Wer als Privatperson einen Neubau, eine Sanierung oder einen Umbau eines Hauses plant, sollte die damit verbundenen teils existenziellen Risiken ausreichend versichern. Zum einen unterliegt auch ein privater Bauherr einem hohen Haftungsrisiko, wenn ein anderer auf der Baustelle zu Schaden kommt, zum anderen besteht die Gefahr, dass das angelieferte Baumaterial gestohlen oder zum Beispiel durch Starkregen beschädigt wird.
Ein Bauherr haftet für vieles
Eine Baustelle birgt zahlreiche Gefahren, egal ob es sich um einen Neubau handelt oder ob ein Haus saniert oder umgebaut wird. Selbst wer als Bauherr ein Bauunternehmen mit der Bauausführung beauftragt, haftet für zahlreiche Schäden, die durch die Baustelle entstehen können.
Erleidet beispielsweise ein Passant einen Unfall, weil die Baustelle, dazu gehören unter anderem die Baugrube, die Baumaschinen und das Baumaterial, nicht ordnungsgemäß gesichert war, beispielsweise weil eine ausreichende Beleuchtung, Absperrung oder Beschilderung fehlten, muss der Bauherr für die entstandenen Personen-, Vermögens- und Sachschäden haften. Das Gleiche gilt, wenn ein Fußgänger, ein Radfahrer oder ein Auto von herabfallendem Baumaterial getroffen werden.
Selbst wenn beim Aushub der Baugrube ein Fehler passiert ist, der zu Rissen am Nachbargebäude führt, haftet der Bauherr dafür. Solche Schäden, insbesondere wenn Personen verletzt oder gar getötet werden, können schnell zum finanziellen Ruin des Bauherrn führen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Absichern lassen sich diese Risiken mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Eine solche Police übernimmt nicht nur die berechtigten Schadenersatzforderungen eines Geschädigten, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. Wichtig ist, dass die Bauherrenhaftpflichtpolice bereits vor Baubeginn abgeschlossen wird, die vereinbarte Versicherungssumme mindestens der Bausumme entspricht und die Vertragsdauer nicht kürzer ist als die tatsächliche Bauzeit.
Wer private Eigenleistungen am Bau ausführt, sollte dies in der Police ausdrücklich mitversichern, denn dann haftet der Bauherr beispielsweise auch für Schäden, die Bekannte, Freunde oder Verwandte erleiden, während sie ihm beim Bauen helfen.
In vielen Privathaftpflichtversicherungen ist in der Regel auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für ein Einfamilienhaus inkludiert, die wiederum einen Bauherrenhaftpflichtschutz bis zu einer bestimmten Bausumme gewährt. Allerdings ist die Bausumme oft niedrig und reicht nur für kleinere Sanierungs- oder Umbauarbeiten. Ist die Bausumme für das geplante Bauvorhaben höher, kann man entweder beim Versicherer nachfragen, inwieweit eine Erhöhung der Bausumme gegen Aufpreis möglich ist, oder gleich eine separate Bauherrenhaftpflichtpolice abschließen.
Versicherungsschutz für das Baumaterial und die Bauleistungen
Ein anderes finanzielles Risiko für einen Bauherren droht, wenn angeliefertes Baumaterial oder bereits fertige Bauleistungen durch Vandalismus Dritter oder höhere Gewalt wie Sturm, Hagel und Überschwemmung durch Starkregen beschädigt oder zerstört werden. Selbst eine nicht bekannte Bodenbeschaffenheit des Baugrundes kann zu Schäden führen, beispielsweise wenn durch ein unerwartetes Absenken des Erdreichs Spannungsrisse an einer bereits fertiggestellten Hauswand entstehen.
Mit einer Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung lassen sich derartige Schäden am Baumaterial und an den fertigen Bauleistungen eines konkret in der Police aufgeführten Bauvorhabens absichern. Versichert sind in einer solchen Police unvorhersehbare Schadenereignisse. Darunter fallen beispielsweise die mutwillige Beschädigung durch Fremde, fahrlässig verursachte Schäden durch die Bauhandwerker und Schäden durch unbekannte Bodeneigenschaften des Baugrundes.
Versichert sind auch Schäden durch ungewöhnliche Witterung wie Hagel, Sturm oder Überschwemmung durch Starkregen. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Beschädigungen, die durch normale Wetterverhältnisse wie Sonne, Wind, Frost oder normalem Regen eintreten. Auch Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern sind in einer Bauleistungsversicherung abgesichert – keinen Schadenersatz gibt es jedoch für eine unsachgemäß ausgeführte Bauleistung. In vielen Bauleistungspolicen können zudem Diebstahlschäden von bereits fest mit der Immobilie verbundenen Bauteilen wie Sanitäranlagen und Heizkörpern optional mitversichert werden.
Brandschäden sinnvoll absichern
Teils optional in einer Bauleistungsversicherung miteinschließen lassen sich auch Schäden an den fertigen Baugewerken und am Baumaterial durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Allerdings kann es sinnvoller sein, diese Risiken über eine Feuerrohbauversicherung abzusichern. So bietet eine Feuerrohbauversicherung beim Feuerrisiko teils einen besseren Versicherungsumfang wie deutlich höhere Versicherungssummen für notwendige Aufräumungs- und Löschkosten nach einem Brand als eine Bauleistungsversicherung.
Eine Feuerrohbauversicherung gibt es als Einzelpolice, sie wird aber auch für einen vereinbarten Zeitraum als Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung angeboten. Schließt man eine solche Wohngebäudeversicherung vor beziehungsweise zum Baubeginn ab, wird häufig der Schutz der Feuerrohbauversicherung während der Bauzeit kostengünstig oder sogar kostenlos gewährt. Nach Fertigstellung des Neubaus greift dann der Schutz der Wohngebäudeversicherung nahtlos.
Wer ein vorhandenes Haus saniert oder umbaut, sollte prüfen, inwieweit in einer eventuell bestehenden Gebäudeversicherung bereits eine Feuerrohbauversicherung inkludiert ist und ob für das Bauvorhaben die vereinbarte Versicherungssumme und die Dauer des Versicherungsschutzes ausreichen.
Für einen nahtlosen Schutz vom Rohbau bis zum fertigen Haus
Generell sollten die An- oder Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude bereits vor Baubeginn dem Versicherer, bei dem für das Haus eine Gebäudeversicherung besteht, mitgeteilt werden, um nicht den Versicherungsschutz zu gefährden, denn die Bauarbeiten können eine Gefahrerhöhung darstellen.
Zudem sollte die bestehende Gebäudeversicherung zeitnah zum Ende der Baumaßnahmen entsprechend den fertiggestellten Gewerken angepasst werden – so ist in der Regel bei Anbauten und Umbauten die Versicherungssumme zu erhöhen, um eine Unterversicherung zu verhindern.
Wer ein neues Haus baut, sollte sich rechtzeitig um einen Versicherungsschutz für das neue Gebäude im Rahmen einer Gebäudeversicherung kümmern, damit es keine Absicherungslücken nach der Fertigstellung der Immobilie gibt, sofern dies nicht bereits durch die Absicherung mit einer Wohngebäudepolice mit integrierter Feuerrohbauversicherung erfolgt ist.
Diverse Ausführungen, was bei privaten Baumaßnahmen unter anderem hinsichtlich der Sicherheit zu berücksichtigen ist und wann ein Bauherr ein privates Bauvorhaben vorab bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verpflichtend anmelden muss, enthält die kostenlos downloadbare Broschüre „Selbst bauen“ der BG Bau.
Zu allen Fachfragen rund um die Absicherung als Bauherr und als Immobilienbesitzer ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 400
E-Mail: sach@sdv.ag
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