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Zurich verlängert die Unterstützung in der Corona-Krise:
Maßnahmen Leben und GI bis 30.09.2020 verlängert
Sonder-Regelungen verlängert
Trotz der Lockerungen der durch Corona hervorgerufenen, gesellschaftlichen und persönlichen Einschränkungen sind immer noch viele Firmen auf Kurzarbeit angewiesen und können noch nicht absehen, ob und wann sie den normalen Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen können.
Daher hat Zurich sich dazu entschlossen, die Sonderregelungen für unsere gemeinsamen Kunden bei Liquiditätsengpässen sowohl in Leben als auch bei GI bis zum 30.09.2020 zu verlängern.
Aktualisierte Informationen Leben
Die aktualisierten Informationen finden Sie folgend „Verbesserte Regelungen bei Liquiditätsengpässen unserer Kunden in der Lebensversicherung Stand Juni 2016“.
Unter anderem wurden Fahrpläne bei Zahlungsschwierigkeiten pAV und bAV angepasst.
Besonderheiten geförderte Produkte Leben
Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den steuerlichen Auswirkungen von Beitragsstundungen und befristeten Beitragsfreistellungen auf die geförderten Altersvorsorgeprodukte der Basis-Rente und der bAV.
Aktualisierte Information GI
Die aktualisierten Informationen zu GI finden Sie folgend „Verlängerung Erleichterungen GI Firmenkunden Stand Juni 2020“.
Unterstützung Ihrer Kunden in der Krisenzeit
Nutzen Sie die angebotenen Möglichkeiten für Leben und GI, um Ihre Kunden bestmöglich in kritischen Situationen zu unterstützen.
Anlage_Verbesserte_Regelungen_bei Liquiditaetsengpaessen_LV_Stand_Juni_2020Anlage_Verlaengerung_Erleichterungen_GI_Firmenkunden_Stand_Juni_2020
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.