Betriebliche Altersvorsorge: Was man vom Arbeitgeber fordern kann

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, wenn er Teile seines Arbeitsverdienstes dafür aufwendet. Zudem steht ihm ein Arbeitgeberzuschuss zu. Der Arbeitnehmer profitiert bei dieser Art der zusätzlichen Altersvorsorge nicht nur im Alter durch eine zusätzliche Rente, sondern hat bereits im Erwerbsleben finanzielle Vorteile.

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Möglichkeit, sich als Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Altersrente eine Zusatzrente für das Alter aufzubauen. Aktuell gibt es fünf verschiedene Formen der bAV, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer freiwillig anbieten kann. Konkret sind das die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direktzusage/Pensionszusage oder die Unterstützungskasse.

In einigen Branchen kann auch ein Tarifvertrag die Art der betrieblichen Altersvorsorge vorgeben. Doch auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine bAV von sich aus anbietet und es zudem keine Regelung durch einen Tarifvertrag gibt, muss der Beschäftigte nicht auf diese Art der Altersvorsorge verzichten.

Seit rund 20 Jahren hat nämlich jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, ein Anrecht auf eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung, also wenn er Teile seines Arbeitslohnes oder -gehaltes, dazu gehören neben dem fortlaufenden Verdienst auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, in einen bAV-Vertrag einzahlt.

Zumindest eine Direktversicherung muss ermöglicht werden

Konkret hat der Arbeitnehmer mindestens Anspruch auf eine bAV in Form einer Direktversicherung, deren Beiträge er mittels einer Entgeltumwandlung entrichtet. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer damit die Möglichkeit bieten, einen Teil seines Gehaltes in eine Direktversicherung einzahlen zu können, sofern er dem Beschäftigten keine andere Variante der bAV anbietet.

Im Detail kann jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer gemäß § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinem Gehalt jedes Kalenderjahr bis zu 4 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG GRV West) in einen bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung eingezahlt werden.

In 2022 beträgt die BBG GRV West 84.600 Euro – damit kann ein Arbeitnehmer mindestens 3.384 Euro seines Gehaltes in 2022 in eine bAV-Lösung per Entgeltumwandlung einbringen.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge Sozialabgaben und Steuern sparen

Wenn der Arbeitgeber es zulässt, kann der bAV-Beitrag des Arbeitnehmers auch höher sein, beispielsweise um auch alle Vergünstigungen, die im Rahmen einer bAV möglich sind, zu nutzen. Der Arbeitnehmer erhält durch eine bAV mit Entgeltumwandlung im Alter nämlich nicht nur eine zusätzliche Rente, sondern reduziert damit bereits im Erwerbsleben seine Einkommensteuer- und Sozialabgabenlast.

Gehaltsteile, die in eine bAV mit Entgeltumwandlung eingezahlt werden, sind laut § 14 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) bis zu einem Betrag von 4 Prozent der BBG GRV West sozialabgabenfrei, das heißt der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber müssen für diesen Gehaltsanteil keine Sozialabgaben entrichten. Zudem sind gemäß § 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz (EStG) bAV-Beiträge in Höhe von maximal 8 Prozent der BBG GRV West, die im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse eingezahlt werden, einkommensteuerfrei.

Somit können Arbeitnehmer 2022 3.384 Euro, das entspricht 4 Prozent der BBG GRV West, sozialabgabenfrei in eine bAV mit Entgeltumwandlung einzahlen. Des Weiteren muss in 2022 für bis zu 6.768 Euro, also für 8 Prozent der BBG GRV West, die per Entgeltumwandlung in einen bAV-Vertrag in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse eingezahlt werden, keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichtet werden. Das bedeutet nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter anderem, „dass bis zu diesen Grenzen umgewandeltes Arbeitsentgelt ‚brutto wie netto‘ in die Betriebsrente fließen kann“.

Es besteht ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss

Seit dem 1. Januar 2022 hat zudem jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen Anspruch, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss für einen bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung erbringt – dies gilt für alle entsprechenden bAV-Verträge, auch für die, die vor 2022 abgeschlossen wurden.

Im Detail muss der Arbeitgeber, sofern er selbst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, einen pauschalen Zuschuss von 15 Prozent des vom Arbeitnehmer sozialabgabenfrei eingezahlten bAV-Beitrags in den bAV-Vertrag einbringen.

Wahlweise kann der Arbeitgeber auch einen Zuschuss in Höhe des Sozialversicherungsbeitrags, den er selbst durch den bAV-Vertrag einspart, entrichten. Allerdings beträgt zum Beispiel die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers bei einem Arbeitnehmer, dessen Bruttoverdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung – in 2022 sind das 4.837,50 Euro monatlich – liegt, in der Regel mehr als 15 Prozent des vom Arbeitnehmer sozialabgabenfrei eingezahlten bAV-Beitrags, sodass für den Arbeitgeber in diesem Fall der pauschale Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent günstiger ist.

Ist in einem für den Arbeitnehmer geltenden Tarifvertrag ein höherer Zuschuss festgelegt, muss der Arbeitgeber diesen entrichten.

Auch der Arbeitgeber profitiert von der betrieblichen Altersvorsorge

Übrigens, neben einer verstärkten Mitarbeiterbindung bietet eine angebotene bAV für den Arbeitgeber mitunter auch finanzielle Vorteile: Beiträge, die der Arbeitgeber in die bAV seiner Mitarbeiter einzahlt, kann er als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Zudem reduzieren sich die Lohnnebenkosten durch die bereits aufgeführten Einsparungen bei den Sozialabgaben.

Eine weitere staatliche Vergünstigung gibt es für Arbeitgeber, die Geringverdiener bei der bAV mittels Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds mit einem Arbeitgeberzuschuss unterstützen.

Gemäß § 100 EStG gilt: Zahlt der Arbeitgeber für einen Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 2.575 Euro (jährlich unter 30.900 Euro) einen Arbeitgeberzuschuss zwischen 240 und 960 Euro pro Kalenderjahr in eine entsprechende bAV ein, erhält der Arbeitgeber 30 Prozent dieses Arbeitgeberzuschusses vom Staat zurück, also bis zu 288 Euro.

Zu allen Fachfragen rund um die betriebliche Altersvorsorge ist die Fachabteilung LV der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 200
E-Mail: lv@sdv.ag

 

Auch für das Jahr 2022 haben wir wieder für alle interessierten Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler viele einzigartige Veranstaltungen geplant. Nutzen Sie die Chance und seien Sie ein Teil davon. Die Anmeldung für alle geplanten Termine 2022 ist ab sofort möglich.
Zur Anmeldung: Makler-meets-Company ONLINE
Zur Anmeldung: Makler-meets-Company ON THE ROAD
Zur Anmeldung: PARTNERTAGE