Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gefahren, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Damit deckt sie diejenigen Unfälle ab, die in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen und nicht dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind. Damit allein sind Arbeitnehmer nicht ausreichend geschützt.
Häufiger Streitfall: Der Arbeitsweg
Naturgemäß entstehen hier immer wieder juristische Auseinandersetzungen, die allesamt unterstreichen, wie wichtig eine zusätzliche Absicherung durch eine private Unfallversicherung ist. Denn wie die verschiedenen Urteile in diesem Bereich zeigen: Schon kleinste Abweichungen, z.B. beim Arbeitsweg, lassen den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erlöschen.
Der neueste Fall: Rechts ranfahren, um eine SMS zu lesen.
Da verhält man sich vorschriftsmäßig und liest eine SMS nicht während der Fahrt, sondern fährt rechts ran. Wer dabei allerdings einen Unfall erleidet, im vorliegenden Fall ein Auffahrunfall (L 9 U 764/16), der darf auf keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen. Dabei handelt es sich um einen rein privaten Bereich, außer man kann nachweisen, dass es sich um eine berufliche Nachricht handelt, die zudem so dringend sein muss, dass man sie gleich liest.
Oder auch: Tanken fahren.
Wer kennt das nicht? Morgens auf dem Weg zur Arbeit leuchtet einem die Tankanzeige rot entgegen. Wer nun auch nur einen kleinen Umweg zur Tankstelle macht oder auch nur abbiegt, verliert seinen gesetzlichen Unfallschutz. So in folgendem Fall: Eine Frau musste auf dem Weg zur Arbeit dringend tanken. Dabei stolperte sie und brach sich den Oberarm.
Denn nur, wenn die Notwendigkeit zu tanken, unvorhergesehen und überraschend eintritt, so die höchstrichterliche Rechtsprechung, muss die gesetzliche Unfallversicherung für die eventuellen Folgen eines Unfalles einstehen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn aufgrund eines Staus ein Umweg gefahren werden müsste, für den das Benzin nicht mehr ausreichen würde. Ansonsten ist der Tankvorgang der privaten Lebensführung zuzurechnen, Unfälle mit bleibenden Schäden sind damit nur durch eine hoffentlich vorhandene private Unfallversicherung abgedeckt.
Dafür aber: Sturz auf Kellertreppe im Home-Office geschützt.
Stürzt ein im Home-Office Beschäftigter auf einer Kellertreppe seines Hauses, weil er aus beruflichen Gründen seine im Untergeschoss befindlichen Büroräume aufsuchen will, so steht er schon unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 27. 11. 2018 entschieden (B 2 U 28/17 R). Es handelt sich dabei nicht um ein allgemeines, sondern beruflich motiviertes Risiko.
Besser vorsorgen mit einer privaten Unfallversicherung
Wie man sieht, für den Verbraucher ist es schwer vorhersehbar, wann der gesetzliche Versicherungsschutz greift, und wann nicht. Selbst kleinste Abweichungen oder Umwege können fatale Auswirkungen haben. Dies sollten Sie als Versicherungsmakler Ihren Kunden deutlich machen.
In Ihrem privaten Bereich auf der SDV-Homepage finden Sie zudem alles, was Sie für die erfolgreiche Vermittlung benötigen. Für weitere Fragen melden Sie sich gerne bei unserem Kundendienst. Zum Kontakt…