Damit die Bestattungskosten nicht die Erben belasten

Die letzte Ruhestätte kann für die Hinterbliebenen zum finanziellen Problem werden, denn je nach Art und Ausführung kostet eine Bestattung und Grabgestaltung eine mittlere vier- bis fünfstellige Summe. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nichts anderes geregelt, müssen diese Kosten üblicherweise die Erben übernehmen.

Die Höhe der Bestattungskosten

Prinzipiell müssen die Beerdigungskosten nach § 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Erben des Verstorbenen tragen. Sind diese finanziell dazu nicht in der Lage, können gemäß § 1615 Absatz 2 BGB die Personen, die dem Verstorbenen gegenüber als Nächstes zum Unterhalt verpflichtet gewesen wären, wie zum Beispiel dessen Ehepartner oder seine Kinder, zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet sein. Seit 2004 gibt es übrigens von der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr.

Die Höhe der Bestattungskosten hängt von diversen Kriterien wie der Bestattungsart, der Ausführung des Grabschmucks, des Grabsteins sowie des Sarges oder der Urne sowie dem gewählten Umfang der Trauerfeier ab. Hinzu kommen noch diverse zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Trauerkarten und Traueranzeigen und die Friedhofsgebühren. Zudem fallen auf längere Sicht auch Kosten für die Grabpflege an.

Eine Auflistung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. (BDB) gibt einen ungefähren Hinweis, wie hoch die Bestattungskosten im Durchschnitt sind. Laut BDB kostet eine Erdbestattung durchschnittlich zwischen 5.400 Euro und 19.300 Euro, eine Feuerbestattung zwischen 4.700 Euro und 17.800 Euro und eine Seebestattung zwischen 4.300 Euro und 15.800 Euro.

Die günstigsten Bestattungsvarianten sind in der Regel eine anonyme Urnenbestattung oder eine unbegleitete Seebestattung – beides jeweils ohne Trauerfeier. Sie kosten im Schnitt zwischen mehreren Hundert Euro bis rund 2.500 Euro. Möchte man dagegen eine Erdbestattung mit einem edlen Sarg, einem aufwendig gestalteten Grabstein und einer exklusiven Trauerfeier mit Livemusik und einem anschließenden Leichenschmaus beziehungsweise Beerdigungsessen mit einer großen Trauergemeinde, können die Kosten auch deutlich über 20.000 Euro oder sogar 30.000 Euro liegen.

Erleichterung für die Angehörigen per Verfügung …

Stirbt ein Mensch, kommt zur Trauer der Hinterbliebenen mitunter auch eine organisatorische und finanzielle Last durch die Beerdigung. Doch viele verdrängen den Gedanken an den eigenen Tod. Um es den Angehörigen zu erleichtern, kann es jedoch sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten festzulegen, welche Wünsche man bezüglich der eigenen Bestattung hat.

So lässt sich beispielsweise in Form einer sogenannten Bestattungsverfügung schriftlich festlegen, welches Beerdigungsinstitut die Bestattung durchführen soll, welche Person bevollmächtigt ist, unklare oder noch nicht geklärte Fragen zur Beerdigung zu entscheiden und welche Bestattungsart man wünscht. Darüber hinaus kann man in einer solchen Verfügung auch angeben, worauf man bezüglich der Grabstätte, der Ausführung des Sarges oder der Urne, der Trauerfeier und der Grabgestaltung – vom Blumenschmuck bis hin zum Grabstein – Wert legt. Sogar die Auswahl der Trauergäste sowie die Gestaltung der Trauerkarten und der Todesanzeige in der Zeitung lassen sich hiermit bestimmen.

Damit die Wünsche und Festlegungen auch umgesetzt werden, ist es wichtig, dass die nächsten Angehörigen wissen, dass eine Bestattungsverfügung besteht und wo sie aufbewahrt wird – zum Beispiel in einer Vorsorgemappe mit anderen wichtigen Dokumenten, die im Wohnzimmerschrank steht, bei einem nahen Angehörigen, beim ausgewählten Bestattungsunternehmen oder auch im Pfarramt.

… und mit Hilfe einer Sterbegeldversicherung

Um die Hinterbliebenen nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell zu entlasten, ist es sinnvoll, für die Beerdigungskosten vorzusorgen, beispielsweise mit einer Sterbegeldversicherung. Besteht eine solche Vorsorge, sollte dies in der Bestattungsverfügung vermerkt oder zumindest den Angehörigen bekannt sein.

Manche Sterbegeldversicherungstarife können sogar noch im hohen Rentenalter neu abgeschlossen werden. Die Beitragshöhe hängt unter anderem vom Eintrittsalter der versicherten Person bei Vertragsabschluss und von der vereinbarten Versicherungssumme ab. Die Prämien einer Sterbegeldversicherung sind je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise in Form einer monatlichen Zahlweise oder auch als Einmalzahlung zu leisten.

Während einige wenige Tarife eine lebenslange Beitragszahlung vorsehen, ist bei den meisten eine Prämienzahlung bis zu einem in der Police vereinbarten Höchstalter, zum Beispiel dem 65., 75. oder 85. Lebensjahr, festgelegt – danach besteht der Versicherungsschutz beitragsfrei weiter.

Nur wenige oder keine Gesundheitsfragen

Ein Vorteil einer Sterbegeldversicherung ist, dass für den Abschluss in der Regel nur wenige oder keine Gesundheitsfragen erforderlich sind. In dem Fall ist jedoch üblicherweise eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn vereinbart. Die Dauer der Wartezeit ist den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zu entnehmen und beträgt je nach Tarif in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten.

Stirbt die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Wartezeit, werden die eingezahlten Beiträge oder ein in der Police festgelegter Teil der vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt. Je nach Vertragsvereinbarung verzichtet der Versicherer mitunter auf die Anwendung der Wartezeitregelung, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.

Um sicherzugehen, dass mit der ausbezahlten Sterbegeldversicherung die Beerdigungskosten bezahlt werden, kann man als Begünstigten zum Beispiel das Beerdigungsinstitut, das mit der Bestattung beauftragt werden soll, einsetzen oder auch die Person, die sich um die Beerdigungsangelegenheiten kümmern soll. Zudem empfiehlt es sich, per Testament festzulegen, dass der oder die Bezugsberechtigten der Sterbegeldversicherung auch für die Bestattungskosten aufkommen müssen.

Zu allen Fachfragen rund um die Lebensversicherung ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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