Corona – Krise ist gleich Chance (Teil 1) – Nutzen Sie die Chancen und verpassen Sie nicht Ihre Gelegenheiten!
Wir sind Ihr Fels in der Brandung!
Nutzen Sie die derzeitige Situation und gestalten Sie Ihren Plan, wie Sie lukrative Geschäfte machen können.
In China gibt es für die Krise ein Schriftzeichen, welches gleichzeitig zwei Bedeutungen hat. Gefahr und Gelegenheit!
Wir als Württembergische sind als Partner des Mittelstandes Ihr Fels in der Brandung.
Gerne geben wir Ihnen einige Ideen an die Hand, die Sie gleich in die Tat umsetzen können:
- Chancen der Tarifverträge nutzen
Es gibt in der aktuellen Situation auch Branchen, die besonders viel zu tun haben – denen es gut geht.
Besonders im Gesundheitsbereich ist die verstärkte Mitarbeit von Medizinischen Fachangestellten und Apothekenmitarbeitern notwendig, um den Kampf gegen das Corona-Virus zu gewinnen. Als Geste der Anerkennung wird sogar für die besonders verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit dieser Mitarbeiter über einen „Corona-Bonus“ nachgedacht.
Bieten Sie hierfür das passende Rezept für den Ruhestand!
Wussten Sie, dass für medizinische Fachanstellte und Arzthelfer/innen ein sehr attraktiver Tarifvertrag besteht und bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und mehr ein tarifvertraglicher Zuschuss von monatlich 76 € für die betriebliche Altersversorgung genutzt werden kann. Zusätzlich können steuer- und sozialabgabenfrei Teile des Gehalts in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Der Arbeitgeber beteiligt sich dann noch einmal mit einem Zuschuss von 20%.
So fließen bei nur ca. 93 € weniger Nettogehalt 276 € in die Versorgung.
Auch Mitarbeiter/innen in Apotheken profitieren durch Ihren Tarifvertrag von hohen Beiträgen und Zuschüssen, mit denen sich der Arbeitgeber beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge beteiligt. Sie erhalten bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden 27,50 €. Zusätzlich können steuer- und sozialabgabenfrei Teile des Gehalts in eine Betriebsrente umwandelt werden. Der Arbeitgeber beteiligt sich dann noch einmal mit einem Zuschuss von 20%.
- Vorsorge-Produkte ohne Gesundheitsfragen
Besonders in der derzeitigen Situation bieten sich Vorsorge-Produkte ohne Gesundheitsfragen an, da sie schnell umgesetzt werden können.
Kennen Sie schon unsere Sparzielabsicherung ohne Gesundheitsfragen?
Bis zu einem Eintrittsalter von maximal 45 Jahren bieten wir in der 3. Schicht eine BU-Beitragsbefreiung (Sparzielabsicherung) bis maximal 250 € an.
Bei der betrieblichen Altersversorgung bieten wir sogar bis zu einem maximalen Jahresbeitrag von 8% der BBG Rentenversicherung (West) eine Sparzielabsicherung ohne Gesundheitsfragen an!
Bei der betrieblichen Altersversorgung bieten wir sogar bis zu einem maximalen Jahresbeitrag von 8% der BBG Rentenversicherung (West) eine Sparzielabsicherung ohne Gesundheitsfragen an!
Stellen Sie sich vor, es gibt Konzepte für die Krankenzusatzversicherung die sich immer für den Kunden rechnen und die ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können!
Dieses einmalige Konzept bieten wir mit unserer Vorsorgeversicherung und unserem Tarif Zahn & Brille an. Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen die Vorteile für Ihre Kunden auf!
- Pensionszusagen dringend gegen Insolvenz absichern
Nutzen Sie die derzeitige Situation und zeigen Sie sich als kompetenter Berater Ihrer Firmenkunden. Wenn Sie in Ihrem Klientel auch Unternehmer mit einer Pensionszusage haben, dann bieten Sie eine kompetente Prüfung der Insolvenzsicherung an.
Gerade für Unternehmer ist es besonders wichtig und entscheidend das bestehende Pensionsvermögen im Falle einer Insolvenz abzusichern. Denn die aktuelle Situation zeigt: Kein Unternehmen ist vor einer möglichen Insolvenz sicher!
Unsere Handlungsempfehlung: In der Krise die Pensionszusage insolvenzsicher machen und nach der Krise die Pensionszusage optimieren!
Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen anhand einer Checkliste auf worauf es ankommt!
- Abfindungs-Direktversicherung
Wenn Sozialpläne unausweichlich in Unternehmen umgesetzt werden müssen und Abfindungen angeboten werden, dann denken Sie an eine steueroptimierte Lösung für Ihre Kunden. Wenn die Abfindung oder ein Teil davon in eine steuerentlastende Abfindungs-Direktversicherung investiert wird, dann kann sich Ihr Kunde über eine attraktive Altersversorgung freuen. Der steuerfreie Betrag ist in der Regel auch sozialversicherungsfrei.
Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (West) können mit der Anzahl der Kalenderjahre, in der das Arbeitsverhältnis bestand, steuerfrei berücksichtigt werden. Dies ist auf 10 Kalenderjahre maximiert. Im Jahr 2020 können somit steueroptimiert bis zu 33.120 €uro angelegt werden.
Wir zeigen Ihnen die bestmögliche Variante für Ihre Kunden auf.
Freuen Sie sich schon auf den zweiten Teil unserer Ideen für Ihren Geschäftserfolg, der Ihnen in der nächsten Woche zugeht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung dieser Idee – unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihren Anruf!
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.