Auch wenn es langsam bergauf geht, können die Folgen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bei Kunden zu finanziellen Engpässen führen. Versicherungsschutz ist wichtig und sollte, wenn möglich, auch in Krisenzeiten erhalten bleiben. Darum haben wir uns entschieden, die Corona-Sonderregelung für bestandserhaltende Maßnahmen bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Klassisches Lebensversicherungs-Geschäft (außer IDEAL UniversalLife)
Die Maßnahme der ersten Wahl ist die Beitragsstundung. Diese ist nun bereits vor dem 3. Versicherungsjahr möglich, wenn der vorhandene Rückkaufswert die gestundeten Beiträge abdeckt. Die Dauer der Stundung verlängert sich von 6 auf 9 Monate. Neben der Rückzahlung als Einmalbeitrag, kann bei signifikanten Beträgen eine Ratenzahlung vereinbart werden. Alternativ kann auch eine Entnahme aus dem Vertragsguthaben gewählt werden. Diese führt zu einem höheren Beitrag oder einem niedrigeren Versicherungsschutz.
Sofern die vorherige Maßnahme nicht greift, wird der Vertrag storniert. Er kann aber innerhalb von 9 statt 6 Monaten wiederhergestellt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausstehende Beiträge werden bezahlt oder verrechnet
- Rückkaufswert wird zurückgezahlt
- 1. Versicherungsjahr wurde vollständig bezahlt (nur IDEAL ZukunftsRente)
- Der Versicherungsfall ist nicht eingetreten
- Es wurde keine Pflegestufe beantragt (nur IDEAL PflegeRente)
Darüber hinaus ist es natürlich möglich – sofern die individuellen Vertragsbedingungen es zulassen – Beiträge zu reduzieren oder freizustellen, den Vertrag teilzukündigen und den Beginn zu verlegen.
Die Mindestrente für die Beitragsfreistellung bei der IDEAL ZukunftsRente für die Tarifgenerationen NT16 und NT17 wird außerdem von 20 € auf 10 € reduziert.
Bestandserhaltende Maßnahmen für die IDEAL UniversalLife
Bei der IDEAL UniversalLife ist die Beitragspause die präferierte Bestandserhaltungsmaßnahme. Die Beitragsgrenzen wurden temporär für die Corona-Zeit wie folgt angepasst:
- von 600 € auf 50 € nach 12 Monaten
- von 3.000 € auf 2.400 € nach 60 Monaten
- von 6.000 € auf 5.400 € nach 120 Monaten
- von 12.000 € auf 11.400 € nach 240 Monaten
Die beitragsfreie Mindestrente wurde außerdem von 50 € auf 10 € gesenkt.
Bei der Beitragsfreistellung haben wir die dafür erforderliche beitragsfreie Summe von 5.000 € auf 1.000 € gesenkt.
Beitragsplananpassungen und Entnahmen sind sowieso jederzeit möglich. Hier gelten die bisherigen Grenzen unverändert.
Sonderregelung zur Verschiebung der Provisions- bzw. Courtagebelastung bis auf Widerruf verlängert
In dieser Zeit ist mehr Flexibilität wichtig. Darum werden wir bei folgenden Geschäftsvorfällen eine mögliche anfallende Provisions- bzw. Courtagebelastung in der Lebensversicherung weiterhin erst nach 6 Monaten durchführen:
- Beitragsstundung bis zu 6 Monaten
- Beitragsfreistellung
Voraussetzung für die Verschiebung der Provisions- bzw. Courtagebelastung ist, dass Sie diese Sonderregelung vorher bei uns formlos beantragen.
Wenn Sie bereits von dieser Regelung Gebrauch machen, ist ein weiteres Handeln nicht notwendig. Sollten Sie die Regelung erstmalig wünschen, bitten wir um formlose Beantragung per E-Mail unter vertrieb@ideal-versicherung.de
Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Kunden auch weiterhin viel Kraft und bleiben Sie gesund!
Ihre IDEAL Vertriebspartnerbetreuung
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.