Noch immer haben manche bezüglich E-Autos Vorurteile, zum Beispiel, dass sie häufiger in Brand geraten als andere Autos. Zwar gibt es tatsächlich Unterschiede, worauf ein Autofahrer bei der Benutzung eines Stromers im Gegensatz zu einem Pkw mit Verbrennermotor achten sollte, allerdings nur wenige.
„E“ ist problematisch bei Pannen
Springt beispielsweise ein Auto nicht an, kann man häufig das Problem lösen, wenn man es anschiebt, anschleppt oder auch die Batterie mittels eines weiteren Pkws überbrückt. Dies gilt allerdings nur für Autos mit Verbrennermotoren, nicht bei E-Fahrzeugen. Die Stromer dürfen weder mit einem Seil noch mit einer Stange abgeschleppt werden. Der Grund: Beim Rollen kann über die Drehbewegung der Reifen durch den eingebauten Elektromotor Energie erzeugt werden – und diese kann, wenn das Fahrzeug vorher nicht angelassen wurde beziehungsweise nicht aus eigener Kraft fährt, wiederum die Elektronik beschädigen.
Details hierüber, ob und wenn ja, wie ein Elektro- oder auch ein Hybrid-Fahrzeug abgeschleppt werden kann, finden sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Im Zweifelsfall hilft nur ein Abschleppfahrzeug. Das Überbrücken der Batterie ist ebenfalls problematisch und funktioniert – wenn überhaupt – beispielsweise nur vom Hybridfahrzeug zu einem anderen Fahrzeug, das mit einer mangelhaften Batterie liegen geblieben ist. Doch auch hier sollte man unbedingt vorher in der Bedienungsanleitung nachlesen.
Angesichts der Pannenproblematik – schließlich kann man mit einem vollelektrischen Fahrzeug auch ganz einfach wegen einer leeren Batterie liegen bleiben – empfiehlt es sich, neben der Kfz-Versicherung auch einen Schutzbrief abzuschließen. Sollte man mit einem Stromer liegenbleiben, helfen Abschleppdienst und Experten weiter.
Viele Vorurteile …
Im November befragte das Marktforschungsinstitut YouGov GmbH im Auftrag der DEVK über 2.000 Personen über E-Autos. 49 Prozent waren der Ansicht, dass Stromer häufiger Brandschäden haben als diesel- oder benzinbetriebene Pkws. Die Befragten waren insbesondere der Meinung, dass das Alter der Batterie, Produktionsmängel, ein Unfall oder der Ladevorgang das Risiko für einen Brand erhöhen würden.
Die vermeintlich hohe Brandgefahr hatte sogar in der Vergangenheit viele Kommunen dazu gebracht, die E-Fahrzeuge beispielsweise aus den Tiefgaragen zu verbannen. Betrachtet man allerdings die Fakten, so zeigt sich schnell, dass all dies Vorurteile sind, denn die elektrischen Komponenten in Elektrofahrzeugen müssen „eigensicher“ sein. Das bedeutet konkret, dass der Stromfluss bei einem Defekt oder einem Unfall sofort unterbrochen werden muss.
„Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt in diesem Zusammenhang auch Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Und er geht sogar noch einen Schritt weiter, denn wegen ihres brennbaren Treibstoffs würden Autos mit Verbrennungsmotor im Vergleich zu Stromern sogar eine höhere Brandlast aufweisen.
… stimmen nicht
Fahrzeugbrände an Elektro- oder Hybridfahrzeugen kommen also nicht häufiger vor als bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen. „Wenn aber die Lithium-Ionen-Batterie eines solchen Fahrzeugs brennt, kann das die Feuerwehren aktuell vor große Herausforderungen stellen“, weiß der DEKRA-Unfallforscher Markus Egelhaaf, selbst aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr. Der Grund: Zum einen ist die Batterie zumeist so verbaut, dass sie bei Unfällen möglichst wenig belastet wird. Häufig befindet sie sich unterhalb der Fahrgastzelle.
„Das hat zur Folge, dass die Batterie im Brandfall für die Feuerwehr nicht besonders leicht zugänglich ist“, so Egelhaaf. Dennoch können Feuerwehren derartige Fahrzeugbrände löschen. Dies bestätigt Dipl.-Ing. (FH) Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren. „Dies gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz.“
Bachmeier gibt jedoch zu bedenken: „Ein normales Auto löschen wir in einer Viertelstunde und brauchen dafür 500 Liter Wasser. Beim E-Auto sind wir hingegen oft zwei bis drei Stunden beschäftigt und brauchen 10.000 Liter Wasser.“ Außerdem wichtig: Ein E-Auto muss bis rund 72 Stunden nach einem gelöschten Brand beobachtet werden, da es aufgrund der chemischen Reaktionen immer wieder zu brennen beginnen kann. Übrigens liefert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) mit dem kostenlos herunterladbaren Ratgeber „Hinweise für die Brandbekämpfung von LithiumIonenAkkus bei Fahrzeugbränden“ hilfreiche Tipps zum Thema speziell für Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen.
Das „E“ auf dem Kfz-Kennzeichen ist clever, aber kein Muss
Woran erkennt man eigentlich, ob es sich bei einem Auto um ein Elektrofahrzeug beziehungsweise um einen Plug-in-Hybriden oder ein Modell mit Brennstoffzelle handelt? Schließlich gibt es oftmals die Modelle sowohl mit Verbrenner als auch Elektroantrieb und von außen unterscheiden sich diese oftmals wenig oder gar nicht. Das Kennzeichen mit dem „E“ am Ende der Zahlen- und Buchstabenkombination ist hier ein wichtiger Hinweis, denn es darf nur von Fahrzeugen mit einem Elektroantrieb, einer Brennstoffzelle oder von einem Plug-in-Hybriden genutzt werden.
Eine Pflicht, dass ein E-Auto auch ein „E“ im Kennzeichen trägt, gibt es allerdings nicht. Geregelt ist dies im Elektromobilitätsgesetz (EmoG). In § 3 EmoG wurden übrigens auch einige Privilegien festgelegt, die für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten. Dies betrifft beispielsweise die Nutzung von Sonderspuren oder von besonderen Parkplätzen. Allerdings entscheidet jede Kommune für sich, inwieweit Sonderrechte den Stromern eingeräumt werden.
Wichtig: Auch wenn man mit einem Stromer und einem E-Kennzeichen unterwegs ist, genießt man bei der Umweltplakette keine Vorrechte. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge ebenfalls eine (grüne) Umweltplakette benötigen, wenn man damit in die Umweltzone einer Stadt einfährt. Auf dieser Klebeplakette für die Windschutzscheibe muss das gesamte Kennzeichen inklusive des Buchstabens „E“ eingetragen sein.
Zu allen Fachfragen rund um die Kfz-Versicherung ist die Fachabteilung Sach der SDV AG gerne für Sie erreichbar:
Telefon: 0821 71008 400
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