Die Corona-Krise beherrscht derzeit nicht nur die Schlagzeilen und die Wirtschaft. Die Verunsicherung der Menschen ist groß, neben alltäglichen Fragen der Kinderbetreuung und der Angst um den Arbeitsplatz gibt es auch versicherungstechnisch drängende Frage, mit denen Makler derzeit konfrontiert sind.
Frage nach der Kostenübernahme der Reiserücktrittversicherung
Es ist kurz vor Beginn der Osterferien, viele haben noch einmal einen Schiurlaub oder schon eine Reise ans Meer geplant. Was tun in Zeiten von Corona? Zahlt eine Reiserücktrittversicherung? Klar ist, dass diese Versicherung nur dann übernimmt, wenn eine Reise aufgrund einer Krankheit oder eines anderen Ereignisses nicht angetreten werden kann. Natürlich zählt dazu auch der Coronavirus. Wer lediglich Angst vor einer möglichen Ansteckung oder Infektion mit der Krankheit hat, nimmt einen von der Versicherung nicht gedeckten Anspruch in Kauf.
Festzuhalten ist allerdings, dass derzeit viele Fluggesellschaften und Hotels sich gerade derzeit in Bezug auf Stornokosten sehr kulant zeigen.
Kostenübernahme für Corona-Tests wird vom Arzt entschieden
Die Frage, wer die Kosten für eine Corona-Testung zahlt, hängt von der Entscheidung des behandelnden Arztes ab. Wenn dieser aufgrund eines begründeten Verdachts oder vorliegender Symptome einen Test anordnet, erhält eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Die Kosten können im übrigen bis zu 300 Euro betragen.
Wer ohne Empfehlung oder Anordnung des Arztes einen Test machen möchte, der muss die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Dies gilt auch, wenn der Betreffende privat Krankenversichert ist. Auch für diese Personen gilt eine Kostenübernahme seitens der Versicherung nur im Verdachtsfall bzw. auf Anordnung des medizinischen Personals.
Ob eine Kostenübernahme erfolgt, ist nicht davon abhängig ob der Test positiv oder negativ ausfällt.
Deckung durch die Auslandskrankenversicherung ist vom Zeitpunkt der Erkrankung abhängig
Voraussetzung für die Leistung einer Auslandskrankenversicherung ist die Tatsache, dass dazu ein Grenzübertritt erfolgen musste. Wer im Ausland erkrankt, kann auf diese Police vertrauen und auf eine Kostenübernahme der medizinisch notwendigen Behandlungen. Zu beachten ist, dass viele Auslandskrankenversicherungen auf eine Dauer von 42 Tagen beschränkt sind, was gerade im Fall von Coronaerkrankungen überschritten werden kann.
Doch Versicherungsnehmer müssen sich auch für diesen Fall keine Sorgen machen. Viele Versicherungen gewähren eine Verlängerung, sofern der Patient ohne eigenes Verschulden für länger in stationärer Behandlung bleiben muss. Wichtig ist, dass dies in den individuellen Versicherungsbedingungen exakt geprüft wird.
Sie haben individuelle Fragen oder benötigen fachspezifische Informationen? Die Mitarbeiter der Fachabteilung Kranken sind unter der Telefonnummer: 0821/71008 – 200 für Sie erreichbar!