Betriebliche Altersvorsorge

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was ändert sich 2019?

Viel zu wenige Arbeitnehmer sorgen für das Alter vor. Das zu ändern, hat sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die Fahnenstangen geschrieben. Damit ergibt sich für Vermittler ein enormes Vertriebspotential.

Die Betriebsrente wird für Unternehmen immer interessanter.

Die betriebliche Altersversorgung ist ein Erfolgsmodell mit über 100-jähriger Geschichte. Als zweite Schicht der Alterssicherung spielt sie neben der gesetzlichen und privaten Vorsorge eine immer wichtigere Rolle. In den letzten Jahren wird die betriebliche Altersversorgung immer stärker als Entgeltbestandteil im Sinne der Entlohnung von Leistung verstanden.

Gute, motivierte und qualifizierte Mitarbeiter zu finden, wird immer schwieriger. Ein probates Mittel zur Mitarbeiterbindung kann es daher sein, als Entgeltbestandteil eine Betriebsrente anzubieten. Die Betriebsrente honoriert auch die Betriebstreue des Arbeitnehmers.

Ab 2019 gilt für alle Neuverträge: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

In Zukunft ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von mindestens 15 Prozent zu geben. Das entspricht in etwa der Höhe der Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber infolge der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einspart. Liegt die tatsächlich eingesparte Summe darunter, kann unter Umständen auch der Zuschuss entsprechend reduziert werden.

Dies gilt verpflichtend für neue Verträge ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022.

Wie kann eine Betriebsrente ausgestaltet werden?

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu möchten wir Ihnen auch unseren Artikel „Fit in der bAV“ ans Herz legen (zum Artikel). Unsere bAV-Broschüre liefert Ihnen zudem einen ersten Überblick und beantwortet viele Fragen, die in der täglichen Praxis eines Vermittlers gestellt werden können. Werfen Sie doch gleich einmal einen Blick hinein! Zur bAV-Broschuere…

Erfolgreich in der bAV-Vermittlung mit der SDV AG

Das BRSG hat die Vermittlung um einiges komplizierter gemacht. Zum einen gut, denn so erschließt sich großes Vertriebspotential. Hier besteht ein erhöhter Beratungsbedarf, der zudem qualifizierte und geschulte Vermittler erfordert. Andererseits droht eine Haftungsfalle.

Z.B., Achtung aufgepasst: Unternehmern droht eine Doppelbelastung. Unternehmer, die bereits freiwillig einen Zuschuss gewähren, sollten ihre vertraglichen Zusagen überprüfen und ggf. anpassen. Möglicherweise können diese nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Zulagen verrechnet werden.

Unsere Spezialisten sind bestens geschult und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So können Sie sich einen gänzlich neuen Kundenstamm erschließen. Und bedenken Sie: Häufig ist der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ein gutes „Einfallstor“ für eine ausgedehnte Geschäftsbeziehung.

Ihr Ansprechpartner für die betriebliche Altersversorgung:

Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Spezialistin, Frau Daniela Haslinger gerne zur Verfügung.

Daniela Haslinger
Spezialistin Betriebliche Altersversorgung (DVA)

SDV AG
Telefon: +49 821/71008-214 | E-Mail: daniela.haslinger@sdv.ag | www.sdv.ag