Kaum ein Tag vergeht ohne neue Zahlen und verstörende Nachrichten zum Thema Coronavirus. So meldete gestern das RKI 1296 erkrankte Personen in Deutschland. Neben den aktuellen Fragen zum Verhalten Infizierter oder in Quarantäne befindlicher Personen gibt es auch interessante Details zu Versicherungsfragen, etwa zur Berufsunfähigkeit.
Grundsätzliches zum Thema Corona-Erkrankung
Wer am COVID-19 Erreger erkrankt und infolgedessen krank geschrieben wird, hat wie auch bei anderen Erkrankungen Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Sollte eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen worden sein, kommt auch diese wie gewohnt zum Tragen. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler krank wird, bekommt – sofern der allgemeine Beitragssatz gewählt wurde – direkt Krankengeld bzw. nach Ende der vereinbarten Karenzzeit Leistungen aus seiner Krankentagegeldversicherung.
Muss eine Infektion mit dem Corona-Virus beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden?
Derzeit verhalten sich Versicherungen so, dass eine Infizierung mit dem COVID-19 Erreger wie eine Infektion mit dem herkömmlichen Grippevirus angesehen wird. Gibt ein Versicherungsnehmer während einer bestehenden Infektion einen Antrag auf BU ab, so wird dieser aktuell nicht akzeptiert, sondern zurückgestellt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der VN es wieder versuchen kann, sobald die Infektion ausgeheilt ist.
Gibt es eine ärztliche Dokumentation, dass die Infektion ohne Folgen ausgeheilt ist, wird bei den meisten Versicherern eine ganz normale Annahme eines BU-Antrages erfolgen. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass infolge der Corona-Epidemie wohl weder mit der Erhöhung der Beiträge noch zu einer Aufnahme in die Liste der Ausschlusskriterien vom Versicherungsschutz kommen wird. Doch eines muss in diesem Zusammenhang festgehalten werden – diese Informationen spiegeln den derzeitigen Stand der Erkenntnisse und Entwicklungen wider, Änderungen können sich infolge veränderter Faktenlage natürlich ergeben.
Wird man durch eine Corona-Infektion berufsunfähig?
So restriktiv derzeit mit Erkrankten und Infizierten umgegangen wird, stellt sich vielleicht der eine oder andere die Frage, inwieweit der Corona-Virus Folgen für eine etwaige Berufsunfähigkeit haben kann. Derzeit weist laut allgemeinen Informationen nichts darauf hin, dass infolge dessen eine Berufsunfähigkeit entstehen kann. Der Prozentsatz aller jener, die danach komplett gesund sind, ist hoch.
Sollte sich das Faktum ergeben, dass eine Infektion mit dem Virus doch Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit Betroffener haben kann, so gibt es für alle, die bereits einen bestehenden BU-Vertrag haben, gute Nachrichten. Denn in diesem Fall, sind die Folgen dieser Erkrankung mitversichert. Immerhin geht es bei der BU ja nicht grundsätzlich darum, welche Form einer Gesundheitseinschränkung aufgetreten ist. Auch bislang unbekannte Krankheiten sind umfasst, also auch der derzeit grassierende COVID-19 Erreger.
Zu allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zur Angebotserstellung ist die Fachabteilung gerne unter Telefon: 0821/71008 – 200 für Sie erreichbar!