Auch wenn Schnee bisher in Deutschland eher Mangelware war, ist Wintersport für viele ein Thema. Spätestens im Januar geht es für viele ab auf die Piste. Damit dies ein Genuss ohne Reue wird, sollte auf die optimale Absicherung geachtet werden.
Die private Unfallversicherung bietet wichtigen Schutz beim Spaß im Schnee
Glaubt man der Statistik, ereignen sich mehr als 70 Prozent aller Unfälle im Freizeitbereich. Dazu gehören natürlich auch der Ski- bzw. Winterurlaub, womit eine private Unfallversicherung in jedem Fall mit an Bord sein sollte, wenn es in die Berge geht. Unerheblich ob eine Verletzung bei einem Verkehrsunfall im Urlaubsort oder ein Sturz auf der Piste erfolgt, die private Unfallversicherung leistet hier wichtige Hilfe. Vor allem da in der Regel auch die Bergungskosten übernommen werden – und gerade die können im Skiurlaub gravierend ausfallen. Hier ist darauf zu achten, dass der Transport bzw. die Bergungskosten als Leistungsmerkmale in der Police enthalten sind.
Auch die Auslandskrankenversicherung ist ein Muss
Findet der geplante Winterurlaub in einem der Nachbarländer Frankreich, Schweiz oder Österreich statt, empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Auch wenn es sich bei den genannten Ländern um EU-Mitgliedsstaaten handelt, ist der zusätzliche Schutz der Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Immerhin kann es vorkommen, dass die übliche gesetzliche Krankenversicherung im entsprechenden Ausland nicht greift oder die entstehenden Behandlungskosten nicht oder nur teilweise übernommen werden. Das Sozialversicherungsabkommen sorgt in den meisten EU-Ländern zwar grundsätzlich für Schutz, allerdings wird nicht nach den deutschen Gebührenordnungen abgerechnet – die heimische Kasse oder private Krankenversicherung leistet also nur bedingt.
Mit der Privathaftpflicht auch im Ausland auf der sicheren Seite
Eine Police, die eigentlich in jedem Haushalt vorhanden sein sollte, ist die Privathaftpflichtversicherung. Dieser kommt im Bezug auf zusätzliche Risiken im Skiurlaub eine besondere Wichtigkeit zu. Denn damit ist zum Beispiel eine Kollision auf der Piste mit einem anderen Skiurlauber in vollem Maße (solange kein Vorsatz vorlag) versichert und trägt die Kosten für finanzielle Schäden des Beteiligten – auch in der Folge. Und genau dieses Risiko darf nicht unterschätzt werden, immerhin geschehen gerade auf Skipisten überdurchschnittlich viele Unfälle mit schwerwiegenden Folgen.
Die Hausratversicherung gilt auch am Urlaubsort
Vielleicht fragt sich der eine oder andere, warum er für den Urlaub eine Hausratversicherung benötigt. Die Antwort ist einfach. Denn viele nehmen einen Teil des Hausrats mit in den Urlaub – vor allem Kleidung und Accessoires. Und genau damit erklärt sich die Bedeutung der Mobildeckung in der Hausratversicherung, die für die Neuanschaffung alltäglich notwendiger Dinge die Kosten übernimmt.
Und dann gibt es da noch einen zweiten Aspekt, warum diese Police Sinn macht. Denn sie reguliert nicht nur Schäden, die sich am Hausrat in der Wohnung oder im Haus ereignen, sondern es sind auch Schäden am Eigentum generell abgesichert. Das heißt, wird in die Ferienwohnung oder in das Hotelzimmer eingebrochen und werden dabei Dinge entwendet oder beschädigt, kommt in den meisten Fällen dafür die normale Hausratversicherung zum Tragen. In diesem Zusammenhang ist allerdings jeder Vertrag im Detail zu prüfen, da ein Versicherungsschutz für Aufenthalte außerhalb der versicherten Räume meist für einen befristeten Zeitraum gilt. Dieser beträgt in der Regel höchstens sechs Wochen.
Sichern Sie Ihren Kunden einen erholsamen Winterurlaub und viel Spaß im Schnee mit dem richtigen Versicherungspaket. Fragen und individuelle Angebote können Sie gerne bei unseren Experten der Fachabteilung Krankenversicherung unter 0821 71 008 300 oder den Experten der Abteilung Sachversicherungen unter 0821 71 008 400 los werden.