Wir müssen, wie Sie, davon ausgehen, dass Kunden aufgrund der veränderten Situation ihre finanziellen Möglichkeiten überprüfen werden. Einige Kunden werden zeitlich befristet nicht in der Lage sein, ihre vertraglichen Verpflichtungen in der gewohntem Weise zu erfüllen.
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass unsere Kunden ihre Verträge insgesamt aufrecht erhalten.
Demzufolge haben wir uns entschlossen, Ihnen und Ihren Kunden, bei Bedarf folgende befristete Sonderregelung anzubieten:
Wir werden bei folgenden Geschäftsvorfällen eine mögliche anfallende Provisions- bzw. Courtagebelastung in der Lebensversicherung erst nach 6 Monaten durchführen:
• Beitragsstundung bis zu 6 Monaten
• Beitragsfreistellung
Voraussetzung für die Verschiebung der Provisions- bzw. Courtagebelastung ist, dass Sie diese Sonderregelung vorher bei uns formlos beantragen.
Diese Regelung gilt zunächst bis 31.07.2020.
Sie haben hierzu weitere Fragen? Wir sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 030/ 25 87-261 für Sie da.
Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Kunden viel Kraft und bleiben Sie gesund!
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.