Das neue Jahr war noch keinen Tag alt, als eine Tiertragödie viele Deutsche aufwühlte. Der Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos in der Silvesternacht mit mehr als 30 toten Tieren hat viele betroffen gemacht.Die Verursacher, die eine Himmelslaterne steigen ließen, sind mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert. Damit rückt der Stellenwert einer privaten Haftpflichtversicherung in den Fokus.
Versicherungsrechtliches Nachspiel wird problematisch
Der Brand im Krefelder Affenhaus hat vermutlich ein versicherungsrechtlich recht kompliziertes Nachspiel. Denn es ist äußerst fraglich, ob die Verursacher über eine private Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügen. Die Sprecherin des Zoos gab dazu an, dass neben dem kompletten Inventar auch die Technik und die Möblierung, vor allem aber die Tiere versichert sind. Es liegt allerdings auf der Hand, dass der ideelle Wert der Tiere, die in Freiheit durchaus bedroht sind, von keiner Versicherung gedeckt werden kann. Die Ermittlung der exakten Schadenssumme ist derzeit ein schwebendes Verfahren, es wird aber von einem zweistelligen Millionenbetrag ausgegangen.
Private Haftpflichtversicherung zahlt
Es ist unbestritten, dass die private Haftpflichtversicherung der Verursacherinnen für den Schaden aufkommen wird. Immerhin übernimmt diese auch fahrlässig verursachte Schäden, ausgeschlossen sind nur solche, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Wer eine Himmelslaterne aufsteigen lässt, lässt diese zwar mit Vorsatz aufsteigen, es ist aber klar, dass damit kein Brand ausgelöst werden möchte.
Damit ist die Verursachung des Schadens maximal eine grob fahrlässige und muss von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden. Nach Ansicht einiger Experten könnte aber ein anderer Ausschluss greifen. Denn der Versicherungsschutz könnte dann verloren gehen, wenn der Schaden aufgrund einer vorsätzlichen Straftat hervorgerufen wird. Eine Himmelslaterne aufsteigen zu lassen, gilt aber derzeit nur als Ordnungswidrigkeit. Damit ist der vollumfängliche Haftpflichtschutz sicher gewährleistet.
Bei Police auf umfassende Deckungssumme achten
Mit Recht darf allerdings in Frage gestellt werden, ob die Krefelder Verursacher eine Police mit einer zweistelligen Millionensumme als Deckungssumme abgeschlossen haben. Noch vor wenigen Jahren wurde eine Versicherungssumme von nur fünf Millionen empfohlen. Im letzten Jahr rieten die Konsumentenschützer zu Verträgen mit einer Deckungssumme von zehn Millionen obwohl bereits Versicherungssummen von 50 Millionen möglich waren.
Prämienunterschiede sind gering
Die Unterschiede der Versicherungsprämien sind zu vernachlässigen. Das Maklerprogramm der Smart Insurtech AG hat dazu fast 190 Tarife verglichen und wies insgesamt sechs Tarife mit einer Deckungssumme von zehn Millionen und einer Prämie von weniger als 60 Euro jährlich aus. Da alte Verträge noch einen Schutz von nur drei Millionen aufweisen können, liegt es an Ihnen als Versicherungsvermittler, Ihre Kunden dahingehend zu betreuen und auf eine etwaige unzureichende Absicherung aufmerksam zu machen.
Bevölkerung ist emotionalisiert
Derzeit dürfte eine Aktion, die darauf abzielt, bei Kunden die Verträge der privaten Haftpflichtversicherung zu prüfen und eventuell anzupassen, auf großes Interesse und volle Zustimmung stoßen. Denn das Brandereignis im Krefelder Zoo hat die Bevölkerung zu einem großen Teil emotional betroffen gemacht. Das beweist das Suchergebnis bei Google – wer hier die Suchbegriffe Brand Affenhaus Krefelder Zoo eingibt, erhält mehr als fünf Millionen Treffer. Wenn Sie als Versicherungsmakler hier zu mehr Schutz bei der Versicherung werben, sollte das also auf große Zustimmung stoßen.
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