Bei der Flottenversicherung kommt es auf die Details an

Für Firmenkunden ist eine Flottenversicherung eine wichtige Absicherung, für Makler hat diese Police durchaus Cross-Selling-Potential. Doch Detailinformationen wie etwa über wichtige Leistungsbausteine sollten vorhanden sein.

Individuelle Gestaltung wichtig

Es liegt auf der Hand, dass sich Einzelverträge für Fahrzeuge in einem betrieblichen Fuhrpark kaum rentieren. Damit stehen viele Unternehmer einer kollektiven Flottenversicherung durchaus aufgeschlossen gegenüber. Als Basisschutz ist meist neben der Haftpflicht- auch eine Kaskopolice enthalten. Doch es macht durchaus Sinn, weitere Bausteine und damit eine umfassende Absicherung zu gestalten.

Als Makler gilt es hier auf die individuelle Gestaltung zu setzen, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens orientiert. Ausschlaggebend sind natürlich die Größe des Fuhrparks und eine damit verbundene Bedarfsanalyse. Sollte eine Finanzierung über Leasingverträge oder Kredite vorhanden sein, gilt es zu prüfen, ob die GAP-Deckung eventuell bereits in den Verträgen vorhanden ist. Wenn nicht, sollte sie in jedem Fall in den Umfang der Flottenversicherung aufgenommen werden, immerhin schließt sie im Schadensfall die Lücke zwischen dem Zeitwert und dem noch zu zahlenden restlichen Betrag der Finanzierung.

Empfehlenswert ist auch, branchenbezogene Risiken in die Police mit aufzunehmen. Sinnvoll könnte in diesem Zusammenhang etwa eine Absicherung gegen Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden. Diese, kurz als BBB bezeichnete Absicherung, greift dann, wenn die Kaskoversicherung nicht mehr abdeckt, zum Beispiel wenn ein LKW eine Vollbremsung macht und dabei die Ladung verrutscht oder aber wenn ein Truck schwer oder fehlerhaft beladen ist.

Die Details machen den Unterschied

Die zuletzt genannte BBB-Police gab es früher eigentlich nur für LKWs, mittlerweile wird sie auch für gewerblich genutzt PKWs abgeschlossen. Dies ist ebenso ein Detailwissen, das dem Kunden vermittelt werden sollte wie etwa die Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei privaten Fahrten mit dem Dienstwagen nicht zum Tragen kommt. Hier ist die sogenannte FSV, die Fahrer-Schutz-Versicherung, zu empfehlen. Damit ist nämlich der Personenschaden eines Fahrers bei einem selbst verschuldeten Unfall abgesichert und quasi eine gefährliche Versicherungslücke geschlossen.

Bonus-/Malus-System zur Beitragserrechnung

Was die Beiträge zur Flottenversicherung betrifft, so werden diese durch ein festgelegtes Bonus- Malus-System berechnet. Das bedeutet, dass sich die Prämie aus der im Vorjahr ermittelten Schadensquote errechnet. Zudem gibt es eine Bestimmung über die offiziellen Tabellen der Flottenpolice-Klassen. Diese wiederum legt der GDV fest.

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