Die Temperaturen steigen, die Sonne versüßt so manchem die Ausgangsbeschränkungen und viele machen es sich zu Hause so angenehm wie möglich. Da gehört auch das Grillvergnügen auf Terrasse oder Balkon dazu – wenn auch aufgrund von Corona ohne Freunde und nur innerhalb der Familie. Damit die Freude nicht getrübt wird, gilt es auf den richtigen Versicherungsschutz zu achten.
Vorsicht ist oberstes Prinzip
Pro Jahr geschehen in Deutschland nach Angaben der Feuerwehr ca. 4000 Grillunfälle – die Mehrheit davon mit Personenschäden. Viele davon ereignen sich aufgrund von Unwissenheit oder Leichtsinn. Immerhin sollte jeder Grillfanatiker wissen, dass flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin niemals für das Anzünden des Grills verwendet werden sollen. Gefährliche Verpuffungen oder unkontrollierte Stichflammen können die Folge sein. Natürlich gibt es auch andere Ursachen für einen Grillunfall, die Bandbreite reicht vom technischen Defekt des Grills bis hin zu einem Windstoß, der das Funken auf eine brennbare Unterlage weht.
Private Haftpflichtversicherung als Maß der Dinge
Wie in so vielen anderen Fällen im täglichen Leben auch, sollte man als Liebhaber von Barbecue und Co. eine private Haftpflichtversicherung haben. Diese übernimmt Schadenersatzansprüche von Dritten, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entstehen. Abgesehen davon kann man sich damit auch gegen eventuell ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen zur Wehr setzen.
Wichtig ist bei dieser Police regelmäßig die vereinbarte Versicherungssumme zu überprüfen. Diese sollte den Lebensumständen entsprechen und in jedem Fall ausreichen, um auch hohe Schäden decken zu können.
Für den eigenen Schutz auf die private Unfallversicherung setzen
Verletzt sich ein Grillfreund selbst oder jemand aus seiner Familie, mindert eine private Unfallversicherung zumindest die finanziellen Folgeschäden. Es ist hinlänglich bekannt, dass die gesetzliche Unfallversicherung Freizeitunfälle, wie ein Grillevent das nun einmal ist, nicht abdeckt. Mit einer privaten Unfallversicherung ist jedoch jeder, der in der Freizeit gerne den Grill anwirft rund um die Uhr und auf der ganzen Welt versichert.
Eine Police der privaten Unfallversicherung umfasst im Unterschied zur gesetzlichen Absicherung auch die Leistungshöhe wie etwa eine Kapitalsumme oder eine Rente im Fall einer Invalidität und eventuelle Zusätze wie Zuschüsse für eine kosmetische Operation.
In einer solchen Police lassen sich im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung zudem die Höhe der Leistungen wie eine Kapitalsumme und/oder Rente im Invaliditätsfall, aber auch mögliche Zusätze wie Zuschüsse bei kosmetischen Operationen individuell vereinbaren.
Auch die Hausratversicherung ist wichtig
Durch die Hausratversicherung können beschädigte Gegenstände mit ihrem Neuwert ersetzt werden. Das ist immer dann gefragt, wenn etwa eine Stichflamme aus dem Grill die Gartenmöbel verbrennt oder durch Funken Stoffe oder Tischtücher versengt werden. Wichtig ist, dass in der Police der Hausratversicherung der Passus der Außenversicherung beinhaltet ist. Damit sind nämlich alle Einrichtungsgegenstände außerhalb der Wohnung oder des Hauses versichert – und zwar nicht nur im eigenen Garten, sondern auch beim Ausflug an den See oder bei Mitnahme in den Urlaub.
Grobe Fahrlässigkeit kann optional mitversichert werden
Wie anfangs erwähnt, geschehen viele Grillunfälle aufgrund von Leichtsinn oder Fahrlässigkeit. Letztgenannte, dann als grobe Fahrlässigkeit tituliert, kann optional in vielen Policen mitversichert werden. Dann kommt es im Schadenfall nicht zu den sonst üblichen Kürzungen der Versicherungsleistungen.
Bescheren Sie Ihren Kunden auch in Zeiten von Corona unbeschwerte Zeiten im Freien beim Grillen – für entsprechende Angebote an den betreffenden Versicherungen, Bedarfsanalysen oder Abschlussmöglichkeiten stehen Ihnen die Fachabteilungen der SDV-AG unter der Telefonnummer 0821 71 008 400 (Sach) oder 0821 71 008 300 (Kranken) gerne zur Verfügung.