Nettobeitragserhöhungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gab es Ende letzten Jahres einige unschöne Entwicklungen für die Versicherungsnehmer. Pünktlich zu Weihnachten erhielten etliche Versicherungsnehmer Post, über die sie sicher nicht erfreut waren: Einige Versicherer haben zum 1.1.2018 die Nettobeiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung angehoben (und zum Teil auch in der Risikolebensversicherung). Dabei handelte es sich nicht um „Kleckerles-Beträge“, nein, teilweise handelte es sich um Erhöhungen bis zu 50%. Kein schönes Weihnachtsgeschenk.

Dürfen die das?

Diese Frage haben Ihnen sicherlich einige Ihrer Kunden gestellt: Leider müssen Sie Ihnen antworten: Ja, die dürfen das. Zusammen hängt die Erhöhung mit folgender Thematik, für die wir auf die Situation bei Antragsstellung eingehen.

Der Interessent entscheidet sich mit dem Versicherungsmakler für eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung. Sei es aufgrund der guten Bedingungen, der Annahmequote nach gemachter Risikovoranfrage oder des vermeintlich günstigen Preises. Und hier liegt der Knackpunkt. Eingekauft wird die Absicherung gegen den Verlust der Berufsunfähigkeit nämlich mit dem Bruttobeitrag. Durch aktuelle Überschüsse, einer guter Kalkulation und anderem sinkt der Bruttobeitrag auf den sogenannten Zahlbeitrag (auch Nettobeitrag genannt). Läuft es dann für die Versicherung in einem Geschäftsjahr nicht so gut, können die Versicherungsbeiträge bis zum Bruttobeitrag angehoben werden, ohne dass sich die Leistungen erhöhen und ohne dass der Versicherte etwas dagegen tun kann. Steht ja alles so in den Versicherungsbedingungen. Trotzdem bitter, vor allem hätte man sich als Versicherungsmakler gerne eine bessere (nein stopp: überhaupt eine) Informationspolitik gewünscht.

Und nun? Ist guter Rat teuer?

Wie sollten Sie reagieren, wenn erboste Kunden zu Ihnen kommen? Jedenfalls sollten Sie diese von vorschnellen Reaktionen abhalten. Sorgfalt geht hier vor Übersprungshandlungen, die Versicherung sollte also nicht vorschnell gekündigt werden. Schließlich soll der Kunde nicht letztendlich ohne Versicherungsschutz da stehen. Also sollte erst geprüft werden, ob und wie er überhaupt anderweitig versichert werden kann. Nutzen Sie also Ihre Chance, Kompetenz und Umsicht bei Ihrem Kunden zu beweisen und Ihre Kundenbeziehung langfristig zu stärken.

So unterstützt Sie die SDV AG

Einige Versicherer haben den Unmut der Verbraucher genutzt und bieten günstige Wechselkonditionen (z.B. verkürzte Gesundheitsfragen) an. Damit Sie im Tarifdschungel den Überblick nicht verlieren, haben wir diese Angebote vertriebsfreundlich für Sie aufbereitet. Diese Informationen finden Sie in Ihrem im Maklerextranet der SDV AG im Reiter „Leben“ –> „Werkzeuge“.

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