Jedes Jahr verletzen sich hierzulande fast zehn Millionen Menschen bei Unfällen. Allerdings erhält nur ein Bruchteil der Betroffenen entsprechende Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung, denn diese bietet für die häufigsten Unfallarten gar keinen Versicherungsschutz.
Fast zehn Millionen Unfallverletzte jedes Jahr
Nach statistischen Auswertungen und Hochrechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verunfallen jährlich rund 9,7 Millionen Einwohner in Deutschland so schwer, dass sie eine medizinische Versorgung benötigen.
Im Jahr 2021 mussten über 1,7 Millionen Betroffene sogar in einem Krankenhaus behandelt werden. Knapp 29.100 Unfallopfer starben im gleichen Jahr an ihren Verletzungen. Dies geht aus aktuellen Veröffentlichungen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE), die auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) basieren, hervor.
Vergleicht man die fast zehn Millionen Einwohner, die sich jedes Jahr bei einem Unfall verletzen, mit den rund zwei Millionen Unfällen, die letztes Jahr nach den vorläufigen Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet wurden, zeigt sich, dass nur für einen Bruchteil aller Unfälle ein gesetzlicher Unfallschutz besteht.
Kein gesetzlicher Unfallschutz für Freizeitunfälle …
Der Grund dafür ist klar: Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt überwiegend nur für Arbeits-, Wege-, Schul- und Kindergartenunfälle einen Versicherungsschutz.
Die meisten Unfälle mit Verletzten, nämlich über 72 Prozent, ereignen sich laut BAuA jedoch in der Freizeit und im eigenen Haushalt – für diese Unfälle besteht in der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch kein Versicherungsschutz.
… bei einer Abweichung vom üblichen Arbeitsweg …
Zudem entfallen circa vier Prozent aller Unfälle auf Unglücke im Straßenverkehr. Doch auch bei den Verkehrsunfällen handelt es sich bei weitem nicht bei jedem um einen gesetzlich unfallversicherten Wegeunfall, da sich auch hier zahlreiche Unglücke in der Freizeit, zum Beispiel während der Fahrt zu Freunden, zum Einkaufen oder zu sonstigen privaten Aktivitäten, ereignen.
Zudem gilt: Selbst wenn man auf dem Hinweg zur Arbeit oder auf dem Rückweg von der Arbeit aus privaten Gründen nur wenige Meter vom normalen Arbeitsweg abweicht, beispielsweise um privat einkaufen zu gehen, das eigene Auto aufzutanken oder Geld vom Geldautomaten zu holen, entfällt der Versicherungsschutz. Dies belegen unter anderem zahlreiche Gerichtsurteile wie die Entscheidungen des Bundessozialgerichts mit den Aktenkennzeichen B 2 U 11/16 R, B 2 U 40/02 R und B 2 U 9/18 R.
… und auch bei so manchem Unfall während der Arbeit
Zwar sind laut BAuA rund 13 Prozent der Unfälle mit Personenschäden Schulunfälle und etwa zehn Prozent Arbeitsunfälle, doch auch hier gilt: Nicht jeder, der in der Arbeit oder im Schulgebäude bei einem Unfall verletzt wird, hat einen Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung.
So stehen zum Beispiel Unfälle in der Kantine des Arbeitgebers, während eines Sparziergangs in der Mittagspause oder auch auf der Toilette in den Betriebsräumen des Arbeitgebers nicht unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Dies verdeutlichen unter anderem folgende Gerichtsurteile unterschiedlicher Landessozialgerichte: L 6 U 1735/12, L 9 U 1534/14, L 9 U 445/18 und L 9 U 208/17.
Die meisten Selbstständigen haben keinen gesetzlichen Unfallschutz
Versichert bei einem Arbeits-, Schul- oder Kindergartenunfall sowie bei Unfällen auf dem Weg dorthin oder zurück zum Wohnort sind zudem überwiegend nur Arbeitnehmer, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten.
Will man als Unternehmer, also als Gewerbetreibender und Freiberufler, einen gesetzlichen Unfallschutz, ist dies zum einen kostenpflichtig und zum anderen meist nur möglich, wenn man einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung stellt.
Nur wenige Selbstständige wie Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden sowie andere Personen, die im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege als Unternehmer tätig sind, aber auch Landwirte sind, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen, gesetzlich unfallversichert.
Einkommenseinbußen trotz gesetzlicher Unfallversicherungsleistungen
Doch selbst wenn man für erlittene Unfallverletzungen einen Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung hat, reichen diese insbesondere bei einer unfallbedingten Invalidität nicht aus, um die teils hohen Einkommenseinbußen und sonstigen Zusatzkosten wie beispielsweise die Umbaukosten für eine behindertengerechte Wohnung auszugleichen.
So beträgt beispielsweise die maximale Unfallrente (Vollrente), die man von der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls erhält, höchstens zwei Drittel des bisherigen Jahresarbeitsverdienstes.
Wer aufgrund der unfallbedingten Erwerbsminderung neben der Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung zudem eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, bleibt ebenfalls deutlich unter seinem bisherigen Arbeitseinkommen. Denn er muss damit rechnen, dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird, wenn beide Renten zusammen abzüglich eines Freibetrages über einem bestimmten Grenzbetrag liegen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt der Grenzbetrag 70 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes.
Wie die Anrechnung einer Unfallrente von der gesetzlichen Unfallversicherung und einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente konkret erfolgt, erfährt man im Kapitel 6 des online abrufbaren Studientextes „Zusammentreffen von Rente und Einkommen“ der Deutschen Rentenversicherung.
Privater Unfallschutz – rund um die Uhr
Um bei jedem Unfall ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt sich nicht zuletzt wegen des lückenhaften gesetzlichen Unfallschutzes eine private Unfallversicherung. Die Manufaktur Augsburg bietet mit dem Premium-Plus-Tarif einen deutlich besseren Versicherungsumfang als die gesetzliche Unfallversicherung, aber auch als so manche andere private Versicherungspolice.
So erstreckt sich der Versicherungsschutz des genannten Tarifs auf alle Unfälle rund um die Uhr, egal ob sie sich in der Freizeit, im eigenen Haus, während der Arbeit, im Straßenverkehr oder auch auf einer Auslandsreise ereignen. Selbst Verletzungen, die man als Unbeteiligter bei einem Terroranschlag oder bei inneren Unruhen erleidet, sind mit abgesichert.
Premium-Plus-Tarif: Nicht nur klassische Unfälle sind abgesichert
Versichert sind zudem nicht nur klassische Unfälle, also Ereignisse, die plötzlich von außen auf die versicherte Person einwirken und unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führen, sondern auch Verletzungen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung sowie gesundheitliche Schäden infolge von Vergiftungen wie Nahrungsmittelvergiftungen.
Ebenfalls mit abgesichert sind Unfälle, die sich aufgrund einer Bewusstseinsstörung wie eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts oder wegen einer Herz-Kreislauf-Störung oder einer Ohnmacht ereignen.
Versicherungsschutz besteht im Premium-Plus-Tarif außerdem für bestimmte Infektionen, wie Blutvergiftung, Wundinfektion, Wundstarrkrampf, Masern, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Windpocken, Scharlach, Tuberkulose, Diphterie oder Malaria, die nach dem Versicherungsbeginn eingetreten sind. Selbst Gesundheitsschäden aufgrund allergischer Reaktionen durch Insektenbisse oder -stiche oder infolge geringfügiger Haut- oder Schleimhautverletzungen sind mitversichert.
Zahlreiche beitragsfreie Zusatzleistungen
Im genannten Tarif kann die Höhe diverser Unfallversicherungsleistungen wie einer Invaliditätssumme, einer Unfallrente, einer Todesfallsumme, eines Krankenhaustagegelds und/oder auch eines Unfalltagegelds frei vereinbart werden.
Zudem gibt es zahlreiche beitragsfreie Leistungen. Dazu zählen eine Sofortleistung von 20.000 Euro bei schweren Verletzungen sowie eine Kostenhilfe von 25.000 Euro, um behindertengerechte bauliche Anpassungen an der Wohnung und dem Auto vornehmen zu können oder medizinisch notwendige Prothesen anzuschaffen.
Um die Verletzungsfolgen zu beheben, werden zudem kosmetische Operationen bis zu einer Million Euro sowie alle Kosten für eine Zahnbehandlung und einen Zahnersatz übernommen. Der Tarif trägt aber auch die Ausgaben für eine unfallbedingte medizinische und berufliche Rehabilitation, die innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag anfallen, sofern kein anderer zur Kostenerstattung verpflichtet ist und dies auch leistet.
Der Versicherer zahlt darüber hinaus bis zu ein Jahr ab dem Unfalltag ein Pflegetagegeld in Höhe von 20 bis 60 Euro pro Tag, wenn der Versicherte aufgrund des versicherten Ereignisses pflegebedürftig geworden ist und mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurde.
Mehr Infos zur Unfallversicherung finden Sie hier: https://www.manaug-produktgeber.de/unfallversicherung/
Zu allen Fragen rund um die Produkte der Manufaktur Augsburg GmbH steht Ihnen deren Team gerne unter der Tel. 0821/71008-500 oder der E-Mail info@manaug.de zur Verfügung.