Der richtige Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlagen werden immer beliebter. Mehr als 3,7 Millionen solcher Solarstromerzeuger sind mittlerweile hierzulande in Betrieb – Tendenz steigend. Anlagenbetreiber sollten jedoch wissen, dass es einige Risiken gibt, die zu Schäden und sogar zum Totalausfall der Photovoltaiksystem führen können.

Immer mehr Privatpersonen und Firmen setzen aktuell …

Noch nie wurden nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSV) so viele neue Solaranlagen installiert wie letztes Jahr, nämlich über eine Million Systeme. Insgesamt erzeugten die bestehenden 3,7 Millionen Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 eine Strommenge von insgesamt 62 Milliarden Kilowattstunden. Das waren 12 Prozent des gesamten deutschen Stromverbrauchs.

Nach den Daten der Bundesnetzagentur sind letztes Jahr neue Solarstromsysteme mit einer Gesamtleistung von rund 14 Gigawatt auf Hausdächern und Freiflächen errichtet wurden – 85 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 50 Prozent der neu hinzugekommenen Solarstrommengen entfielen auf Photovoltaikanlagen von privaten Immobilienbesitzern, 31 Prozent auf Solarparks und 18 Prozent auf Solarstromerzeuger, die auf Firmendächern installiert wurden.

Knapp 2 Prozent der neu installierten Solarstromkapazität entfiel auf Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke bis 600 Watt, die auch ein Mieter einfach am Balkon anbringen und an der normalen Steckdose anschließen kann. Zudem müssen auch diese kleinen Minikraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie beim jeweiligen Stromnetzbetreiber angemeldet werden. Insgesamt etwa 270.000 dieser Mini-Photovoltaikanlagen sind laut Bundesnetzagentur in 2023 neu in Betrieb genommen worden – und damit viermal so viele wie noch in 2022.

… und künftig auf Photovoltaikanlagen

Und der Trend geht weiter: Wie eine repräsentative Umfrage durch das Marktforschungsinstitut YouGov im Dezember 2023 im Auftrag des BSV ergab, planen zudem über 1,5 Millionen private Immobilienbesitzer, noch in diesem Jahr eine Solaranlage auf dem Hausdach installieren zu lassen. Laut Umfrage können sich 69 Prozent der Hauseigentümer, die eine geeignete Dachfläche zur Verfügung haben, vorstellen, eine Solaranlage errichten zu lassen. Rund 16 Prozent möchten dies bereits in 2024 verwirklichen. Experten rechnen zudem damit, dass sich auch immer mehr Mieter ein Steckersolargerät anschaffen werden.

Übrigens: In Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg gibt es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bereits eine Solarpflicht, wenn man ein Wohnhaus neu baut oder das Hausdach umfassend saniert. „In Rheinland-Pfalz und Bayern gilt eine Solarpflicht für Gewerbebauten. Große Parkplätze müssen in Nordrhein-Westfalen und Hessen verpflichtend mit einer PV-Anlage ausgestattet werden“, wie der GDV weiter betont.

In Bundesländern wie Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird es im Laufe dieses oder nächsten Jahres eine Solarpflicht für geschäftliche und/oder private Neubauten geben. Auch künftig ist damit zu rechnen, dass Bund und Länder auf die eine oder andere Weise Solaranlagen vorschreiben werden.

Zahlreiche Risiken können zu hohen Schäden führen

Die Anschaffungs- und Installationskosten einer Photovoltaikanlage amortisieren sich jedoch nur, wenn sie schadenfrei läuft. Kommt es aufgrund von bestimmten Gefahren zur Beschädigung der Anlage, kann jedoch auch ein bestehender Versicherungsschutz dafür sorgen, dass die bisherige Kosten-Nutzen-Kalkulation trotz der Schadenskosten und des entgangenen Stromertrages beim Anlagenausfall erfüllt wird.

Typische Risiken, die zu einer Beschädigung einer Solarstromanlage führen können, sind Feuer, Blitzeinschlag, Kurzschluss und Überspannung, Sturm, Hagel, Schneedruck, Überschwemmung, Diebstahl, Vandalismus, Tierverbiss, aber auch Material- und Konstruktionsfehler.

Tritt ein Schaden ein, können die notwendigen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten inklusive der sonstigen Schadensaufwendungen wie Aufräum-, Lösch- und/oder Entsorgungskosten den Anschaffungspreis deutlich übersteigen. Ferner muss mit Ertragseinbußen durch den Ausfall der beschädigten Anlage gerechnet werden.

Schadenabsicherung für die Photovoltaikanlage

Betreiber eines kleinen Balkonkraftwerks können diese über eine Hausratversicherung absichern, sofern es sich um eine Police neueren Datums handelt, denn der GDV hat die Musterbedingungen für die Hausratversicherung im November 2023 entsprechend erweitert. Demnach gehören auch privat genutzte Steckersolaranlagen und steckerfertige Mini-PV-Anlagen, die ausschließlich zur Stromerzeugung für die versicherte Wohnung dienen, zum Hausrat, sofern sich die Anlagen auf dem Grundstück befinden, auf dem die Wohnung liegt.

Die Anlage ist demnach gegen alle in der Hausratversicherung vereinbarten Risiken abgesichert, wie Schäden durch Einbruch-Diebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Brand und optional gegen Überspannungsschäden und/oder Elementarschäden wie Überschwemmung und Schneedruck.

Eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach lässt sich dagegen auf zwei Arten versichern: zum einen als Zusatzbaustein über die Wohngebäudeversicherung, zum anderen mittels einer separaten Photovoltaikversicherung. Je nach Vertragsvereinbarung können in einer Wohngebäudeversicherung die Solaranlagen gegen Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasser, Hagel und Blitzeinschlag sowie optional auch gegen Elementarschäden wie Schneedruck versichert sein.

Allgefahrendeckung möglich

Ein umfassender Versicherungsschutz bis hin zur Allgefahrendeckung ist dagegen mit einer eigenständigen Photovoltaikversicherung möglich. Eine solche Police ist nicht nur für Solarstromerzeuger auf dem privaten oder betrieblichen Hausdach, sondern auch für Solarparks gedacht. Absicherbar sind hier Gefahren wie Brand, Sturm und Hagel, aber auch Schäden durch Überspannung, Kurzschluss und Naturrisiken wie Überschwemmung und Schneedruck.

Wenn vereinbart, leistet der Versicherer ferner bei Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Tierbisse, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler und sogar bei Bedienungsfehlern. Nur wenige Schadenursachen sind in der Regel nicht versicherbar, wie die vorsätzliche Beschädigung durch den Anlagenbetreiber, die betriebsbedingte Abnutzung oder Schäden durch Krieg oder Kernenergie.

Versichert sind in einer separaten Photovoltaikversicherung alle Teile, die zur Anlage gehören wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter, Mess-, Steuer-, Überwachungs- und Regeltechnik sowie die Verkabelung. Bei einem Solarstromerzeuger auf dem Hausdach kann, teils optional, auch die damit verbundene Stromspeicheranlage mitversichert werden, sofern diese der Versorgung des Gebäudes dient.

Wichtig ist zudem, dass in der Police die sonstigen Schadensaufwendungen im ausreichenden Maße mitversichert sind. Dazu gehören beispielsweise Feuerlösch-, Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Kosten für Maurer-, Erd- und Stemmarbeiten, für das Aufstellen eines notwendigen Gerüstes und mögliche Schadensuchkosten.

Absicherung von Ertragsausfällen und vom Haftungsrisiko

In manchen Photovoltaikversicherungen sind optional auch Ertragsausfälle infolge eines versicherten Schadens versicherbar. Bei Großanlagen kann eine separate Ertragsausfallversicherung, die den entgangenen finanziellen Ertrag bis zu einer in der Police festgelegten Schadenshöhe und -dauer übernimmt, empfehlenswert sein.

Der GDV betont zudem, dass Besitzer von Photovoltaikanlagen für die Schäden haften, die durch die Anlage anderen zugefügt werden, „etwa wenn Teile herunterfallen oder ein Feuer auf das Nachbarhaus übergreift“. Dagegen können sich Anlagenbetreiber „durch eine Erweiterung ihrer privaten Haftpflichtversicherung oder im Rahmen einer eigenständigen Photovoltaikversicherung“ absichern.

Zu allen Fachfragen rund um die Wohngebäude-, Hausrat- und Photovoltaikversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 400
E-Mail: sach@sdv.ag