Sommer ist oft die Jahreszeit richtiger Hitzeextreme, da gehören nach hohen Temperaturen starke Gewitter mit Blitz dazu. Auch wenn die Zahl der gemeldeten Blitzeinschläge im Vorjahr zurückging, verzeichneten Versicherer dennoch höhere Schäden. Die Erklärung dazu ist einfach.
Zahl der Blitze ist stark gesunken
Die Zahl der gemeldeten Blitzeinschläge lag im Vorjahr in Deutschland auf dem niedrigsten Stand seit knapp 20 Jahren. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass die durch Blitz- und Überspannungsschäden verursachten Schäden deutlich zurückgingen. Nämlich auf den geringsten Wert seit 2013. Die Höhe der Schadenssumme lag allerdings so hoch wie zuletzt im Jahr 1998. Das gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in seiner „Blitz-Bilanz“ bekannt.
Niedrigster Wert
2019 haben deutsche Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für Blitz- und Überspannungsschäden gesamt ca. 200 Millionen Euro bezahlt, im Jahr davor waren es noch 240 Millionen. Damit ergibt sich für das vergangene Jahr der niedrigste Wert seit 2013. Die Zahl der Blitzschäden insgesamt betrug 210 000 und ergab damit den geringsten Stand innerhalb der letzten 20 Jahre.
Durchschnittliche Schadensumme nimmt zu
Wer sich die Entwicklung der durchschnittlichen Schadenssumme ansieht, wird eine gegenteilige Entwicklung zu den Blitzzahlen feststellen. Denn der Betrag liegt bei knapp 1000 Euro, womit der höchste Wert seit 1998 erreicht wird. Der Grund ist schnell gefunden, denn heutzutage verfügen viele Haushalte und Gebäude über aufwändige technische Ausstattungen. Geschieht ein Blitzeinschlag gilt es für die Versicherer oft, teure Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen zu reparieren oder sogar komplett zu ersetzen.
Welche Versicherung im Schadenfall leistet
Erfolgt ein Blitzschlag in ein Gebäude, sind je nach angerichtetem Schaden in der Folge unterschiedliche Versicherungen zuständig. Während die Wohngebäudeversicherung für Schäden direkt am Haus, etwa am Dach oder am Mauerwerk oder bei fest eingebauten elektrischen Installationen leistet, kommt die Hausratversicherung bei Schäden am beweglichen Eigentum (etwa Fernseher, Computer etc.) in der Wohnung oder im Haus selbst zum Tragen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstückes unmittelbar nach dem Blitzeinschlag.
Bei der Hausratversicherung gilt es zu prüfen, ob die Police auch Überspannungsschäden abdeckt. Während das bei neueren Verträgen durchaus grundsätzlich eingeschlossen ist, müssen ältere Verträge dahingehend ergänzt werden.
Für Fragen, individuelle Angebote und andere Anliegen steht Ihnen unsere Fachabteilung Sachversicherung unter 0821 71 008 400 gerne mit Rat und Tat zur Seite!