Passiert ein Zusammenstoß zwischen Hund und Auto, wird meist der Tierhalter für die Begleichung des Schadens in Anspruch genommen. Bei einem aktuellen Fall vor dem Landgericht München war nun das Gegenteil der Fall und der Autofahrer musste für den verletzten Hund zahlen.
Meist Fall für die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Geschieht eine Kollision zwischen einem Hund und einem Auto, stellt sich meist die Frage, ob die Tierhalterversicherung für den Schaden am Fahrzeug aufkommen muss. So hat etwa das Amtsgericht Bad Kreuznach zur Aktenzahl 23 C 428/13 dahingehend entschieden, dass die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges geringer als die Gefahr, die vom Tier ausgeht, einzuschätzen ist. Das ist allerdings nur dann entscheidend, wenn der unmittelbare Unfallhergang nicht mehr nachvollziehbar ist. Der aktuelle Fall eines Hundebesitzers, den es im Landgericht München zu verhandeln galt, verhält sich allerdings anders.
Der Unfallhergang
Was war genau geschehen? Ein Hundebesitzer war mit seinem vier Monate alten Welpen, der an einer Leine geführt wurde, auf dem Gelände eines Münchner Gewerbeparks unterwegs, als ein überholendes Fahrzeug dem Hund über die Pfote fuhr. Der Wagen war dabei mit 20 km/h unterwegs, auf dem Gelände bestand ein Geschwindigkeitslimit von 10 km/h.
Vor Gericht musste die Frage geklärt werden, ob der Hundehalter einen Teil der Behandlungskosten in Höhe von 20 000 Euro leisten muss. Der Autofahrer bzw. dessen Versicherung argumentierten dahingehend, dass beim Geschehnis die Tiergefahr verwirklicht wurde.
Urteil zugunsten des Tierhalters
Das Landgericht München schloss sich der Auffassung des Autofahrers bzw. seiner Versicherung nicht an. Immerhin habe es sich bei dem Ereignis zwischen PKW und Hund um keine Verwirklichung einer typischen Tiergefahr gehandelt. Das Mitverschulden des Hundehalters ist somit ausgeschlossen. Der Verursacher des Unfalles war vielmehr der Autofahrer, durch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.
Die Höhe des Schadenersatzes wurde seitens des Gerichtes ebenfalls nicht beanstandet. Denn der Welpe, der sich aufgrund seines Alters noch im Wachstum befand, benötigte eine medizinisch indizierte Physiotherapie der linken Pfote. Außerdem verurteilte das Gericht den Autofahrer auch noch, für etwaige zukünftige nicht auszuschließende Schäden des Hundes leisten zu müssen.
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