Die meisten Bürger unterschätzen das Risiko, dass sie aufgrund eines Leidens irgendwann ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Datenanalysen und Studien belegen nicht nur, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Erwerbstätigen ist, berufsunfähig zu werden, sondern sie zeigen auch die häufigsten Ursachen auf, die dazu führen. Allein zwei Leiden sind für mehr als die Hälfte aller Berufsunfähigkeitsfälle verantwortlich.
Der häufigste Grund einer Berufsunfähigkeit: Psychische Leiden
Laut einer Datenanalyse der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) wird im Durchschnitt jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Arbeitslebens einmal berufsunfähig. Zudem können nur 19 Prozent der Betroffenen in den ersten 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) ihren zuletzt ausgeübten Beruf wieder aufnehmen. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) lag 2016 das durchschnittliche Eintrittsalter bei einer Berufsunfähigkeit bei 44 Jahren.
Eine aktuelle Datenauswertung des Analysehauses Morgen & Morgen GmbH im Rahmen des diesjährigen Ratings „M&M Rating Berufsunfähigkeit“ verdeutlicht, welche fünf Leiden besonders häufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der größte Hauptverursacher sind laut der Datenanalyse psychische Erkrankungen beziehungsweise Nervenleiden mit einem Anteil von 33,5 Prozent. Damit ist jeder dritte eingetretene Berufsunfähigkeitsfall auf psychische Probleme zurückzuführen – vor zehn Jahren war es noch jeder fünfte.
Platz zwei der aktuell häufigsten BU-Ursachen belegen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Jede fünfte BU, nämlich fast 20,1 Prozent, wird dadurch verursacht. Insgesamt sind damit zwei Krankheitsarten schuld an mehr als der Hälfte aller BU-Fälle, nämlich psychische Erkrankungen und Krankheiten des Skelett- und Bewegungsapparates.
Zahlreiche BU-Fälle, konkret 17,4 Prozent, sind auf Krebserkrankungen und sonstige bösartige Geschwüre zurückzuführen – damit Platz drei der häufigsten BU-Gründe. Jede 13. bei den Versicherern dokumentierte Berufsunfähigkeit, konkret fast 7,8 Prozent der BU-Fälle, wird durch einen Unfall verursacht. Mit 6,5 Prozent etwas niedriger ist der Anteil der BU-Fälle, deren Ursache Herz- und Gefäßerkrankungen sind. Die restlichen rund 14,7 Prozent der festgestellten BU-Fälle sind auf sonstige Erkrankungen zurückzuführen.
Deutlich mehr BU-Fälle in jungen Jahren durch Unfälle
Die genannte Rangfolge, welche Leiden hauptsächlich eine BU verursachen, ist bei den bis 40-Jährigen, den 41- bis 50-Jährigen und den ab 51-Jährigen gleich, auch wenn der prozentuale Anteil je Ursache zwischen den Altersgruppen teils deutlich abweicht.
Während beispielsweise bei den 41- bis 50-Jährigen nur 6,8 Prozent und bei den ab 51-Jährigen nur 5,1 Prozent der BU-Fälle durch einen Unfall verursacht werden, ist der Anteil bei den bis 40-Jährigen mit über 13,6 Prozent mehr als doppelt so hoch. Andererseits sind bei fast 6,5 Prozent der Personen mittleren Alters und den knapp 7,9 Prozent der Älteren mit einer eingetretenen Berufsunfähigkeit Herz- und Gefäßsystemerkrankungen der Grund, bei den bis 40-Jährigen trifft dies jedoch nur auf 3,6 Prozent der BU-Fälle zu.
Je älter die Erwerbstätigen sind, umso mehr werden infolge einer Krebserkrankung oder anderer bösartiger Neubildungen berufsunfähig. Bei den bis 40-Jährigen sind 15,6 Prozent, bei den 41- bis 50-Jährigen 17,4 Prozent und bei den ab 51-Jährigen 19,7 Prozent der BU-Fälle in der jeweiligen Altersgruppe darauf zurückzuführen. Auch Krankheiten des Skelett- und Bewegungsapparates führen vermehrt bei den älteren Erwerbstätigen zu einer Berufsunfähigkeit. Während dies bei den beiden jüngeren Altersgruppen jeweils bei 18,8 Prozent der BU-Fälle die Ursache ist, liegt der Anteil bei den ab 51-Jährigen bei 21,7 Prozent.
Anteilig die meisten Personen innerhalb einer Altersgruppe, die wegen psychischer Probleme ihren Beruf nicht mehr ausüben können, nämlich rund 36,3 Prozent, gibt es bei den 41- bis 50-Jährigen. Bei den Jüngeren sind es knapp 34,0 Prozent und bei den Älteren 29,9 Prozent.
Die gesetzliche Einkommensabsicherung reicht nicht
Die gesetzliche Absicherung beispielsweise durch die gesetzliche Rentenversicherung reicht nicht aus, um die Einkommenseinbußen, die man aufgrund einer Berufsunfähigkeit erleidet, auszugleichen. So haben Erwerbstätige, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, selbst wenn sie gesetzlich rentenversichert sind und berufsunfähig werden, keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Nur wer so schwer erwerbsgemindert ist, dass er weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, hat, sofern er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, eventuell Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wer also wegen eines gesundheitlichen Leidens nur in seinem erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, jedoch noch mindestens sechs Stunden am Tag in einer anderen Erwerbstätigkeit einsetzbar ist – auch wenn der Verdienst hier deutlich schlechter wäre als bisher –, erhält keine gesetzliche Erwerbminderungsrente.
Doch selbst wenn ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht, reicht die Rentenhöhe bei Weitem nicht, um das bisherige Einkommen zu ersetzen. Ein gesetzlich rentenversicherter Arbeitnehmer, der aufgrund einer Erwerbsminderung weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, erhält zwar, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung. Allerdings beträgt die Rentenhöhe nach Angaben des GDV in der Regel nur rund ein Drittel des bisherigen Bruttoverdienstes.
Wer aufgrund einer Erwerbsminderung mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden erwerbstätig sein kann, hat eventuell Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – deren Höhe liegt bei der Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Die Daten und Fakten belegen, wie wichtig bereits in jungen Jahren eine private Einkommensabsicherung für den Fall einer Berufs- oder auch einer Erwerbsminderung ist – und zwar unabhängig davon, ob die aktuell ausgeübte Erwerbstätigkeit körperlich anstrengend ist oder nicht.
Zu allen Fachfragen rund um die Einkommensabsicherung ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 200
E-Mail: lv@sdv.ag
Auch für das Jahr 2022 haben wir wieder für alle interessierten Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler viele einzigartige Veranstaltungen geplant. Nutzen Sie die Chance und seien Sie ein Teil davon. Die Anmeldung für alle geplanten Termine 2022 ist ab sofort möglich.
Zur Anmeldung: Makler-meets-Company ONLINE
Zur Anmeldung: Makler-meets-Company ON THE ROAD
Zur Anmeldung: PARTNERTAGE