E-Scooter versichern – was muss man alles wissen?

Sie gehören, insbesondere in Großstädten, mittlerweile ebenso zum Stadtbild, wie Shoppingcenter und rote Ampeln. Die Rede ist von den sogenannten Elektro-Scootern. Die Fangemeinde der kleinen fahrbaren Untersätze wächst stetig, was den unzweifelhaften Vorteilen der praktischen Roller geschuldet ist.

Sie sind besonders handlich, platzsparend und noch dazu überaus erschwinglich geworden. Wer also innerhalb der Stadt von A nach B muss, zieht den E-Scooter einem sperrigen Fahrrad immer öfter vor. Was viele jedoch nicht wissen; E-Scooter sind in Deutschland nach wie vor (noch) nicht zugelassen, wenn man sie außerhalb von Privatgelände bewegen möchte.

Die eKFV und ihre Folgen

„Referentenentwurf Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ – diesen charmanten Namen trägt die Verordnung, welche die Teilnahme der E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr reglementiert. Wem das zu lang und umständlich erscheint; der kann sich auch problemlos mit der Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeugeverordnung“ oder auch „eKFV“ behelfen.

Diese Verordnung wurde jetzt – im April 2019 – zumindest vom Bundeskabinett beschlossen. Damit sie in Kraft treten kann, fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Durch die eKFV wird dann eindeutig geregelt, wo die Elektroroller und Segways – außerhalb des Privatgeländes – fahren dürfen. Dazu kommt die Versicherungspflicht. Eine Helmpflicht und einen extra Führerschein soll es aber nicht geben.

Kriterien

Weil die Scooter bisher als Fahrzeuge ohne Sitz keiner Kategorie zugeordnet werden konnten, durfte man sie nur auf dem Privatgrundstück nutzen. Denn für den Straßenverkehr sind zusätzliche Bedingungen gefordert:

  • Es gehört zwingend dazu, dass sie eine Lenk- oder Haltestange besitzen, sowie zwei unabhängige Bremsen und eine „hell tönende Glocke“. Auch Rückspiegel und Beleuchtung sind notwendig.
  • Ein Blinker ist nicht vorgeschrieben, hier darf ersatzweise die Hand als Richtungsgeber fungieren.
  • Außerdem benötigt der Fahrer eine Versicherung und ein Versicherungskennzeichen!

Die Einteilung der Fahrerlaubnis erfolgt neben der zulässigen Motorleistung von 500 Watt nach der Geschwindigkeit in zwei Gruppen.

Einteilung nach Höchstgeschwindigkeit

Die Roller, die 6-12 km/h erreichen, dürfen auf Gehwegen sowie gemeinsamen Fuß- und Radwegen und in Fußgängerzonen benutzt werden. Nur wenn keine dieser Möglichkeiten vorhanden ist, kann der Fahrer im Notfall auf die Fahrbahn ausweichen. Oder auf Radwege und Radfahrstreifen, die eigentlich den Radlern vorbehalten sind. Das gilt aber nur innerorts, denn auf den Landstraßen oder Autobahnen haben die flotten Fortbewegungsmittel nichts verloren. Benutzt werden können die Roller schon von Kindern ab 12 Jahren.

Die E-Scooter, die 12 – 20 km/h schaffen, dürfen erst ab einem Alter von 14 gefahren werden. Erlaubt sind sie allerdings nur auf Radwegen und Radfahrstreifen und außerorts ebenfalls auf Radwegen sowie auf Seitenstreifen. Wichtig für die Fahrer beider Gruppen ist die Beachtung von Fahrradampeln und/oder regulären Ampeln. Außerdem dürfen sich beide Gruppen von Rollern im verkehrsberuhigten Bereich tummeln.

Versicherung

Bisher ist es so, dass der Fahrer die Unfallkosten auf die eigene Kappe nehmen muss. Er selbst – oder bei Kindern die Eltern – muss also dafür zahlen. Sinnvoll ist es daher, eine E-Scooter-Versicherung abschließen, die ähnlich wie bei einem Mofa oder Moped gehandhabt wird. Spezielle E-Scooter-Versicherungen sind allerdings erst möglich, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Je nach Alter des Fahrers wird die KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden, die man Dritten zufügt, zwischen 60 und 90 Euro pro Jahr liegen. Dazu kommt noch die Teilkasko-Versicherung, die die Schäden am E-Scooter abdeckt. Dafür muss der Fahrer zusätzlich altersabhängig jährlich noch rund 80-120 Euro berappen.

Plakette

Die Plakette soll ebenfalls ähnlich der Mofa-Kennzeichen werden, nur kleiner. Sie muss aber nicht angeschraubt, sondern kann in Form eines Aufklebers gut sichtbar direkt am Roller befestigt werden.

Strafe

Wer im Straßenverkehr mit einem E-Scooter erwischt wird, muss derzeit noch mit einer Strafe von rund 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein teurer Ausflug also. Denn vor dem Gesetz ist das nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat!

Das Thema E-Scooter bietet also aus aktuellem Anlass einen besonders umfangreichen Beratungsbedarf. Wir von der SDV AG stehen Ihnen diesbezüglich als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie noch heute unser Sach-Team (Tel. 0821 / 71008-400, Mail: sach@sdv.ag) und gewährleisten Sie höchste Beratungskompetenz für Ihre Kunden!