Der Rundum-Versicherungsschutz für das Fahrrad

Noch nie wurden so viele Fahrräder und E-Bikes verkauft wie seit Beginn der Coronakrise. Der Trend geht dabei zu hochpreisigen Velos. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Rad geklaut oder durch einen Unfall beschädigt wird. Allerdings lassen sich diese Risiken mit einer entsprechenden Versicherungspolice absichern.

Fast jeder hat hierzulande ein Fahrrad

Aus den aktuellen Marktdaten des Zweirad-Industrie-Verbands e.V. (ZIV) geht hervor, dass es letztes Jahr hierzulande rund 82,8 Millionen Fahrräder – dazu zählen auch nicht zulassungs- und versicherungspflichtige E-Bikes – gab. Das ist eine neuer Rekordwert. Damit hat mittlerweile statistisch fast jeder Einwohner ein Velo. Besonders die hochpreisigen E-Bikes beziehungsweise Pedelecs werden immer beliebter, wie die Verkaufszahlen des ZIV belegen.

Insgesamt sind pro Jahr in Deutschland noch nie so viele Drahtesel verkauft worden wie seit Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020. Während von 2012 bis 2019 jährlich zwischen 3,8 Millionen und 4,4 Millionen Velos neu angeschafft wurden, waren es von 2020 bis 2022 zwischen 4,6 Millionen und 5,0 Millionen Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb.

Im Jahr 2012 waren noch rund zehn Prozent und 2017 etwa 18 Prozent aller neu gekauften Velos E-Bikes. Im letzten Jahr lag dieser Anteil bereits bei 48 Prozent. Konkret wurden 2022 rund 2,2 Millionen Fahrräder mit Motorunterstützung und 2,4 Millionen nicht motorisierte Fahrräder verkauft. Dabei hat die Anzahl der verkauften Fahrräder mit Elektroantrieb erst seit 2018 die Eine-Million-Grenze überschritten.

Während letztes Jahr ein normales Fahrrad im Durchschnitt rund 500 Euro kostete, lag ein E-Bike bei 2.800 Euro. Damit sind die Verkaufspreise für ein normales Fahrrad gegenüber 2019 – dem Vorcoronajahr – um knapp 46 Prozent und für ein Pedelec um über 27 Prozent gestiegen. Hochwertigere Modelle kosten auch schnell das Drei- bis Vierfache.

Diebe bevorzugen hochpreisige Velos

Übrigens: Auch Diebe bevorzugen hochpreisige Velos. Letztes Jahr wurden nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 knapp 265.600 Fahrrad- und E-Bike-Diebstähle und ‑Diebstahlversuche bei der Polizei angezeigt. In fast 257.700 dieser Fälle wurde das Velo entwendet.

In der Mehrheit, nämlich in 59 Prozent der vollendeten Diebstähle, klauten die Diebe Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb ab einem Wert von 500 Euro. Bei mehr als jedem achten Diebstahl lag der Wert des gestohlenen Velos sogar bei über 2.500 Euro und in über 5.500 Fällen wurden Fahrräder und E-Bikes mit jeweils einem Wert von über 5.000 Euro gestohlen.

Es gibt neben dem Diebstahl noch andere Risiken, die zur Beschädigung oder Zerstörung des Fahrrades führen können. Zu nennen sind hier ein Sturz oder sonstiger Unfall, Vandalismus durch Dritte, Materialfehler, Bedienfehler bis hin zu Schäden durch Brand, Überschwemmung, Sturm oder sonstige Gefahren. Bei E-Bikes drohen durch diese und andere Wagnisse, wie eine Überspannung beim Laden, auch Elektronikschäden an Akku und Motor.

In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten, ein Fahrrad gegen einzelne oder mehrere der genannten Risiken zu versichern, nämlich die Hausratversicherung und/oder eine spezielle Fahrradversicherung. Auch ein E-Bike, für das keine Zulassung und keine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, gilt rechtlich als Fahrrad und kann somit in einer Hausrat- oder Fahrradversicherung versichert werden. Dazu zählen E-Bikes oder Pedelecs mit einer Motorleistung von höchstens 250 Watt, die beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometern den Fahrer unterstützen oder, ohne zu treten, eine Schiebehilfe bis höchstens sechs Stundenkilometer bieten.

Diebstahlabsicherung im Rahmen der Hausratversicherung

In einer Hausratversicherung sind normalerweise alle Fahrräder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Personen, mit Ausnahme von Mietern und Untermietern, gegen alle in der Police versicherten Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Brand oder auch Sturm versichert – sofern sich der Schaden an einem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort ereignet hat.

Bricht ein Dieb in einen abgeschlossenen Raum ein, zum Beispiel in den Keller oder in einen Abstellraum, und entwendet das Fahrrad des Versicherungsnehmers, leistet die Hausratversicherung in der Regel bis zur vereinbarten Versicherungssumme – aber nur, sofern diese Räume der versicherten Wohnung zuzurechnen sind. In dem Fall ist das Velo als Teil des normalen Hausrates anzusehen. Bezahlt wird, wenn in der Police vereinbart, der Neuwert des Rades.

Daneben besteht in vielen Hausratversicherungen, teils optional, eine sogenannte Außenversicherung. Fährt man beispielsweise mit dem Rad zur Arbeit und stellt sein Velo in der Garage des Arbeitgebers ab, besteht im Rahmen der Außenversicherung Versicherungsschutz. Brechen die Diebe in diese abgeschlossene Garage ein und stehlen den dort abgestellten Drahtesel, erstattet der Versicherer den Schaden im Rahmen der Versicherungssumme, die für die Außenversicherung gilt – obwohl die Garage nicht zum Versicherungsort zählt.

Nachtzeitklausel schränkt Versicherungsschutz ein

Allerdings werden die meisten Fahrraddiebstähle an öffentlich zugänglichen Stellen begangen. Besonders häufig werden vor Geschäften oder am Bahnhof abgestellte Velos geklaut. Einige Hausratpolicen leisten, wenn vereinbart, auch bei einem solchen einfachen Diebstahl. Allerdings müssen für einen derartigen, oftmals optional angebotenen Versicherungsschutz diverse Kriterien erfüllt sein.

So muss in der Regel ein abgestelltes Rad mit einem Schloss gesichert sein. Manche Versicherer geben vor, welche Schlösser oder Schlossarten verwendet werden müssen und/oder dass das Velo mit dem Schloss an einen unbeweglichen Gegenstand wie einem gemauerten Fahrradständer zu befestigen ist, damit ein Versicherungsschutz besteht.

Viele, insbesondere ältere Hausratpolicen enthalten zudem eine sogenannte Nachtzeitklausel. Diese legt fest, dass der Versicherungsschutz nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur gilt, wenn das Rad in dieser Zeit in der Wohnung oder in einem abgeschlossenen Raum wie Kellerabteil, Garage oder Fahrradabstellraum, der zum Versicherungsort gehört, steht oder noch in Benutzung ist. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad ins Kino fährt, es dort verschlossen abstellt, um danach wieder nach Hause zu fahren, hat sein Fahrrad in Benutzung. Steht dagegen das Fahrrad nachts im Freien vor der eigenen Wohnung, ist ein Diebstahl laut der Nachtklausel nicht versichert, auch wenn es abgeschlossen war.

In vielen Hausratpolicen, die einen einfachen Fahrraddiebstahl mitversichern, gibt es eine Summenbeschränkung, bis zu der das Fahrrad versichert ist. Häufig ist die Entschädigungsleistung auf einen festen Betrag, zum Beispiel 1.200 Euro oder auf einen anteiligen Betrag der in der Hausratpolice vereinbarten Versicherungssumme, beispielsweise maximal ein Prozent, begrenzt. Bei einer Versicherungssumme von insgesamt 72.000 Euro wären dies nach der anteiligen Berechnung gerade einmal 720 Euro – für ein hochwertiges Fahrrad oder ein E-Bike reicht diese Summe bei Weitem nicht, um einen Diebstahlschaden zu ersetzen.

Spezielle Fahrradversicherungen

Einen umfassenderen Versicherungsschutz als viele Hausratpolicen bieten spezielle Fahrradversicherungen. Je nach Tarif gibt es hier unterschiedliche Ausgestaltungen des Versicherungsumfangs – von der Absicherung des Diebstahlrisikos bis hin zur Allroundabsicherung im Schadenfall.

Auch hochpreisige Modelle können so umfangreich abgesichert werden. In einigen dieser Policen lassen sich nur neugekaufte oder maximal wenige Monate alte Velos versichern, bei anderen können auch gebrauchte Räder abgesichert werden. Bei älteren Velos kann jedoch eine Wartezeit von zum Beispiel sechs Wochen gelten, bis der Versicherungsschutz greift. In manchen Fahrradversicherungen kann maximal ein Fahrrad, in anderen können dagegen auch mehrere Velos versichert werden.

Die Versicherungssumme richtet sich in der Regel nach dem Neuwert des oder der zu versichernden Velos. Dabei erstattet eine Fahrradversicherung im Schadenfall entweder die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden, wie bei einem Diebstahl, maximal den Wert des Fahrrades – also den Zeit- oder wenn vereinbart den Neuwert –, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Manche Policen leisten im Schadenfall bis zum Neuwert nur, wenn der Drahtesel eine bestimmte Altersgrenze noch nicht erreicht hat, danach wird maximal ein je nach Alter herabgesetzter Wert erstattet.

Versichert sind das Fahrrad und die vom Werk fest mit dem Velo verbundenen Teile, wie Lenker, Sattel, Lampen, Felgen und Gepäckträger. Wenn vereinbart, gilt der Versicherungsschutz auch für Zubehörteile und bestimmte Gepäckstücke, darunter Fahrradtasche, Kindersitz, Helm oder Fahrradanhänger. Häufig sind die Versicherungssummen, die für den Diebstahl und für Schäden am Zubehör und an den Gebäckstücken gelten je Zubehörteil, Schadenfall und/oder Jahr begrenzt.

Für E-Bikes besonders wichtig ist, dass in der Fahrradpolice auch Schäden am Akku, am Motor und an den Steuerungsgeräten als mitversichert gelten. Sind Elektronikschäden mitversichert, kann je nach Vertragsvereinbarung die Entschädigungshöhe je nach Fahrradalter begrenzt sein. Meist nicht mitversichert sind nachträglich angebaute Navigationsgeräte und Action-Kameras sowie mitgeführte Smartphones und Musikgeräte.

Auch ein Allroundschutz ist möglich

Üblicherweise ist bei allen Fahrradversicherungen der einfache Diebstahl abgesichert. Allerdings besteht auch hier der Versicherungsschutz nur, wenn das Rad mit einem Schloss, wie in der Versicherungspolice gefordert, ausreichend abgesichert war. Eine Nachtzeitklausel gibt es bei diesen Policen meist nicht.

Je nach Vereinbarung leisten viele Fahrradversicherungen auch für zahlreiche weitere Risiken. Versicherbar sind unter anderem folgende Schäden:

  • Schäden durch einen Teilediebstahl von Fahrradteilen und Zubehör, also wenn beispielsweise der Gepäckträger, die Fahrradtasche oder eine Radfelge mit Reifen entwendet wurde,
  • Vandalismusschäden, beispielsweise wenn ein Unbekannter das Velo beschädigt,
  • Schäden durch Naturgefahren wie Brand, Explosion, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm und/oder Hagel,
  • Schäden durch einen Unfall oder einen Sturz,
  • Schäden durch Material-, Produktions- und/oder Konstruktionsfehler (häufig nur, sofern die gesetzliche Gewährleistungsfrist des Verkäufers von zwei Jahren abgelaufen ist),
  • Verschleißschäden – eventuell begrenzt auf bestimmte Fahrradbauteile –, sofern das versicherte Fahrrad ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten hat,
  • Kabelbruch und Schäden durch Tierbisse, beispielsweise wenn ein Marder ein Kabel abgebissen hat,
  • Schäden an elektronischen Bauteilen durch Feuchtigkeit, Kurzschluss, Induktion und/oder Überspannung und/oder sogar
  • Schäden durch Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung.

Nicht versichert sind dagegen Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat, sowie Schäden, die bereits bei Abschluss des Vertrages bekannt waren. Je nach Police können auch Schäden im Rahmen von Radrennen ausgeschlossen sein. Manche Versicherer schließen auch Schäden am Akku durch unsachgemäße Aufladung vom Versicherungsschutz aus.

Schutzbrief für Fahrradfahrer

Einige Fahrradversicherungen enthalten zusätzlich eine Absicherung im Pannenfall. Unter anderem werden dann die Kosten für eine notwendige Pannenhilfe, die Kosten für ein Ersatzrad zur Fortsetzung der geplanten Reise oder auch die Kosten für die Rückreise nach Hause bei einem versicherten Schaden, die Kosten für den Radrücktransport oder den Transport des Rades zur nächsten Werkstatt übernommen.

Diese Leistungen können auch im Rahmen eines separaten Fahrradschutzbriefes abgesichert werden oder sind, je nach Vereinbarung, sogar im Kfz-Schutzbrief enthalten.

Wichtig ist zudem der Geltungsbereich: Während viele Fahrradversicherungen weltweit gelten, sind in einigen Policen die Leistungen der Pannenhilfe auf die Länder der Europäischen Union und bestimmte Anrainerstaaten begrenzt.

Zu allen Fachfragen rund um die Hausrat- und Fahrradversicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 400
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