… dann sollte man auf eine Sache auf gar keinen Fall verzichten und zwar: Auf eine komplett (!) von Eis und Schnee befreite Frontscheibe.
Derzeit bei den Temperaturen kein Wunder
Wir alle kennen das: Morgens zählt jede Minute. Da hetzt man sich ab, um morgens pünktlich aus dem Haus ins Büro/Schule/Uni/Kindergarten zu kommen und dann steht man vor einer komplett vereisten Scheibe. Einige kratzen dann, um möglichst schnell los zu kommen, ein Guckloch frei. Und nicht mehr.
Das kann aber böse ins Auge gehen. Wer aufgrund einer nicht oder nicht genug frei gekratzten Scheibe einen Unfall verursacht, gefährdet nicht nur seine Mitmenschen, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Vom Bußgeld einmal abgesehen.
Wie muss gekratzt werden?
Die Fahrzeugscheiben sollten bei Fahrtantritt vollständig von Schnee oder Eis befreit werden. Die Heckscheibe kann zugefroren bleiben, dann müssen aber die Außenspiegel volle Sicht bieten. Nur Gucklöcher kratzen ist in keinem Fall ausreichend.
Ansonsten riskiert man in der Vollkaskoversicherung unter Umständen seinen Versicherungsschutz, da hier grob fahrlässiges Verhalten vorliegen kann.
Versicherungsmakler aufgepasst
Bei grob fahrlässigem Verhalten kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder gar ganz verweigern. Im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die für die Regulierung der Fremdschäden zuständig ist, können eventuell Regressansprüche des Versicherers auf den Fahrer zukommen. Dies ist aber immer im Einzelfall zu prüfen.
Viele Versicherer bieten aber zwischenzeitlich Tarife an, bei denen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Das bedeutet für Versicherungsnehmer, es gibt keine Diskussion, ob es sich bei dem verschuldeten Unfall um ein Augenblicksversagen, leichte Fahrlässigkeit oder um einen „groben Bock“ gehandelt hat. Es kommt also zu keiner Kürzung der Leistung.
Vielleicht ein guter Anlass, Ihre Kunden einmal auf eine Verbesserung der Leistungen anzusprechen? Auch wenn der Wechselstichtag verstrichen ist: Rufen Sie sich doch einmal bei Ihren Kunden in Erinnerung und sprechen diese auf verbesserte Tarife an. Da derzeit einige Versicherer die Tarife erhöhen bzw. die Leistungen ändern, gibt es immer wieder Sonderkündigungsrechte für Ihre Kunden.
Ein Tipp zum Schluss
Draußenparker sollten daher besser vorbeugen und daran denken, die Scheibe abzudecken. Niemals darf man übrigens beim Auto-Freikratzen der Motor laufen lassen. Welche Tricks noch helfen und welche nicht, das lesen Sie am besten hier.