Unsere Rechtsexperten von der Kanzlei Michaelis haben sich für das Branchenmagazin Pfefferminzia mit der Frage beschäftigt, wann Versicherungsvermittler Provisionen zurückzahlen müssen und vor allem, wann sie sie behalten dürfen.
Eine EU-Richtlinie (86/653 Artikel 11 Absatz 1 Nummer 2) bestimmt für die Provision in der Versicherungsbranche:
„Der Anspruch auf Provision erlischt nur, wenn und soweit die Nichtausführung nicht auf Umständen beruht, die vom Unternehmer zu vertreten sind.“
Mit der Auslegung dieser Richtlinie war nun der EuGH befasst. Um die Spannung vorweg zu nehmen:
Versicherungsmakler dürfen ihre Provision dann behalten, wenn der Kunde den Vertrag aufgrund des Verhaltens des Versicherers storniert. Denn dafür kann er nichts. Sollte also einmal eine Provisionsrückforderung an Sie gestellt werden, schauen Sie genau hin! Oder Sie fragen uns, Ihren Servicedienstleister für Versicherungsmakler.
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