Derzeit sind 94 % aller Beamten privat krankenversichert. Um den Zugang zur PKV für junge Beamte zu erleichtern, gab es bisher bereits sogenannte Beamtenöffnungsaktionen, in deren Zuge Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit (bei erstmaliger Verbeamtung) in jedem Fall aufgenommen wurden – auch, wenn die Risikoprüfung eigentlich eine Ablehnung ergeben hätte. Der PKV-Verband und die Beamtenversicherer hatten sich dafür auf einen Kontrahierungszwang und einen Risikozuschlag von maximal 30% geeinigt.
Wir erklären, wie die Aktion ausgeweitet wird und was das in der Beratung bedeutet.
Wie können sich Beamte versichern?
Generell sind Beamte von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Der Dienstherr beteiligt sich mit einem gewissen Prozentsatz an den Krankheitskosten seiner Bediensteten – der jeweilige Satz ist dabei abhängig von Faktoren wie dem Familienstand und welchem Dienstherrn der Beamte unterstellt ist.
Die restlichen Kosten muss der Beamte selbst absichern, der übliche Weg dabei sind Beihilfetarife in der PKV. Nur in manchen Fällen erfolgt eine Restkostenabsicherung über die GKV, zum Beispiel eben dann, wenn eine Aufnahme in die Beihilfetarife der PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und keine Öffnungsaktion in Frage kommt.
Was ist neu?
Das Neue dabei: Bislang galt diese Aktion nur für Beamte auf Probe. Beamte auf Widerruf / Beamtenanwärter mussten sich zunächst gesetzlich krankenversichern und auf ihre Ernennung zum Beamten auf Probe oder Lebenszeit warten – erst dann konnten Sie von der Beamtenöffnungsaktion profitieren. Nun gelten die Bestimmungen der Öffnungsaktionen auch für Beamte auf Widerruf!
Um Tarife trotzdem kalkulierbar zu machen und eine Kostenexplosion durch eigentlich nicht versicherbare Risiken zu verhindern, gelten einige Einschränkungen:
- Keine Mitversicherung von Beihilfeergänzungstarifen (trotzdem ist hochwertiger Versicherungsschutz möglich!)
- Risikozuschlag von bis zu 30%
- Keine Mitversicherung von Tagegeldern für Krankenhaus oder Kur
Für einzelne Bundesländer und Dienstherren können in Bezug auf Tagegelder abweichende Regelungen bestehen – die Fachabteilung der SDV AG (Kontakt siehe unten) hilft Ihnen dazu gerne weiter.
Ihre Aufgabe als Makler
Egal, ob Beamte auf Probe oder Widerruf, ob Anwärter, Referendar oder Beamter auf Lebenszeit: Es gibt hier einen hohen Beratungsbedarf Ihrer Kunden aus der Zielgruppe „Beihilfeberechtigte/ Beamte“.
Denn nicht nur die Regelungen je nach Karriereschritt des Beamten bestimmen den Bedarf, sondern auch unterschiedliche gesetzliche Vorgaben je nach Bundesland und Laufbahn. Und nicht zuletzt natürlich die ganz persönlichen Anforderungen Ihrer Kunden an Versicherungsschutz bestimmen, welcher Tarif in Frage kommt.
Die SDV AG hat viel Erfahrung in diesem Segment und begleitet Ihre Beratung von der Angebotserstellung bis zur Police. Unsere Fachabteilung KV ist erreichbar unter 0821 71 008 300!
Fakten im Überblick:
Das Merkblatt der PKV-Unternehmen finden Sie hier. Bitte beachten Sie: Es nehmen nicht alle PKV-Anbieter an der Öffnungsaktion teil. Hier sind alle teilnehmenden PKV-Unternehmen aufgeführt.