Unterstützung der uniVersa für Vertriebspartner in Zeiten der Corona-Krise.
Die Corona-Krise stellt für Sie große und ungeahnte Herausforderungen.
Aus diesem Grund möchten wir nochmals gerne auf die Vorübergehende Erleichterungen für das „beitragsfreie Ruhen“ in der Lebensversicherung hinweisen.
Wir passen bis zum 30.06.2020 die Voraussetzungen für das beitragsfreie Ruhen in der Lebensversicherung an. Damit können Sie noch flexibler auf finanzielle Engpässe Ihrer Kunden reagieren:
- beitragsfreies Ruhen ist bereits im ersten Versicherungsjahr möglich, wenn der Erstbeitrag bezahlt wurde.
- ein beitragsfreies Ruhen kann innerhalb von drei Jahren auch mehrmals beantragt werden.
- für die Dauer des beitragsfreien Ruhens stehen ab sofort drei und sechs Monate zur Verfügung.
- Wichtiger Hinweis für Sie: Ab sofort und für die Dauer der vorübergehenden Erleichterungen beim beitragsfreien Ruhen, erfolgt keine anteilige Rückbelastung der Vergütung. Sollte nach Ende des beitragsfreien Ruhens keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgen, erfolgt eine Vergütungsrückrechnung.
Bitte verwenden Sie zur Beantragung das neu gestaltete Formular:
LVF-002 03.20_Antrag auf beitragsfreies Ruhen_gültig bis 30.06.2020
Alles Gute für Sie und Ihre Familien!
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.