Private Altersvorsorge soll laut CDU für Arbeitnehmer Pflicht werden

Geht es nach dem Arbeitnehmerflügel der CDU, soll es künftig eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge geben. Investiert soll dabei aber nicht in Riester und Co werden, sondern in einen Kapitalstock, der staatlich angespart wird.

Antrag am CDU-Parteitag Ende des Monats

Die private Altersvorsorge in Deutschland soll – geht es nach der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft – für alle abhängig Beschäftigten verpflichtend werden. Das geht aus einem entsprechenden Antrag mit dem Titel „Private Altersvorsorge stärken“ hervor, der am CDU-Parteitag Ende diesen Monats eingebracht werden soll.

Dabei stehen aber nicht Riester und Co. als Investitionsoptionen im Fokus, sondern ausdrücklich Modelle der sogenannten „Deutschlandrente“ und des „Vorsorgekontos“. Beiden gemeinsam ist, dass es sich dabei um staatlich bzw. öffentlich organisierte Standardprodukte handelt. Privatversicherer blieben demnach außen vor.

Deutschlandrente und Vorsorgekonto – was steckt dahinter?

Das Konzept der sogenannten Deutschlandrente wurde von der hessischen Landesregierung, die aus CDU und Grünen besteht, in die Debatte eingebracht. Die Idee dahinter ist einfach – denn es geht um die Schaffung eines Staatsfonds, der von der gesetzlichen Rentenkasse betreut wird. In diese zahlen deutsche Arbeitnehmer einen Teil des Lohnes ein – und zwar exakt so lange, bis sie ausdrücklich einen Widerspruch einlegen. Der Fonds soll zum Selbstkostenpreis arbeiten. Wer nur gering verdient, bekommt eine Extraförderung, die ähnlich der Riester Rente aufgebaut ist.

Das sogenannte Vorsorgekonto funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip, weist jedoch bei genauerem Hinsehen kleine und sehr feine Unterschiede auf. Denn es soll unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung ein Träger der Sozialversicherung entstehen. Dort kann jeder freiwillig einen Vertrag zur Eröffnung eines Vorsorgekontos machen. Die einzige Bedingung dazu ist, dass irgendwann während der Erwerbsphase eine Anwartschaft innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung erworben wurde. Ist dies gegeben, kann jeder – komplett unabhängig von seinem Versicherten- oder Beschäftigtenstatus in das Konto einzahlen.

Die Beitragshöhe richtet sich – ähnlich wie bei Riester-Verträgen – nach dem individuellen Einkommen. Grundsätzlich liegt dabei der Orientierungswert bei vier Prozent des Bruttolohnes. Auch Menschen, die einem nicht sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen, sollen vorsorgen können. Das investierte Geld geht zum großen Teil als Investment in Fonds und Aktien. Die Rendite orientiert sich also am Kapitalmarkt, ist durch die staatliche Trägerschaft aber unabhängig von allen Instanzen, die im Normalfall Geld mit so einem Vertrag verdienen. Wie praktikabel das ist, bleibt abzuwarten.

Vorsorgekonto als Vorschlag der Deutschen Rentenversicherung BW

Das Konzept des Vorsorgekontos wurde ursprünglich von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Würtemberg in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Bund der Versicherten erarbeitet. Wichtig zu erwähnen ist, dass das eingezahlte Geld immer im Eigentum des Sparers bleibt und im Todesfall sogar vererbt werden kann.

Auch aktuell gibt es bereits ein breites Angebot an geförderten und rein privaten Altersvorsorgemöglichkeiten. Alle Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Ihre Fachabteilung LV der SDV AG unter 0821 71 008 200.