Für viele ist der langersehnte Sommerurlaub in Griffweite. Dann geht’s ab ans Meer, in fremde Länder oder in die Berge. Doch was tun, wenn eine Verletzung passiert oder man sich eine Erkrankung holt? Mit der richtigen Versicherungslösung im Bereich Krankenversicherung ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite!
Territorialprinzip für die GKV
Wer nur gesetzlich krankenversichert ist, der kann auf das sogenannte Territorialprinzip der GKV setzen. Dieses besagt, dass diese ihre Leistungen grundsätzlich nur im Inland erbringt. Doch es gibt verschiedene Abkommen mit anderen Staaten, womit die Voraussetzungen geschaffen wurden, dass unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich Versicherte auch im Ausland behandelt werden können. Doch meist werden die anfallenden Kosten nicht komplett übernommen, zusätzlich muss der Urlauber im Besitz der sogenannten European Health Insurance Card sein. Diese gewährleistet, dass in Deutschland versicherte Personen Anspruch auf Leistungen haben, sofern sie in einem anderen EU-Land medizinische Leistungen benötigen. In vielen Fällen ist ein Eigenanteil der Kosten zu übernehmen.
Land / Region | Leistungen |
Deutschland | volle Leistungen ohne Eigenanteil |
EU-Staaten | Leistung bei EHIC, evt. Eigenanteil |
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz (EWR) | Leistung bei EHIC, evt. Eigenanteil |
Kroatien, Mazedonien, Serbien | Abkommen, nur geringer Schutz |
Israel, Marokko, Türkei, Tunesien | Abkommen, nur geringer Schutz |
Nord- und Südamerika, Asien, Australien, Afrika | keine Leistungen durch GKV |
Private Krankenversicherung bietet besseren Schutz
Mehr als 9 Millionen Deutsche sind privat versichert, womit grundsätzlich eine weltweite Krankenversicherung in Anspruch genommen werden kann. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, weshalb es wichtig ist, sich vor einer Reise in Länder, die außerhalb der Europäischen Union liegen, den Vertrag der PKV genau zu prüfen. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass der Leistungsbereich auf Europa eingeschränkt ist.
Zu bedenken ist, dass auch die PKV nur solche Leistungen für Behandlungen im Ausland zahlt, die vertraglich exakt definiert sind. Wer etwa einen Unfall auf Mallorca hat und anschließend eine Behandlung benötigt, die eine PKV in Deutschland nicht zahlt, muss die Kosten selbst zahlen. Auch hier gilt es, die exakten Bedingungen des Tarifs genau zu prüfen.
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