Auch eine Privathaftpflichtversicherung kann in die Jahre kommen. Vergleicht man die Deckungssummen und auch die versicherten Risiken einer vor 10 oder 15 Jahren abgeschlossenen Police mit aktuellen Tarifen, zeigt sich, dass es oftmals sinnvoll ist, auf einen neuen Vertrag umzustellen.
Deutlich höhere Deckungssummen als früher
Grundsätzlich haftet jeder gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch unbegrenzt für Schäden, die er anderen zufügt, und zwar mit seinem jetzigen und seinem künftigen Einkommen und Vermögen. Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) übernimmt für die Versicherten im Rahmen der in der Police vereinbarten Risiken derartige Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie selbst fahrlässig oder auch grob fahrlässig verursacht haben, wehrt aber auch zu hohe oder ungerechtfertigte Forderungen Dritter ab.
Zwar gibt es schon seit langem Privathaftpflichtpolicen, die Unterschiede zwischen früheren und heutigen Tarifen sind jedoch enorm. Das fängt bereits bei der Höhe der angebotenen Versicherungs- beziehungsweise Deckungssummen für Personen- und Sachschäden an, die der Versicherer maximal als Entschädigungsleistung für einen Schadenfall übernimmt.
Während vor 10 oder 15 Jahren noch eine Deckungssumme von 1, 2 oder 5 Millionen Euro marktüblich war, sind es in aktuell angebotenen Tarifen 10, 20 oder 50 Millionen Euro.
Zahlreiche Leistungserweiterungen
Auch beim sonstigen gebotenen Versicherungsumfang hat sich einiges getan, egal ob bei den versicherten Personen, den absicherbaren Risiken und Tätigkeiten oder anderen möglichen Vertragsvereinbarungen. Früher war vieles zum Teil nicht einmal gegen Aufpreis versicherbar, was heute als Standardabsicherung gilt.
In einigen neueren Tarifen können anders als früher beispielsweise mit dem Versicherungsnehmer im Haushalt lebende und dort behördlich gemeldete Personen wie die Eltern oder eine Au-pair-Kraft in der PHV-Police als versicherte Person miteingeschlossen werden.
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für ein Zweifamilienhaus oder für eine vermietete Eigentumswohnung sowie eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für einen Öltank ließen sich vor einigen Jahren meist nur über separate Versicherungsverträge absichern. Heute können diese Risiken in einigen PHV-Verträgen – teils gegen Aufpreis – miteingeschlossen werden.
Vom Hüten eines Hundes bis zu Be- und Entladeschäden als Kfz-Fahrer
Zum Teil gar nicht über eine PHV-Police versicherbar waren vor einigen Jahren noch Schäden durch deliktunfähige Kinder, also Kinder bis zum siebten oder bei Verkehrsunfällen bis zum zehnten Lebensjahr, sowie Schäden, die eine versicherte Person im Rahmen einer Gefälligkeit, verursacht hat.
Auch fahrlässig herbeigeführte Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen werden in der Regel nicht durch einen alten PHV-Vertrag abgedeckt. Das Gleiche gilt für Be- und Entladeschäden als Kfz-Fahrer oder -Halter, wenn einem beispielsweise beim Beladen des eigenen Autos der Einkaufswagen versehentlich auskommt und mit einem anderen Pkw kollidiert. In neueren Policen lassen sich die genannten Risiken dagegen oftmals mitversichern.
Es gibt neue Verträge, bei denen zudem eine sogenannte Innovationsklausel vereinbart ist, nach der beitragsneutrale Leistungsverbesserungen in künftigen Versicherungsbedingungen des Versicherers auch für bestehende PHV-Policen gelten.
Forderungsausfall- und Opferschutz
In manchen neuen und besonders umfangreichen PHV-Tarifen wie dem Premium Plus Tarif der Manufaktur Augsburg sind weitere für den Versicherungsnehmer vorteilhafte Risikoeinschlüsse und Vertragsvereinbarungen enthalten. Neben allen genannten Features, die neuere Policen zum Teil bieten, enthält dieser Tarif unter anderem eine Forderungsausfalldeckung.
Diese leistet, wenn eine in der Police versicherte Person von einem Dritten fahrlässig oder grob fahrlässig geschädigt wurde und vom Schädiger, obwohl dieser haften muss, keinen oder nur einen unzureichenden Schadenersatz erhält, weil er nicht über eine PHV oder ein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügt.
Der Versicherungsschutz des Premium Plus Tarifs umfasst zudem einen Opferschutz: Die versicherte Person erhält bis zu 50.000 Euro Entschädigung, wenn sie als Opfer einer Gewalttat einen körperlichen Schaden erlitten hat und der Täter nicht ermittelt werden konnte.
Wenn man durch den Datenaustausch per E-Mail …
Ebenfalls mit abgesichert sind Schlossänderungskosten, die ein Dritter von der versicherten Person verlangen kann, nachdem dieser einen privaten oder beruflichen Schlüssel – dazu gehören auch fremde zu privaten Zwecken überlassene Möbel-, Schrank-, Tresor- und Kfz-Schlüssel – verloren hat.
Übernommen werden zudem Haftpflichtschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch den Austausch, die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten, beispielsweise per E-Mail oder Internetnutzung, bei Dritten verursacht hat.
… oder mit einer Drohne einen Dritten schädigt
Inkludiert im Versicherungsumfang ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz oder Gebrauch von Kitedrachen sowie motorisierten Flugmodellen und Drohnen bis fünf Kilogramm Fluggewicht sowie von eigenen Motorbooten bis 15 PS (11 kW).
Was früher undenkbar war: Der Premium Plus Tarif übernimmt sogar die Mehrkosten durch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes einer Kfz-Haftpflichtversicherung in den ersten fünf Jahren, die entstehen, wenn die versicherte Person mit einem gelegenheitshalber unentgeltlich geliehenen Kfz einen Unfall verursacht.
Übrigens: Unverheiratete, volljährige Kinder sind im genannten Tarif nicht nur bis zum Abschluss der Erstausbildung abgesichert, sondern darüber hinaus ein Jahr nach der ersten Berufsausbildung und sogar während einer zweiten Berufsausbildung, sofern diese innerhalb eines Jahres an die erste anschließt.
Mehr Infos zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie hier: https://www.manaug-produktgeber.de/private-haftpflichtversicherung/
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