Der Tod ist ein Tabuthema in unserer Gesellschaft. Einmal im Jahr – an Allerheiligen – ist er jedoch allgegenwärtig, wenn Verwandte, Familien und Freunde an den Gräbern ihrer Verstorbenen trauern. Damit diesem Gefühl auch im Moment des Todes genug Platz eingeräumt werden kann, empfiehlt sich eine Sterbegeldversicherung, die nun auch als betriebliche Vorsorge angeboten wird.
Neuer Ansatz für Berater in der bAV
Wer seine Kunden in Bezug auf die bAV berät, tut dies bereits umfänglich zu diversesten Themen. Nun gibt es einen neuen Ansatz, der eine durchaus innovative Ergänzung zum Vorsorgepaket gesehen werden kann. Die Rede ist von der betrieblichen Sterbegeld-Vorsorge.
Im Moment des Todesfalles ist eine finanzielle Unterstützung der Hinterbliebenen durch eine Kostenübernahme der Bestattung enorm wichtig. Zugleich kann dies für Familien- und mittelständische Unternehmen eine weitere Möglichkeit sein, ihren Mitarbeitern deutlichen Mehrwert und eine ganz wichtige Form der Anerkennung zu bieten. Der Arbeitgeber bietet nämlich – auch lange nach der aktiven Zeit des Mitarbeiters im Betrieb – finanzielle Unterstützung, die vielen Angehörigen eine große Hilfe ist.
Ausdruck der Wertschätzung
Es liegt auf der Hand, dass sich jedes Unternehmen darum bemüht, gute Mitarbeiter langfristig zu binden und zu halten. Neben den bekannten Faktoren wie eine authentische Unternehmenskultur oder Benefits, nutzen viele Unternehmen auch Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Immerhin gilt die emotionale Bindung eines Mitarbeiters an das Unternehmen als das stärkste Fundament der Kooperation.
Und genau hier setzt die betriebliche Sterbegeldvorsoge an, denn der Mitarbeiter erhält eine zusätzliche Leistung, die ihn und seine Angehörigen bereits im aktiven Arbeitsleben und sogar noch später im Ruhestand entsprechend schützt. Die Zusagen zur Versorgung werden von einer Unterstützungskasse kongruent abgedeckt, wobei der Arbeitgeber die Beiträge in der gesamten Höhe für den Arbeitnehmer übernimmt.
Zusatzleistung bleibt kostenneutral
Auch wenn der Arbeitgeber hier auf den ersten Blick in die Versicherung investiert, bleibt der Aufwand letztendlich kostenneutral. Denn er spart Steuern und kann die individuellen Beiträge sogar als Betriebsausgaben in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Das bedeutet, dass diese arbeitgeberfinanzierten Beiträge letztendlich komplett lohnsteuer- und sozialabgabefrei sind. Außerdem sind etwaige Verwaltungskosten sehr gering und können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die an die Unterstützungskasse bezahlten Beiträge nicht in der Bilanz des Unternehmens erscheinen müssen. Die Leistungen sind im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers durch den PSVaG geschützt; hierfür sind Beiträge zu entrichten.
Emotionales Potential für Versicherungsmakler
Klar ist, dass Beratungen zum Thema Sterbegeldversicherungen immer emotional verlaufen. Doch gerade bei der bSV bietet sich ein guter Ansatz für Kundenberatungen, denn alle Unternehmen bzw. Kunden, die bereits über andere Leistungsbausteine der bAV verfügen, sind für diese neue Form der Sterbegeldversicherung ebenfalls ein Thema und können angesprochen werden.
Sie benötigen Informationen oder ein individuelles Angebot? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Experten unter der Telefonnummer 0821/71008-200 an.