Wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung belegen, war mehr als jeder Siebte, der letztes Jahr erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten hat, noch keine 45 Jahre alt. Bei den betroffenen Frauen war der Anteil sogar noch höher.
Durchschnittsalter der Neurentner bei 53,6 Jahren
Im vergangenen Jahr wurde 165.803 Personen erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt, nachdem sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und einen entsprechenden Antrag gestellt hatten. Aus aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geht zudem hervor, dass 2021 das Zugangsalter für eine Erwerbsminderungsrente im Schnitt bei 53,6 Jahren lag.
Rund vier Prozent der neuen Erwerbsminderungsrentner waren noch keine 35 Jahre alt und knapp neun Prozent jünger als 40 Jahre. Über 15 Prozent, also rund 25.100 Betroffene, hatten das 45. Lebensjahr bei Eintritt der Erwerbsminderung noch nicht erreicht – und damit mehr als jeder siebte Rentenerstbezieher.
Knapp jeder Vierte, der 2021 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, war jünger als 50 Jahre. Konkret traf dies auf fast 39.800 Personen zu – 24 Prozent der Neurentner. Zudem waren 42 Prozent aller Neurentner wegen einer Erwerbsminderung und damit über 69.500 Betroffene bei der ersten Rentenauszahlung noch keine 55 Jahre alt.
Frauen im Schnitt früher betroffen als Männer
Im letzten Jahr waren 48 Prozent aller Erstbezieher einer Erwerbsminderungsrente Männer und 52 Prozent Frauen. Die betroffenen Frauen erhielten im Schnitt mit 53,1 Jahren erstmals eine solche Rente, Männer dagegen rund ein Jahr später, also im Alter von knapp 54,1 Jahren. Auch in den letzten zehn Jahren waren bei der erstmaligen Rentenauszahlung die Frauen rund ein Jahr jünger als die Männer.
Im Jahr 2021 gliederte sich die geschlechterspezifische Altersstruktur der Neurentner wie folgt: Jeweils rund vier Prozent aller Männer und auch aller Frauen, die erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, waren jünger als 35 Jahre. Danach ist der Anteil von allen Frauen, bei denen in jungen Jahren eine Erwerbsminderung eingetreten ist und die eine entsprechende Rente erhalten haben, deutlich höher als bei den Männern.
So waren über 16 Prozent aller weiblichen Neurentner mit einer Erwerbsminderungsrente noch keine 45 Jahre alt. Bei den Männern, die 2021 erstmals eine solche Rente bekamen, lag der Anteil mit diesem Alter bei weniger als 14 Prozent. Zudem waren 45 Prozent der weiblichen, aber nur 39 Prozent der männlichen Bezieher einer erstmaligen Erwerbsminderungsrente jünger als 55 Jahre.
Wer Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hat gemäß § 43 SGB VI nur, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Zudem muss der Betroffene bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine fünfjährige Wartezeit (Mindestversicherungszeit in der GRV) erfüllt und in den letzten fünf Jahren mindestens für drei Jahre GRV-Pflichtversicherungsbeiträge, zum Beispiel als gesetzlich rentenversicherter Arbeitnehmer, entrichtet haben. Von diesen zuletzt genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird nur in wenigen Ausnahmefällen abgewichen.
Kann der Betroffene wegen seiner Erwerbsminderung nur noch weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein, besteht ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Ist es ihm möglich, mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, steht ihm, sofern die versicherungsrechtlichen Vorgaben erfüllt sind, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu. Für Personen, die im Bergbau gearbeitet haben, gibt es bei einer eingetretenen Erwerbsminderung eine spezielle Erwerbsminderungsrente für Bergleute.
Übrigens: Einen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, nicht mehr.
Durchschnittliche Höhe der Rente: 917 Euro
Im Durchschnitt erhielten die 165.803 Erstbezieher einer Erwerbsminderungsrente in 2021 einen Rentenzahlbetrag von monatlich 917 Euro. Im Rentenzahlbetrag sind die gesetzlichen Kranken– und Pflegeversicherungsbeiträge, die ein Rentner zu entrichteten hat, bereits abgezogen, nicht jedoch eine eventuell anfallende Einkommensteuer.
Über 87 Prozent dieser Neurentner, das waren 144.600 Personen, erhielten eine volle Erwerbsminderungsrente von im Schnitt monatlich 972 Euro. Den 20.661 Erstbeziehern einer Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung wurde eine Durchschnittsrente von 541 Euro überwiesen. Zudem erhielten 512 Personen in 2021 erstmals eine Erwerbsminderungsrente für Bergleute. Die Rentenhöhe lag hier im Schnitt bei knapp 606 Euro.
Zum Vergleich: Das Durchschnittsentgelt aller gesetzlichen Rentenversicherten lag 2021 laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei 40.463 Euro im Jahr, was bei einem Ledigen einem monatlichen Nettogehalt von rund 2.200 Euro entspricht. Dies verdeutlicht, wie hoch die Einkommenslücke eines Beziehers einer Erwerbsminderungsrente sein kann.
Zudem haben einige Personengruppen wie Selbstständige, Hausfrauen und -männer sowie Kinder aufgrund der versicherungsrechtlichen Vorgaben bis auf wenige Ausnahmen gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, selbst wenn sie aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes dauerhaft erwerbsunfähig sind.
Aus den rechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sowie aus den Daten der DRV-Statistiken lässt sich erkennen, wie wichtig bereits in jungen Jahren eine ausreichende Vorsorge für eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist, um im Ernstfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen.
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