Nachdem der Ausstieg aus der Kohle besiegelt wurde und die EU ihren Green-Deal propagiert, gewinnen nachhaltige Energiegewinnungssysteme immer mehr an Bedeutung. Vor allem die Windenergie bietet dabei ein durchaus ansehnliches Potential für die Absicherung ihrer Kunden. Entsprechendes Wissen ist allerdings Voraussetzung.
Schadhafte Windräder haben massive Auswirkungen
Derzeit rotieren mehr als 30 000 Windräder in deutschen Bundesländern, geht es nach der Politik, sollen es in naher Zukunft noch deutlich mehr werden. Doch welche Konsequenzen eine Havarie eines solchen Windrades haben kann, wird oft unterschätzt. Ein Rückblick in das vergangene Frühjahr offenbart alarmierende Tatsachen. Damals gab es einen Schaden an einem Windrad im ostwestfälischen Borchen, bei dem sich noch mehr als 800 Meter von der eigentlichen Unglücksstelle entfernt messerscharfe Glasfasersplitter auf den Feldern fanden. Mehr als 60 Bauern aus der Region konnten infolge dessen ihre Felder und Äcker über mehrere Wochen hinweg nicht bewirtschaften.
Keine einheitliche Schadensstatistik
Auch Bilder brennender Windräder sind in den Nachrichten und Medien immer wieder zu sehen. Doch eine gesetzliche Statistik für Schadenfälle an Windenergieanlagen gibt es nicht. Fragt man beim Bundesverband WindEnergie nach, bekommt man die Antwort, dass es seit 2005 in Summe 79 Schadensfälle an Windrädern festgestellt hat. Der TÜV-Verband dagegen macht Aussagen von 50 gravierenden Vorfällen jährlich.
Die Schadenssummen sind hoch
Auch wenn also die Ereignisse wenig häufig zu sein scheinen, sind die meist durchaus hohen Schadenssummen sowie die zahlreichen und unterschiedlichen Szenarien der Schäden interessante Aspekte für Makler. Aktuelle Windradanlagen haben einen Kostenfaktor von ca. vier bis fünf Millionen Euro, damit besteht oft auch eine Notwendigkeit für die Betreiber auf eine Absicherung zu setzen. Immerhin kann schon ein kleiner Brand zum Totalverlust einer kompletten Anlage ausreichen. Damit kommt einer Maschinenversicherung eine hohe Bedeutung zu, auch wenn viele Schäden durch bestehende Vollwartungsverträge gedeckt sind. Deshalb ist es wichtig, eine individuelle Maschinenversicherung immer punktuell exakt auf die Bedingungen und Klauseln des Vollwartungsvertrages abzustimmen. Risiken wie Rückwirkungsschäden, aber auch Aufräumungs- und Entsorgungskosten sollten in der Police abgedeckt sein.
Betriebsausfall als großes Problem
Reine Sachschäden an den Windrädern sind häufig zwar kostenintensiv, aber für die Betreiber nicht existenzgefährdend. Richtig teuer wird es, wenn es dazu kommt, dass ein kompletter Windpark für mehrere Monate still steht. Immerhin finanzieren viele Betreiber ihre Anlagen mittels entsprechender Renditeerwartungen, die auf einem Dauerbetrieb der kompletten Anzahl an Windrädern beruht. Damit ist es wichtig, die Haft- und Karenzzeiten einer Betriebsunterbrechungsversicherung und deren Deckungssumme ausreichend hoch zu gestalten und in jedem Fall Rückwirkungsschäden in den Leistungsschutz zu integrieren. Diese liegen zum Beispiel dann vor, wenn aufgrund eines Ausfalles eines Umspannwerkes der Strom nicht in das Netz eingespeist werden kann. So ein Schaden nimmt dann schon einmal sechs bis acht Monate Zeit in Anspruch, um behoben zu werden.
Repowering als Chance für Makler
Ein Stichwort, das für die Ohren von Maklern in diesem Zusammenhang sehr interessant klingt, ist Repowering. Gemeint sind damit alte Anlagen, die durch neue und leistungsstärkere ersetzt werden. Grundsätzlich sind Windradanlagen für einen Betrieb von 20 Jahren konstruiert und gebaut. Für diesen Zeitraum wird auch die EEG-Vergütung ausbezahlt. In Kombination mit den steigenden Strompreisen könnte dieses Repowering für die Betreiber alter Anlagen durchaus interessant sein, wenn auch mit Hürden seitens der Versicherung. Denn der Versicherungsschutz ist dann oft nur mehr zu höheren Prämien gewährleistet und es besteht das Risiko, dass ein Versicherer Leistungen im Schadensfall mit Verweis auf das Alter der Anlage ablehnt.
Der Versicherungsschutz der Energieanlage muss beim Repowering also entsprechend angepasst werden. Neue Anlagen verfügen über ganz andere Turmhöhen als noch die alten und höhere Nennleistungen finden Eingang in die neuen Wartungsverträge. Damit bleibt das Thema Windkraft für Versicherungsmakler ein spannendes und bei entsprechendem Engagement auch ein interessanter Ansatz für Beratung und Verkauf.
Für Detailfragen, individuelle Angebote oder andere Infos wenden Sie sich gerne an das Team Gewerbeversicherung unter der 0821/71008-450.