Letztes Jahr wurden den Kfz-Versicherern 265.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkws gemeldet. Die durchschnittliche Schadenhöhe je Wildunfall erreichte eine neue Rekordhöhe. Experten nennen die Gründe dafür und geben Tipps, was Autofahrer nach einem solchen Unfall beachten sollten.
Letztes Jahr gab es 265.000 gemeldete Versicherungsfälle
„Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Allerdings ist die Gefahr eines Wildunfalls übers Jahr ungleich verteilt: Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig fahren“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Allein letztes Jahr beliefen sich die Schadensleistungen, die die Kfz-Kaskoversicherer für die 265.000 versicherten Wildunfälle zahlten, auf rund 950 Millionen Euro. Das ist ein neuer Rekordwert, obwohl die Anzahl der jährlichen Wildunfälle in den letzten fünf Jahren mit zwischen 268.000 und 284.000 Ereignissen zum Teil deutlich höher lag.
Dementsprechend ist auch die durchschnittliche Schadenhöhe je Wildunfall auf einen neuen Höchstwert von fast 3.600 Euro gestiegen. Das waren über 8 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr – 2021 lag der Schadendurchschnitt noch bei circa 3.300 Euro.
Gestiegene Ersatzteilpreise sorgen für steigende Schadenkosten
„Für diesen Anstieg gibt es zwei Gründe: Die Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen, sind deutlich teurer geworden – und die Kfz-Werkstätten verlangen höhere Stundensätze“, verdeutlicht Asmussen.
Und auch in 2023 haben sich die Kosten für die Ersatzteile deutlich erhöht, so dass auch in diesem Jahr mit einem Ansteigen der Schadenhöhe je Wildunfall zu rechnen ist. Laut GDV haben „die Autohersteller zwischen August 2022 und August 2023 die Preise im Schnitt um 9,7 Prozent erhöht“.
Bei einigen Ersatzteilen stiegen die Preise noch stärker. So kosten zum Beispiel eine Motorhaube, ein Kühlergrill, eine vordere Tür und ein Kotflügel im Schnitt zwischen 11,1 und 11,5 Prozent mehr als vor 12 Monaten. Im genannten Zeitraum sind die Kosten für eine hintere Seitenwand und eine hintere Tür sogar durchschnittlich um 13,0 und 13,4 Prozent gestiegen.
2.608 Verletzte und 7 Verkehrstote durch Wildunfälle im vorigen Jahr
Es gibt jedoch nicht nur Sachschäden durch Wildunfälle zu beklagen. Allein letztes Jahr wurden nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bei 2.268 Kfz-Unfällen mit Wildtieren 2.608 Personen verletzt und 7 Menschen getötet. Mit ein Grund mehr, als Autofahrer zu versuchen, das Unfallrisiko zu minimieren.
Zwar sind Wildtiere häufiger bei Dämmerung, nachts und in den frühen Morgenstunden unterwegs, allerdings muss man zu jeder Tages- und Nachtzeit damit rechnen, dass ein Tier auf die Straße läuft. Besonders aufmerksam sollten Kfz-Fahrer entlang von Wäldern, Feldern und Wiesen sowie auf Strecken, die mit Wildwechsel-Warnschildern gekennzeichnet sind, sein. Hier gilt es, langsam zu fahren, einen hohen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden zu halten und stets bremsbereit zu sein.
Wer beispielsweise mit 80 Stundenkilometern an den gefährdeten Stellen unterwegs ist, reduziert seinen Bremsweg im Vergleich zu einer Fahrtgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern um rund 25 Meter.
Damit es erst gar nicht zum Unfall kommt
Übrigens: Laut der GDV-Statistik ereignen sich von Oktober bis einschließlich Dezember sowie im April und Mai deutlich mehr Wildunfälle als in den anderen Monaten. Es gibt jedoch keinen Monat, an dem es nicht zu Zusammenstößen zwischen Wildtieren und Kraftfahrzeugen kommt.
Zeigt sich ein Wildtier wie ein Reh, ein Wildschwein oder ein Fuchs am Straßenrand, ist es wichtig abzubremsen, zu hupen und das Licht abzublenden, da bei Fernlicht die Tiere schnell die Orientierung verlieren und oftmals sogar auf das Auto zu- statt weglaufen.
„Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam: Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt Asmussen. Zu beachten ist auch: Sieht man ein Tier, sind andere meist nicht weit weg, denn Wildtiere sind meist Rudeltiere.
Bei jedem Wildunfall ist die Polizei zu verständigen
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, muss man anhalten und die Unfallstelle sichern, also das Warnblinklicht einschalten, beim Aussteigen die Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Zudem ist sofort die Polizei (Notruf 110) zu verständigen, egal ob das angefahrene Tier verletzt oder tot auf der Straße liegt oder weggelaufen ist, denn sie benachrichtigt in der Regel den Jagdausübungsberechtigten oder den Jagdpächter.
Man sollte übrigens ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Zum einen könnte ein noch lebendes Tier versuchen anzugreifen, zu beißen oder zu treten – das gilt insbesondere für verletzte Wildschweine –, zum anderen besteht eine hohe Infektionsgefahr bezüglich der Übertragung von Krankheitserregern. „Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters“, so der GDV.
Wichtiges für die Meldung bei der Kaskoversicherung
Wer einen Zusammenstoß mit einem Wildtier hatte und diesen der Kaskoversicherung melden will, sollte den Unfallort, das angefahrene Tier und den Schaden am Fahrzeug fotografieren, damit eine problemlose Schadenbearbeitung möglich ist. Zudem ist es wichtig, sich zur Vorlage für den Kfz-Versicherer eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Jagdausübungsberechtigtem oder Jagdpächter ausstellen zu lassen.
Grundsätzlich sollte der Kfz-Versicherer zeitnah informiert werden, und zwar noch bevor die Spuren des angefahrenen Tieres wie Fellreste vom Fahrzeug entfernt werden oder das Kfz repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Viele Teilkaskoversicherungen decken übrigens nicht nur Unfälle mit einem Haarwild – welche Tiere dazu zählen, ist in § 2 Bundesjagdgesetz geregelt –, sondern auch mit anderen Tieren wie Rindern, Pferden, Schafen, Hunden, Wölfen, Vögeln oder Waschbären. Weicht man einem Tier aus und lässt sich nicht mehr nachweisen, dass das Ausweichmanöver durch ein Wildtier verursacht wurde, übernimmt eine bestehende Vollkaskoversicherung den Schaden. Die Vollkasko sichert auch Schäden durch Tiere ab, die je nach gewähltem Kfz-Tarif nicht in der Teilkaskoversicherung mit abgedeckt sind.
Welches Verhalten als Wilderei gilt
Handelt man nach einer Kollision mit einem Tier falsch, drohen mitunter hohe Strafen. Wer beispielsweise ein Tier, egal ob Wildtier oder ein sonstiges Wirbeltier wie Hund oder Katze, anfährt und es dabei verletzt und dies nicht der Polizei oder dem Jagdaufseher (bei Wildtieren) meldet, kann bestraft werden, denn er verstößt gegen § 17 Tierschutzgesetz, da das verletzte Tier eventuell unnötig lange leiden muss.
Bleibt das verletzte oder getötete Tier auf der Straße liegen, weil der Kfz-Fahrer nach dem Unfall einfach weitergefahren ist und den Vorfall auch nicht der Polizei gemeldet hat, kann der Unfallfahrer wegen Verkehrsgefährdung nach § 32 Straßenverkehrsordnung belangt werden. Doch auch wer ein getötetes Wildtier mitnimmt, begeht gemäß § 292 Strafgesetzbuch Wilderei und kann mit einer hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bestraft werden.
Zu allen Fachfragen rund um die Kfz-Versicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
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