VERSICHERER IN ZEITEN DES CORONAVIRUS – DIE SDV AG INFORMIERT: HDI – UPDATE „NEUER BAUSTEIN ZUR BETRIEBSSCHLIEßUNG“

Der Markt hat im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung (BSV) aufgrund des neuartigen Coronavirus sehr unterschiedlich reagiert. Für HDI war von Beginn der Pandemie an klar, dass wir in dieser Situation zum Wohle unserer Vertriebspartner und Kunden entscheiden. Kunden, die eine BSV mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz abgeschlossen haben, durften aufgrund unserer Bedingungen zu jeder Zeit darauf vertrauen, dass auch neuartige Krankheiten und Erreger von ihrem Versicherungsschutz erfasst sind. Das hat uns neben positivem Feedback von Ihnen und zufriedenen Kunden, auch eine sehr positive Berichtserstattung rund um unsere Maßnahmen im Rahmen von COVID-19 gebracht.

Hier zwei konkrete Beispiele:

  • ZDF – Frontal21 (26.05.2020)
    Bitte scrollen Sie auf der Webseite nach unten zum Beitrag „Restaurants und Hotels vor dem Aus“. In dem Bericht wird HDI am Ende des Beitrags als einziger Versicherer positiv erwähnt (ab Min. 7:52). Unser Versicherungsnehmer berichtet, dass er von uns die Leistung in vollem Umfang bekommen hat.
  • Stern (01.06.2020)
    Wir waren und sind Ihnen und Ihren Kunden ein verlässlicher Partner, auch in Zeiten von Pandemien, das zeigen auch die bereits hohen Schadenzahlungen in Millionenhöhe. Sie konnten sich auf unser Leistungsversprechen verlassen, denn bei einer Versicherung kommt es letztendlich genau darauf an.

Warum wird der Baustein Betriebsschließungsversicherung (BSV) angepasst?

Die aktuelle weltweite Corona-Pandemie und das gewählte Vorgehen der Bundes- und Landesregierungen legen die Grenzen der Belastbarkeit der Versicherungsgemeinschaft offen.
Das „Shutdown-Szenario“ wie wir es aktuell in der Corona-Krise erfahren haben, kann – Stand heute – nicht noch einmal in dieser allgemeinen Form über privatwirtschaftliche Versicherungslösungen zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft finanziert werden.
Auch, weil die Grundidee der BSV eine andere ist: für lebensmittelnahe Betriebe, Ärzte und die Gesundheitsfachberufe eine Option zu bieten, sich gegen Risiken aus einer Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, abzusichern. Hierbei sind wir immer von lokal begrenzten Schadenereignissen wie Salmonellen oder ähnlichem, sowie behördlichen Einzelverfügungen ausgegangen.

Damit ist es notwendig, auch unsere Bedingungen zur BSV anzupassen. Der neue Baustein ist ab dem 15.06.2020 zunächst nur über Firmen Digital abschließbar.

Der neue Baustein BSV

  • Was ändert sich?
    Die wesentliche Änderung ist, dass kein Versicherungsschutz nach den neuen Bedingungen besteht, wenn Maßnahmen erfolgen, die nicht als Einzelanordnung gegen den Betrieb gerichtet sind, z. B. im Wege einer Allgemeinverfügung oder wenn keine meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger im Betrieb selbst aufgetreten sind.Oder anders formuliert:

    Treten im Betrieb meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger auf und wird dieser durch eine Einzelanordnung geschlossen, besteht auch nach den neuen Bedingungen unverändert Versicherungsschutz.

  • Welche Branchen sind zukünftig versicherbar?
    Der neue Baustein ist abschließbar für folgende Branchen: Ärzte, Gesundheitsfachberufe, Gastronomie und  Hotelbetriebe sowie lebensmittelnahe Betriebsarten. Eine Erweiterung auf weitere Branchen wird aber sukzessive bei Bedarf weiter geprüft, da durch den Coronavirus und dessen Folgen sich vermutlich noch andere Branchen für eine BSV interessieren werden. Hier ist HDI als Spezialist für Gewerbeversicherungen auch für die Zukunft sehr gut aufgestellt.
  • Welche Highlights bietet das neue Produkt?
    • Offener, dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern
    • Verordnungen infolge § 15 IfSG  werden dem Gesetz gleichgestellt
    • Teilbetriebsschäden und Wechselwirkungsschäden sind mitversichert
    • Leistungskatalog: u.a. Tagesentschädigung und weitere Kosten
    • Vorauszahlung bei staatlicher Entschädigung möglich
    • Desinfektionskosten des Betriebes
    • Bei Tätigkeitsverboten gegen einzelne Mitarbeiter die Übernahme/Erstattung der Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen
    • Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen (gem. §§ 25 / 29 IfSG)
    • Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn maßgebliche Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Betrieb „tatsächlich oder rechtlich“ nicht weitergeführt werden kann.
  • Wo gibt es weitere Informationen?
    Weitere Informationen zu HDI und der neuen BSV finden Sie auch in der HDI Maklerwelt. https://partner.hdi.de/
    Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten HDI Ansprechpartner. Dieser hilft Ihnen gerne weiter.

Abschließend lässt sich sagen, dass die BSV auch zukünftig ein existenziell wichtiger Absicherungsbaustein für lebensmittelnahe Betriebe, Ärzte und die Gesundheitsfachberufe bleibt. HDI ist zudem aktuell einer der ganz wenigen Versicherer mit einer offenen BSV. Sprechen Sie Ihre Neu- und Bestandskunden darauf an. Auf HDI können Sie sich verlassen.

Wichtiger Hinweis: Die BAK-Klausel gilt für alle Neuverträge in FirmenDigital ab dem 15.06.2020 für alle Sparten.

 

HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.