Die Maklergarantierente als lohnende Alternative zum Bestandsverkauf – Rückblick zur Experten-Tour 2019

Die SDV AG war im Bundesgebiet unterwegs, um Maklern ihre Lösung für ein Generationenproblem aufzuzeigen. Denn wer als Makler beim Eintritt in den Ruhestand seinen Bestand nicht verkaufen kann, hat mit der SDV AG eine Alternative. Und wie genau diese aussieht, präsentierten die SDV Vorstände Armin Christofori und Gerhard Lippert sowie Vorstandsbeauftragter Sven-Erik Sygusch bei der diesjährigen Experten-Tour.

Den Wert des Bestands verdoppeln oder gar verdreifachen. Geht nicht? Doch, mit der Maklergarantierente 2.0. Dies haben Armin Christofori, Gerhard Lippert und Sven-Erik Sygusch auf der Experten-Tour 2019 im März und Anfang April in insgesamt sieben Städten deutlich gemacht. Ergänzt durch die juristischen und steuerrechtlichen Hinweise zu den Themen Kauf, Verkauf, Bewertung und Finanzierung durch den Rechtsanwalt Stephan Michaelis von der Hamburger Kanzlei Michaelis, konnten sich die Makler an einem Tag voller Input über die Möglichkeit des durch die SDV AG begleiteten Bestandsverkaufs und über eine Alternative zu einem klassischen Verkauf informieren.

Bei beiden Wegen steht eine Beratung am Anfang. Es folgen eine Bewertung, eine Vernetzung, um mögliche Käufer zu finden, und geht über die Finanzierung bis hin zur abschließenden Betreuung. „Der durchschnittliche Makler ist 49 Jahre alt. 43 Prozent der Vermittler sind bereits über 50. Da machen sich viele darüber Gedanken, wie es mit einer Nachfolge aussehen könnte“, stellt Armin Christofori fest. Darauf hat die SDV AG mit einem entsprechenden Angebot reagiert. Neben der Vermittlung eines potenziellen Käufers – oder wenn ein Makler sich vergrößern möchte mit der Vermittlung eines potenziellen Verkäufers – umfasst das Angebot des Servicepools die Möglichkeit, den Bestand an die SDV AG zu übertragen und eine Rente aus dem eigenen Lebenswerk zu generieren – mit der Maklergarantierente.

„Seitdem wir 2015 diese Verrentung eines Maklerbestands entwickelt und als erster Anbieter im Markt überhaupt eingeführt haben, konnten wir bereits einige Bestände übernehmen und betreuen. Dadurch haben wir einiges an Erfahrung gesammelt“, sagt Armin Christofori. „Diese Erkenntnisse haben wir in die neue Version, die Maklergarantierente 2.0, einfließen lassen. Das Modell ist nun noch flexibler und ermöglicht sogar eine Vorruhestandsregelung“, erklärt der SDV Chef.

Makler können mit dieser Regelung eine lebenslange Rente aus ihrem aufgebauten Versicherungsbestand abrufen. Sieben Jahre lang zahlt die SDV AG eine garantierte Rente aus, die anschließend in eine lebenslange Rente aus den Courtageeinnahmen übergeht. Konkret bedeutet das: Im ersten der sieben Jahre bekommt der Makler 100 Prozent der Vorjahrescourtage. Danach 75 Prozent der zu Jahresbeginn erwirtschafteten Courtage. Da die SDV Mitarbeiter die Bestandspflege übernehmen, wird der Anteil herausgerechnet. Vom dritten bis zum siebten Jahr erhält der Makler dann noch 50 Prozent der Courtage. Mit dem achten Jahr beginnt die zweite Phase der lebenslang gezahlten Rente. Ab dem Zeitpunkt werden 40 Prozent der Courtageeinnahmen ausgezahlt.

„Insbesondere am Anfang nach dem Bestandsverkauf möchte der eine oder andere Makler seine Kunden, oder zumindest einen Teil von ihnen, weiterhin betreuen“, erzählt Armin Christofori aus der Praxis. Das ist mit der Maklergarantierente ebenfalls möglich. Zudem zeigt sich schnell ein deutlicher finanzieller Mehrwert für einen Makler, der seinen Bestand an die SDV AG überträgt und daraus eine monatliche Rente generiert.

Hier eine vereinfachte Beispielrechnung:

Bei einem angenommenen Bestand von 100.000 Euro jährlichen Courtageerlösen würde der Makler bei einem Verkauf den zwei- bis dreifachen Wert erhalten. Davon ausgehend, erhält er also höchstens 300.000 Euro einmalig. Mit der Maklergarantierente verteilt sich das jährliche Einkommen zunächst folgendermaßen.

In der ersten Phase, ausgehend vom Courtageerlös 100.000 Euro, sind es im ersten Jahr 100.000 Euro, danach 75.000 Euro, dann 50.000 Euro vom dritten bis zum siebten Jahr. Bereits zu diesem Zeitpunkt, also nach sieben Jahren, hat der Makler 425.000 Euro aus dem Bestand erhalten.

In der zweiten Phase, ab dem achten Jahr, ändern sich sowohl die Berechnungsgrundlage als auch der prozentuale Anteil. Nun wird ein fiktiver Bestandsabrieb in Höhe von 10  Prozent angenommen. Nach 15 Jahren in diesem Beispiel konnte der Makler insgesamt jedoch über 630.000 Euro für sich verbuchen. Um in dem Beispiel zu bleiben, steht ihm nun das Doppelte dessen zur Verfügung, das er bei einem klassischen Bestandsverkauf erzielt hätte.

Einen visuellen Eindruck der Experten-Tour 2019 finden Sie hier.

Streitthema Mindestlohn