Der Garten ist für viele ein echtes Paradies während der warmen Jahreszeit, das mit viel Liebe und technischem Aufwand gepflegt wird. Den modernsten Standards entsprechend sind Rasenroboter immer beliebter und erfreuen sich steigender Verkaufszahlen. Doch viele stellen sich die Frage, wie die nützliche Gartenhilfe richtig abgesichert wird.
Hausratversicherung unter gewissen Umständen
Es liegt auf der Hand, dass Mähroboter für Diebe leichte Beute sind. Immerhin befindet sich die Ladestation in der Regel außerhalb eines abschließbaren Raumes. Um hier gegen Diebstahl abgesichert zu sein, gilt es, das Gartengerät in die Hausratsversicherung aufzunehmen. Dort sind sie ähnlich gehandhabt wie Gartenmöbel oder sonstige Gartengeräte. In der Police muss demnach der sogenannte einfache Diebstahl versichert sein. Das bedeutet, dass Dinge, die sich außerhalb der eigenen vier Wände befinden und demzufolge leicht zu entwenden sind, damit vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Klären Sie mit Ihrem Kunden, ob er diese Zusatzleistung haben möchte, denn Mähroboter sind nicht automatisch versichert. Zusätzlich sollten Sie abstimmen, ob das Gerät auch für Schäden durch herabfallende Äste oder Unwetter wie Hagel, geschützt werden soll.
Auch Privathaftpflicht ist gefragt
Stellen Sie sich vor, Ihr Kunde verlegt das Begrenzungskabel falsch, wodurch der Mähroboter die Grundstücksgrenze nicht richtig erkennt und das frische Blumenbeet des Nachbarn zerstört. Auch auf dem Rasen herumliegende Kleidungsstücke oder Spielzeug der Kinder können vom modernen High-Tech-Gartenhelfer nicht immer als Hindernisse erkannt werden. Aktiviert sich dann die Abschaltautomatik nicht, kann viel passieren. In all den geschilderten Fällen wird der Betreiber des Rasenroboters in die Haftung genommen. Damit ist der Schutz durch eine Privathaftpflichtversicherung das Gebot der Stunde und der sicheren Gartenarbeit, die der Versicherungsnehmer mit einem kühlen Getränk auf der Terrasse entspannt verfolgen kann.
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