Zur Unterstützung unserer Kunden haben wir für alle Tarife die Stundungsregelungen angepasst. Stundungen können ohne Angabe eines Grundes formlos für bis zu 12 Monate beantragt werden. Diese Regelung ist zunächst bis 30.06.2020 befristet. Für Geschäftspartner erfolgt bei einer Stundung keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die LV 1871-Gruppe
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, mit erheblichen Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Miteinander sowie auf die Wirtschaft, möchten wir Ihnen gerne Informationen zur Situation und den Entwicklungen bei der LV 1871-Gruppe geben.
HINWEIS: Die SDV AG stellt Informationen/Maßnahmen der Gesellschaften in der Corona-Krise zur Verfügung. Diese Informationen wurden per Mail oder Newsletter der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SDV AG übernimmt hierfür keinerlei Haftung bzw. Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.