Häuslebauer

Der Traum vom Eigenheim bleibt ungebrochen, auch oder gerade wegen steigender Immobilienpreise. 74 % aller Deutschen, die zur Miete leben, wünschen sich eine eigene Immobilie. Damit erschließt sich für Makler eine weiterhin stabile Zielgruppe.

Hausbau in Zahlen

Der Statistikdienst Statista gibt folgende Zahlen aus: Die meisten Häuslebauer sind zwischen 30 und 40 Jahren alt. Das deutsche Durchschnittsanwesen kostet 323.756,32 € für Haus und Grundstück. Die meisten deutschen Häuser werden innerhalb fünf bis sieben Monaten errichtet.

Wie sollten sich Eigenheimbesitzer versichern?

Die Antwort lautet: Umfassend. Schließlich ist der Bau einer Immobilie im häufigsten Fall eine Investition fürs Leben. Die optimalen Versicherungsmöglichkeiten haben wir in folgenden Beiträgen für Sie zusammengestellt: Starkregen und Flutopfer.

Unterschätztes Risiko: Die Bauzeit.

Begriffe wie Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sind vielen Versicherten ein Begriff. Eine Phase, die leider auch besonders anfällig für Gefährdungen ist, ist allerdings die Zeit, in der die Immobilie gebaut wird. Denkbar sind hier z.B. ein Brand auf der Baustelle (für den nicht der Bauunternehmer haftbar gemacht wird) oder aber es verletzt sich ein Helfer auf einer unzureichend gesicherten Baustelle. Bauherren (und Baudamen) sollten daher unbedingt eine Bauherrenhaftpflicht sowie eine Rohbauversicherung abschließen.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert Schäden, die durch die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks entstehen. Grundsätzlich werden solche Schäden ersetzt, die Dritten auf der Baustelle oder aufgrund des Vorhandenseins der Baustelle zugefügt werden. Das umfasst sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden (Quelle: Gablers Wirtschaftslexikon).

Beispiele:

  • Dachbalken werden nicht ordnungsgemäß gelagert und ragen über die Grundstücksgrenze. Ein Fußgänger stürzt darüber.
  • Falsch gestapelte Mauersteine fallen auf einen Bauarbeiter.
  • Die Grundstücksgrenze ist nicht ordnungsgemäß abgesperrt. Kinder spielen auf der Baustelle und verletzen sich.

Haftet hierfür nicht der Bauunternehmer?

Doch natürlich. Viele Versicherte wissen aber leider nicht, dass sie ebenfalls zur Haftung gezogen werden können (übrigens haben Bauherren auch eigene Sicherungs- und Überwachungspflichten). Schließlich haften Bauunternehmer, Architekt und Bauherr als so genannte Gesamtschuldner. Das bedeutet, Geschädigte können sich aussuchen, welchen der drei Beteiligten sie in Anspruch nehmen wollen. Natürlich können Bauherren dann ebenfalls den eigentlichen Verursacher (also z.B. der Bauunternehmer hat seine Sicherungspflichten verletzt) haftbar machen. Ist dieser aber z.B. insolvent, bleibt man auf den Schadensersatzforderungen möglicherweise sitzen. Und das kann teuer werden.

Sonderfall: Helfer auf der Baustelle

Problematisch sind in der Regel helfende Familienmitglieder oder Nachbarn auf der Baustelle. Arbeiten diese unentgeltlich, handelt es sich um Gefälligkeitsleistungen, diese werden von der Haftpflichtversicherung nicht umfasst. Als Bauherr ist man verpflichtet, Verwandte, Freunde, Bekannte, die beim Bau entgeltlich oder auch unentgeltlich helfen, bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) zu versichern (spätestens eine Woche nach Baubeginn). Nichtanmeldungen werden mit erheblichen Ordnungsgeldern bestraft.

Worauf sollte bei der Versicherung geachtet werden?

Es ist genau zu erfragen, inwieweit Eigenleistungen auf der Baustelle erbracht werden. Dies erhöht die Versicherungsleistungen, sollte aber unbedingt mit abgedeckt werden, da hier großes Risikopotential steckt. Ebenso sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden, da gerade bei Personenschäden schnell höhere Versicherungssummen zustande kommen können.

Rohbauversicherung

Ebenfalls häufig vernachlässigt, wobei eigentlich ganz einfach versicherbar: Die Rohbauversicherung. Schließlich können Schäden, die später einmal dem Eigenheim drohen, auch auf der Baustelle eintreten und auch hier erhebliche Schäden anrichten.

Starkregen kann den Keller überfluten und Feuchtigkeitsschäden hinterlassen. Ein Blitz kann in den Rohbau einschlagen und einen Brand verursachen. Oder, oder, oder.

Wogegen sollte also die Rohbauversicherung versichern?

Diese sollte vor folgenden Gefahren schützen:

  • Feuerschäden
  • Blitzschlag
  • Explosionen
  • Brand
  • Gesamte Baustelle, inklusive der vorhandenen Baumaterialien
  • Empfehlenswert: Eine Erweiterung auf Elementarschäden.

Tipp: Gute Wohngebäudeversicherungen schützen auch die Rohbauphase

Häufig verlangen Wohngebäudeversicherer noch nicht einmal einen Aufschlag dafür. Wichtig ist nur darauf zu achten, ob dieser Schutz zeitlich begrenzt ist (ggf. bei manchen Versicherern auf sechs Monate). Ebenfalls muss die Fertigstellung dann umgehend der Versicherung gemeldet werden, um dann den vollen Versicherungsschutz zu erhalten.

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