Die passende Absicherung für Studenten

Es gibt zahlreiche Risiken, die auch für einen Studenten existenzgefährdend sein können. Daher sollte auch während des Studiums ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen – zumal manche Studenten nicht immer über die Versicherungspolicen der Eltern mitversichert sind oder bestimmte Gefahren noch gar nicht abgesichert wurden.

Auch Studenten müssen für Missgeschicke haften

Eine der wichtigsten Versicherungen, die ein Student haben sollte, ist die Privathaftpflichtversicherung. Denn jeder kann unabsichtlich einen anderen schädigen und beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer aus Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall verursachen, bei dem andere verletzt werden.

Wer bei einem Dritten einen Schaden anrichtet, auch wenn dies unabsichtlich ist, haftet dafür gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch in unbegrenzter Höhe mit seinem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen – das gilt auch für einen Studenten.

Eine bestehende Privathaftpflichtversicherung ersetzt zum einen solche fahrlässig verursachten Schäden, wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab, die von Dritten an den Versicherten gestellt werden.

Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtpolice der Eltern

Haben die Eltern eine entsprechende Privathaftpflichtpolice, bleibt ein Kind auch als volljähriger Student weiterhin mitversichert, sofern die entsprechenden Kriterien, die in den Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen, erfüllt sind.

In vielen Privathaftpflichtversicherungsverträgen bleiben unverheiratete volljährige Kinder nämlich so lange mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben. Wird unmittelbar nach dem ersten Bachelorstudium ein Masterstudium begonnen, zählt das bei den meisten Versicherern zur Erstausbildung, der Student bleibt somit bis zum Masterabschluss im Privathaftpflichtvertrag mitversichert.

In manchen Policen bleibt der Versicherungsschutz zudem nach Abschluss der Ausbildung für einen in den Bedingungen aufgeführten Zeitraum bestehen, sofern das Kind nicht vorher eine Arbeitsstelle in Vollzeit antritt und ein entsprechendes Arbeitsentgelt bezieht. Bei der Mitversicherung in der Privathaftpflichtpolice der Eltern spielt es in der Regel keine Rolle, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt oder nicht.

Studentische Krankenversicherung

Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein – auch ein Student. Wer ein Duales Studium absolviert, erhält normalerweise während des Studiums ein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber und ist entsprechend in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.

Für alle anderen Studenten, wie Studierende an der Fachhochschule oder Universität, besteht zwar ebenfalls eine GKV-Versicherungspflicht, aber sie können zu Beginn des Studiums entscheiden, ob sie zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen.

Unter Umständen ist in der GKV jedoch eine kostenlose Krankenversicherung möglich: Wenn beide Eltern oder der Elternteil mit dem höheren Einkommen gesetzlich krankenversichert sind, kann ein Student bis zum 25. Lebensjahr im Rahmen der Familienversicherung in der Regel kostenfrei in der GKV mitversichert werden.

Hat ein Student vorher einen freiwilligen Wehrdienst oder bestimmte sonstige Freiwilligendienste wie Bundesfreiwilligendienst (BFD), Jugendfreiwilligendienst (IJFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ausgeübt oder als Entwicklungshelfer gearbeitet, verlängert sich die Familienversicherung um die Dauer dieser Tätigkeit, maximal jedoch um zwölf Monate.

Einkommensgrenzen für kostenlose Familienversicherung

Eine Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das Monatseinkommen des Studenten, zum Beispiel als Werkstudent oder als nebenberuflich Selbstständiger, nicht höher ist als ein Siebtel der aktuellen Bezugsgröße (West) und damit derzeit maximal 470 Euro beträgt. Übt der Student einen Minijob aus, kann er im Rahmen dieser Tätigkeit ab 1. Oktober 2022 bis zu 520 Euro pro Monat verdienen, ohne dass die kostenlose Familienversicherung endet.

Studenten, für die keine Familienversicherung möglich ist, können sich bis zum 30. Lebensjahr im Rahmen einer studentischen Krankenversicherung in der GKV mit einem einkommensunabhängigen Beitrag versichern.

Der Monatsbeitrag liegt dafür ab Oktober 2022 bei 82,99 Euro für die gesetzliche Kranken- zuzüglich 24,77 Euro beziehungsweise bei ab 23-jährigen Kinderlosen zuzüglich 27,61 Euro für die soziale Pflegeversicherung. Hinzu kommt noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter Zusatzbeitrag – je Krankenkasse sind das zusätzlich zwischen rund 3 Euro und knapp 13 Euro im Monat.

Die studentische Krankenversicherung ist trotz Ausübung eines Minijobs oder einer nebenberuflichen Tätigkeit möglich. Die nebenberufliche Tätigkeit darf jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, außer sie wird nur in den Semesterferien oder für drei Monate befristet ausgeübt und man arbeitet nicht mehr als 26 Wochen im Jahr länger als 20 Stunden in der Woche.

Private Krankenversicherung für Studenten

Studenten können sich aber auch über die PKV zu vergünstigten Studententarifen, die häufig einen besseren Versicherungsschutz bieten als die GKV, versichern.

Wer bisher GKV-versichert war und in die PKV wechseln möchte, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn des ersten Studiums einen Antrag auf Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht bei der bisherigen Krankenkasse stellen.

Danach ist ein Wechsel von der GKV zur PKV in der Regel erst nach dem 30. Geburtstag oder mit Beendigung des Studiums möglich, sofern dann keine GKV-Versicherungspflicht vorliegt.

Damit eine Berufsunfähigkeit nicht in den Ruin führt

Ein weiteres existenzielles Risiko für Studenten besteht, wenn sie krankheits- oder unfallbedingt eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleiden, die eventuell sogar zu einer bleibenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit führt. Mit einer privaten Absicherung wie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man sicherstellen, dass man auch in so einem Fall finanziell unabhängig bleibt, um sich beispielsweise den normalen Lebensstandard eines Durchschnittsverdieners leisten zu können und nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.

Es gibt einige Vorteile, wenn man bereits in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt, da der Monatsbeitrag dafür unter anderem vom Alter und von der Gesundheit bei Antragsstellung abhängt. Für Studenten gibt es häufig günstige Tarife, die beispielsweise auch einen späteren Berufswechsel ohne Beitragserhöhung und/oder eine spätere Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erlauben.

In den meisten Fällen steht Studenten wegen einer eingetretenen Minderung der Erwerbsfähigkeit übrigens keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu, da sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür oftmals noch nicht erfüllen.

Bei Rechtsstreitigkeiten

Es gibt weitere Policen, die auch für Studenten mitunter hohe finanzielle Nachteile vermeiden beziehungsweise einen wichtigen Kostenschutz geben können. Dazu gehört eine Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung. Denn auch als Student kann man in einen Rechtsstreit verwickelt werden, zum Beispiel wenn man selbst von einem anderen geschädigt wurde und einen entsprechenden Schadenersatz per Gericht einfordern will.

In neueren Privatrechtsschutzverträgen der Eltern sind deren ledige volljährige Kinder so lange mitversichert, bis sie eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Arbeitsentgelt erhalten. Eine Ausbildungsvergütung bei einer Lehre oder einem Dualen Studium, ein BAföG beim Studium oder auch ein Gehalt aufgrund einer geringfügigen Tätigkeit wie eines Minijobs oder eines Werkstudentenjobs zählen üblicherweise nicht als Arbeitseinkommen für eine berufliche Tätigkeit, das heißt, diese Kinder sind mitversichert.

Ob der Student noch bei den Eltern wohnt oder nicht, spielt für die Mitversicherung in der Regel keine Rolle. In älteren Rechtsschutzverträgen kann die Mitversicherung jedoch durch eine vereinbarte Altersgrenze zum Beispiel auf das 25. oder 27. Lebensjahr begrenzt werden.

Ist ein Student über eine ältere Verkehrsrechtsschutzpolice der Eltern mitversichert, kann es übrigens sein, dass er in seiner Eigenschaft als Fahrer gemäß den dort geltenden Vertragsbedingungen keinen Versicherungsschutz hat – zum Beispiel um sich gegen einen drohenden Führerscheinentzug zu wehren. In dem Fall würde er eine eigene Verkehrsrechtsschutzpolice benötigen, insbesondere wenn er auf sich selbst ein Kraftfahrzeug angemeldet hat oder häufiger mit Autos oder Krafträdern von anderen fährt.

Hausratabsicherung in der Studentenbude

In älteren Hausratversicherungsverträgen der Eltern ist der Hausrat eines Studenten häufig nur gegen Brand-, Sturm-, Hagel-, Einbruchdiebstahl- und Leitungswasserschäden versichert, wenn er noch in deren Haushalt wohnt.

In neueren Policen ist, wenn in den Vertragsbedingungen vereinbart, das Hab und Gut des Kindes auch abgesichert, wenn es aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums in ein WG-Zimmer oder ein Studentenwohnheim umgezogen ist, da dies nicht als eigener Hausstand gilt. Allerdings kann für diesen Fall die Versicherungssumme anteilig oder prozentual begrenzt sein.

Eine reine Außenversicherung, bei der sich der Versicherungsschutz nicht auf die Wohnung der Eltern beschränkt, reicht in der Regel für Studenten nicht aus, denn diese Absicherung ist meist zeitlich und oft auch summenmäßig begrenzt und bietet beispielsweise nur für drei oder zwölf Monate an einem anderen Wohnort Versicherungsschutz.

Unbedingt die Versicherungspolicen der Eltern prüfen

Um als Student richtig abgesichert zu sein, ist es grundsätzlich nicht nur wichtig zu wissen, welche Risiken versichert werden sollen, sondern auch, ob ein entsprechender Versicherungsschutz noch über bestehende Versicherungsverträge der Eltern gegeben ist. In vielen Fällen ist hier ein Blick in die Versicherungsbedingungen, die den Policen der Eltern zugrunde liegen, unerlässlich.

Oftmals ist es sinnvoller, ältere Versicherungsverträge der Eltern auf neuere Tarife umzustellen, da in den neueren Policen nicht nur die Regelungen zur Mitversicherung der Kinder meist vorteilhafter, sondern auch der Versicherungsumfang teils deutlich besser ist.

Zu allen Fachfragen rund um die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 400
E-Mail: sach@sdv.ag

 

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