Die ersten Corona-Beschränkungen wurden von der Regierung gelockert. Trotzdem ist die Krise noch nicht überstanden, der weitere Verlauf ist unklar. Das bedeutet für einige Ihrer Kunden leider weiterhin finanzielle Unsicherheit.
Deshalb haben wir unsere Corona-Sonderregelung bei Zahlungsschwierigkeiten bis 30. September 2020 verlängert.
Nähere Informationen zur Sonderregelung finden Sie hier.
Informationen speziell zur Kurzarbeit in der bAV stehen hier für Sie bereit.
Alle Informationen finden Sie auch im Internet unter www.alte-leipziger.de/corona-vermittler-konzern.
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.