Ausbildungsversicherung, SDV AG

Auszubildende richtig versichern

Am 1.9. geht es für viele Berufsanfänger los, der Ausbildungsbeginn steht an. Das bedeutet für Versicherungsmakler: Etliche Neukunden wollen optimal versichert werden. Doch welche Versicherungen sollten Sie Ihren Kunden vorschlagen?

Existenzielle Absicherung steht im Vordergrund

Drei Versicherungen sind unabdingbar: Krankenkasse (ohnehin zwingend), Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung.

  • Krankenkasse

Auszubildende müssen sich, anders als Schüler oder Studierende, in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichern. Die Krankenversicherung muss bis spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn abgeschlossen werden. Es lohnt sich, die verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen, denn es bestehen große Unterschiede in Beitragsumfang und -höhe. Bonusleistungen, Zusatzversicherungen etc. sollten ebenfalls in der Überlegung eine Rolle spielen.

Die Versicherungspflicht gilt auch für diejenigen, die bislang Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung waren. Um einfacher wieder zu diesem Versicherungsstatus zurückkehren zu können, empfiehlt es sich, diesen Kunden anzuraten, eine Anwartschaft abzuschließen. In diesem Fall kann auf eine erneue vollständige Gesundheitsprüfung verzichtet werden.

  • Berufsunfähigkeit

Noch gar nicht angefangen zu arbeiten, aber sich schon Gedanken über Berufsunfähigkeit machen müssen? Für viele Auszubildende schwer verständlich, aber: Das hat keine Zeit bis später. Denn je jünger der Versicherte beim Abschluss ist, desto günstiger sind die Versicherungsprämien. Dieser Vorteil wird bis ins hohe Alter nachwirken. Bei den Prämien sollte zunächst auf den Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen geachtet werden, erst danach können Prämien verglichen werden.

Ein weiterer Punkt, mit dem Sie Ihren Kunden überzeugen können: Unfälle oder Krankheiten können natürlich auch junge Menschen treffen. Einen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente erwirbt man aber nur dann, wenn man mindestens fünf Jahre berufstätig war. Ohne private Absicherung ist man also in dieser Zeit schutzlos.

  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung

In der Regel müssen diese Versicherungen nicht eigens abgeschlossen werden, wenn die Auszubildenden zu Hause wohnen bleiben. Ausnahmen: Es handelt sich um eine zweite Ausbildung oder der/die Auszubildende ist verheiratet.

Es sollte aber in jedem Fall vorsorglich der Versicherungsschutz der Eltern überprüft werden, ob dieser

  1. vorhanden,
  2. die Kinder mit einschließt und
  3. ausreichend hoch vereinbart wurde.

Bei künftig eigenem Wohnsitz (und sei er auch noch so klein) ist jeweils der Abschluss einer eigenständigen Haftpflicht- und Hausratversicherung anzuraten.

Zusätzliche Absicherung bieten diese Versicherungen:

  •  Private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Auszubildende ausschließlich auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause. Für die Zeit davor und danach sollte mit einer privaten Unfallversicherung Vorsorge getroffen werden. Dies gilt nicht nur, wenn eine gefährliche Sportart betrieben wird, denn Unfälle können immer und überall passieren.

  • Rechtsschutz-/Verkehrsrechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung ist immer eine sinnvolle Investition. Bei schmalem Budget sollte zumindest verstärkt über den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nachgedacht werden, wenn der Auszubildende mit einem Fahrzeug zur Arbeitsstelle unterwegs ist.

  • Altersvorsorge

Experten raten in der Regel dazu, diesen Punkt zuletzt anzugehen. Absicherung vor Vorsorge, so lautet die Devise. Dennoch ist es zwingend ratsam, frühzeitig ans Alter zu denken, da die Lücken in der gesetzlichen Altersvorsorge inzwischen groß sind und sich nur durch ein durchdachtes, idealerweise flexibles und in jungen Jahren begonnenes Sparkonzept schließen lassen.

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