… der schiebt nicht, sondern schließt dafür eine Versicherung ab! Angeblich ist ja des Deutschen liebstes Kind das Auto. Hierzulande gibt es aber mehr als doppelt so viele Fahrräder wie Autos. Nicht ganz so verbreitet ist allerdings leider der dazu passende Versicherungsschutz.
Fahrräder haben meist einen nicht unerheblichen Wert.
Knapp 300.000 Fahrräder wurden 2018 in Deutschland gestohlen gemeldet, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Aufgeklärt wird nur etwa jeder zehnte Fall. Je nach Fahrradtyp kann der Schaden dann auch weit über einem Bagatellbereich liegen. Die Kaufpreise für E-Bikes können schon mal locker über 5.000 € liegen. Und genau diese Fahrräder sind natürlich begehrte Diebstahlsobjekte.
Die richtige Versicherung wählen.
Denn wird der Drahtesel geklaut oder beschädigt, so muss der Schaden oft meist aus eigener Tasche beglichen werden. Wer sich auf die Hausratversicherung verlässt, hat oft dann Probleme. Die Hausratversicherung deckt nämlich nur einen geringen Teil der Schäden ab: Diese bezahlt nur bei einem so genannten Einbruchsdiebstahl, also nur, wenn das Rad beispielsweise aus dem verschlossenen Fahrradkeller oder der abgeschlossenen Garage entwendet wird. Wenn die Langfinger dagegen vorm Büro, vorm Supermarkt oder vor der Schule zugreifen, ist die Hausratversicherung im Regelfall nicht in der Pflicht. Eine spezielle Fahrradversicherung schafft Abhilfe.
Für die Fahrradliebhaber kann folgender Versicherungsschutz angeboten werden:
• Diebstahl des Fahrrades
• Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl
• Teilediebstahl
Außerdem können auch Fahrradzubehör und -Gepäck durch Diebstahl, Raub, Vandalismus, Unfall, Unfall mit einem Transportmittel und Feuer versichert werden. Zum Fahrradzubehör zählen zum Beispiel: Anhänger, Fahrradkorb, Fahrradtasche, Kartenhalter, Kilometerzähler, Kindersitz, Luftpumpe, Spiegel, Tachometer usw.
Auch E-Bikes und Pedelecs können versichert werden.
Übrigens gibt es spezielle Versicherungen nicht nur für Fahrräder, sondern auch für E-Bikes und Pedelecs. Hier ist es vor allem wichtig, neben einer ausreichenden Versicherungssumme, darauf zu achten, dass insbesondere der Akku im Versicherungsumfang enthalten ist. Zusätzlich können auch Vandalismusschäden am Motor oder am Antrieb versichert werden.
Wie verhält man sich bei einem Diebstahl?
Den Diebstahl sollte man sofort bei der Polizei melden. Danach informiert man die Versicherung, die danach in der Regel drei Wochen abwartet, schließlich könnte das Fahrrad noch auftauchen.
Sollte das Fahrrad noch zu einem späteren Zeitpunkt auftauchen, so muss man selbstverständlich die Versicherung informieren. Dann haben Versicherte meist die Wahl, die Entschädigung zurückzuerstatten oder auch das Fahrrad zurückzugeben.
Achtung: Einige Versicherungen leisten nur unter bestimmten Bedingungen.
Einige Versicherungen verlangen, dass man das Fahrrad polizeilich registrieren lässt. Zusätzlich erhält es dann eine besondere Plakette. Ein solcher Schutz macht auch durchaus Sinn, da zum einen die Polizei leichter nach dem Fahrrad fahnden kann, wenn man einfach auf die Fahrradkartei zurück greifen kann. Wichtig ist insbesondere die Rahmennummer. Zum anderen dürfte eine polizeiliche Plakette am Fahrrad durchaus eine abschreckende Wirkung haben.
Ihre Unterstützung durch die SDV AG
Informationen zu speziellen Fahrradversicherungen finden unsere Kooperationspartner im Extranet. Zudem stehen unsere Maklerbetreuer für Ihre Anfragen zur Verfügung.