrage online abrufbar.

Informationsangebot ersetzt die Fachberatung nicht

Aufgeführt werden dabei die lebenslangen Renten, die zeitlich begrenzten Renten und die Einmalauszahlungen. Pro Vorsorgeprodukt erfährt man zudem die Höhe der garantierten und der prognostizierten Ansprüche, die man bisher erreicht hat, also zum einen ohne und zum anderem mit Berücksichtigung der geschätzten voraussichtlichen Zinsen, Rentenanpassungen und Renditen bis zum Renteneintritt oder vereinbarten Vertragsablauf.

Ferner werden die garantierten und die prognostizierten Ansprüche aufgelistet, die durch die Weiterzahlung der Beiträge in der bisherigen oder vereinbarten Höhe bis zum Renteneintrittsalter oder vereinbarten Vertragsablauf erreicht werden. Im Detail wird zudem je Altersvorsorgeprodukt angegeben, inwieweit die erworbenen Alterseinkünfte steuer- und/oder sozialabgabenpflichtig sind und ob damit auch eine Hinterbliebenen- und/oder Invaliditätsabsicherung vorhanden ist.

Die DRV betont: „Die Digitale Rentenübersicht kann damit Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und handeln zu können.“ Grundsätzlich geben nämlich weder die digitale Rentenübersicht noch die Renteninformationen und die Rentenauskünfte in Papierform Auskunft darüber, ob die zu erwartenden Alterseinkünfte ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard im Rentenalter halten zu können.

Unter anderem muss ermittelt werden, wie hoch die finanzielle Lücke ist, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei spielen Faktoren wie der Kaufkraftverlust infolge der Inflation und/oder die in den Rentenübersichten fehlenden Alterseinkünfte, zum Beispiel Mieteinnahmen, und/oder sonstige Kapitaleinkünfte eine wichtige Rolle. Auch die künftige Ausgabensituation sowie mögliche Änderungen der persönlichen Situation des Versicherten, wie der Eintritt einer Erwerbsminderung, einer Pflegebedürftigkeit oder der Tod des Ehepartners, gilt es zu berücksichtigen.

Zudem muss man zur Wahl der passenden Vorsorgeprodukte die Risikobereitschaft beziehungsweise die gewünschte Anlagestrategie des Betroffenen kennen. Dies ist in der Regel nur im Rahmen einer fachlichen Beratung, beispielsweise durch den Versicherungsfachmann, möglich, der die dafür individuell notwendigen Kriterien ermittelt und mittels einer entsprechenden Software analysiert.

Zu allen Fachfragen rund um die Altersvorsorge ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 200
E-Mail: lv@sdv.ag