Es ist heiß. Und die kommenden Tage wird es noch heißer. Neben der akuten Waldbrandgefahr müssen derzeit auch Autofahrer besonders aufpassen. Blow-ups und Fahrzeugschäden drohen.
Was sind Blow-ups?
Eine Gefährdung besteht schon bei Temperaturen ab 30 Grad und zwar hauptsächlich am Nachmittag, da dann die größte Sonneneinstrahlung herrscht. Vor allem Betonautobahnen sind anfällig bei großer Hitze, da sie aus einzelnen Betonplatten mit einigen Metern Länge bestehen, die unter dem Fahrbahnbelag befestigt sind. Fugen zwischen den Platten sollen verhindern, dass die normalerweise sehr langlebige Konstruktion bei Temperaturschwankungen bricht. Wenn die Hitze allerdings zu groß ist, können die Betonplatten aneinander stoßen und brechen nach oben durch die Fahrbahn aus. Im worst case entsteht eine Art Rampe, die zu schweren Unfällen führen kann.
Verhaltensmaßnahmen bei großer Hitze
Aufgrund der Erfahrungen während der letzten großen Hitzewelle lässt das Bundesverkehrsministerium großflächig als gefährdet eingestufte Straßenabschnitte überwachen. An diesen Stellen sind Tempolimits (in der Regel 80) gesondert zu beachten. Auch der Sicherheitsabstand sollte ruhig großzügig bemessen werden. Denn beginnt sich die Fahrbahn zu heben, kann man durch den Sprungschanzeneffekt schnell die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren.
Welche Strecken sind am stärksten gefährdet?
Etwa jede dritte Autobahn besteht aus Beton, die meisten davon liegen im Süden Bayerns. Hier ist deshalb das Risiko am höchsten. Folgende Autobahnen sind als gefährdet ausgewiesen:
- A92 Neufahrn–Deggendorf,
- A93 Dreieck Holledau–Regensburg,
- A3 Nürnberg–Passau,
- A94 München–Passau
Haftung der Straßenmeisterei fraglich
Geschädigte Autofahrer können grundsätzlich versuchen, die zuständige Straßenmeisterei in Regress zu nehmen. Dann muss dieser aber ein Verschulden nachgewiesen werden, was im Regelfall von wenig Erfolg gekrönt sein dürfte. Denkbar wäre hier zum Beispiel, dass versäumt wurde, Warnhinweise aufzustellen oder die Strecke zu kontrollieren, obwohl dies geboten gewesen wäre.
Versicherungsschutz bei Blow-ups
Sollte im Fall der Fälle das Fahrzeug beschädigt werden, so muss die Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten am eigenen Auto in Anspruch genommen werden. Die Teilkaskoversicherung übernimmt bekanntlich lediglich Glasschäden. Eine Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen auf.
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